Aus den lesenswerten Handlungsempfehlungen der Bundesapothekerkammer:
http://www.pharmazeutische-zeitung.de/f ... 151007.pdfBundesapothekerkammer hat geschrieben: Empfohlen wird die Beratung und Abgabe
einer Packung an die Frau persönlich.
Im Regelfall keine Abgabe „auf Vorrat“
Verlangen Minderjährige ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel sind besondere
Sorgfaltspflichten zu beachten. Hierzu gibt es aber keine spezifischen arzneimittelrechtlichen
Vorschriften und die Produktinformationen von LNG- bzw. UPA-haltigen Notfallkontrazeptiva
geben keine Altersbeschränkungen an („... für alle Frauen im gebärfähigen Alter“).
Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat zur Information und Beratung von Patienten bei der
Abgabe von Arzneimitteln (Erst- und Wiederholungsverordnung sowie Selbstmedikation) ein
Merkblatt zur "Abgabe von Arzneimitteln in Apotheken an Kinder" als Arbeitshilfe veröffentlicht
(http://www.abda.de/themen/apotheke/qual ... itlinien0/). Die im Merkblatt
angegeben Kriterien, verbunden mit dem heilberuflichen Wissen und dem persönlichen Kontakt in
der Apotheke, können die Apotheker/innen unterstützen, verantwortungsvoll eine Entscheidung
über die Abgabe im vorliegenden Einzelfall zu treffen. Weitere Empfehlungen und Hilfen finden
sich ebenfalls im Kommentar zu § 17 der Apothekenbetriebsordnung (Abschnitt 3.20 Abgabe an
Kinder und Jugendliche; Pfeil/Pieck/Blume, 11. Ergänzungslieferung 2014, Seiten 66-69).
Wird ein Notfallkontrazeptivum von Minderjährigen nachgefragt (Alter laut Selbstauskunft der
Frau), wird empfohlen, schriftliche Aufzeichnungen (Datum, Uhrzeit, Inhalt der Beratung,
Abgabe/Nichtabgabe) anzufertigen (vgl. Checkliste/Aufzeichnungen der Apotheke).
Zusätzlich sollte besonders Minderjährigen immer ein (ggf. anschließender) Arztbesuch
empfohlen werden.
Notfallkontrazeptiva sollen ohne Einverständnis eines Erziehungsberechtigten nicht an Mädchen
unter 14 Jahren abgegeben werden ( Arzt/Ärztin).
Persönlich bin ich hier zwischen der sachlichen Seite und der Sicht sowie Situation von die Pille danach nachfragenden Frauen hin und her gerissen.
Aus pharmazeutischer Sicht sind Notfallverhütungsmittel nicht unproblematisch und sie dürfen daher nicht wie eine Schmerztablette mal so eingenommen werden. Das wird auch aus den Ausführungen im oben verlinkten Papier der Bundesapothekerkammer deutlich. Hinzu kommt, meines Wissens Fehlen von ausreichenden Erfahrungen bzw statistischem Material beim Einsatz bei sehr jungen Frauen. Daher ist es verständlich, dass die Abgabe nicht so unkompliziert beispielsweise wie die Abgabe von Ibuprofen sein darf. Ob allerdings die Beratung während Hochbetrieb in der Apotheke in der Praxis so durchgeführt werden kann, wie sich das die Bundesapothekerkammer vorstellt, ist die Frage.
Theoretisch besteht kein Anlass, die Pille danach in der Hausapotheke vorzuhalten. Praktisch kann ich mir jedoch Bedarf beispielsweise in ländlichen Regionen durchaus vorstellen, da im Fall von Unfällen am Wochenende bzw verlängertem Wochenende angesichts nicht unbedingt problemlos erreichbarer Apotheken mit Notdienst Beschaffung für betroffene junge Frauen durchaus schwierig sein könnte. Eine junge Frau, die aus welchen Gründen auch immer keine Pille einnimmt, könnte somit unter Aspekten wie Sicherheit, eigene Beruhigung, evtl problematische Eltern/Umfeld etc, sehr an Beschaffung einer Pille danach auf Vorrat interessiert sein.