Nein, darauf beruhen Rechte von Menschen NICHT!!! Das ist epochaler Unsinn.kiara hat geschrieben:Aber es gab auch mal ne Zeit wo man sagen konnte "Schwarze hatten nie Rechte und haben keine." Trotzdem spricht man von Entrechtung. Die Rechte von Menschen basieren darauf, dass Menschen ein Bewusstsein, Gefühle, Schmerzen haben. Das haben viele Tierspezies auch, wenn auch zu unterschiedlcihen Umfängen. - Tieren keine Rechte zuzusprechen ist auf dieser Grundlage schlicht nicht rechtfertigbar bzw dann müsste man sie Menschen auch absprechen; oder Rechte wären nach purer Willkür verteilt - wie eben zur Zeit der Sklaverei.HomoGermanicus hat geschrieben:Da Tiere nie Rechte hatten und keine haben, sowie haben können, können sie nicht entrechtet sein.
aber ein Baby kann mit Rechten auch nichts anfangen, und ein geistig behinderter Mensch auch nichtHomoGermanicus hat geschrieben:Da ein Tier mit Rechten nichts anfangen kann,
Recht und Gesetz existieren, um das Zusammenleben von Menschen zu regeln. Recht ist der ethische MINDESTSTANDARD auf den sich eine Gesellschaft geeinigt hat. Dieser Standard kann im übrigen sehr unterschiedlich sein, wenn man zum Bleistift das BGB oder StGB und die Scharia vergleicht. Dieses System beruht grundsätzlich auf der Überlegung, dass alle Mitglieder der Gesellschaft die gleichen Rechte haben sollen, jdenfalls in unserem Rechtssraum; Moslems sehen das z. B. teilweise wieder anders. Und zudem besteht die grundlegende Überlegung, dass jeder die Rechte des anderen respektieren muß. Gibt es Ärger, sollen Gerichte bzw. der Staat entscheiden.
Kinder und Geisteskranke oder Behinderte sind Teil der Gesellschaft, weil sie Menschen, Deutscher, Münchener etc. sind. Ihnen stehen daher dieselben Rechte zu. In der Wahrnehmung der Rechte werden sie vertreten, bei Kindern z. B. zeitweise bis sie volljährig werden.
Tiere stehen ausserhalb dieses Kreises weil sie schon theoretisch nicht in der Lage sind Rechte zu respektieren.
Kinder mit Tieren zu vergleichen, finde ich im übrigen äußerst perfide und geradezu anstößig.