Hundesteinigung
Das ist, wie Akayi bereits schrieb, nicht der Fall. Zwar gibt es in Deutschland formal eine Trennung zwischen den beiden Organisationen Staat und Kirche, doch ist diese formale Trennung dann im Prinzip auch schon alles, wie man bspw. bei Manfred G. Schmidt (2008: 117; bpb-Ausgabe) nachlesen kann:TipTob hat geschrieben:warum denn pseudo? hatte bisher immer den eindruck das das gut getrennt wird.
Edit: Zusätzlich zur Finanzierungshilfe durch das Einziehen der Kirchensteuer subventioniert der deutsche Staat die Kirchen mit nicht gerade geringen Summen. Meines Wissens nach werden bspw. Bischoffsgehälter nicht etwa von den Kirchen, sondern von den Bundesländern bezahlt. Die angesprochenen theologischen Fakultäten sind ebenfalls durch Steuern finanziert, die alle tragen, nicht nur die Christen. Pflegeeinrichtungen, Kindergärten, Schulen (private Schulen werden von den Bundesländern anteilig mitfinanziert) etc. bekommen Zuschüsse vom Staat und müssen sich gleichzeitig nicht um das Antidiskriminierungsgesetz kümmern, weil ihre Organisationen von diesem ausgenommen wurden. Von einer "guten Trennung" zwischen dem Staat und den Kirchen kann man also kaum sprechen.Manfred G. Schmidt - Das politische System Deutschlands hat geschrieben: "Trotz Säkularisierung und Wandel von dem Pflicht- und Akzeptanzwerten hin zu den Selbstverwirklichungswerten haben die Kirchen in Deutschland im öffentlichen Leben eine starke Stellung behalten. Die Kirchen werden weiterhin staatlicherseits kräftig unterstützt. Ihre Finanzierung basiert in hohem Maße auf der Kirchensteuer, die von den Finanzämtern durch einen Zuschlag auf die Lohn- und Einkommenssteuer erhoben wird. Zudem wirken die Kirchen nach wie vor im Willensbildungs- und Entscheidungsprozess mit.
In sozial- und kulturpolitischen Angelegenheiten ist ihre Mitwirkung sogar laut Verfassung oder Gesetz vorgesehen, und zwar auf Bundesebene ebenso wie auf Länderebene. So haben die Kirchenvertreter eine Stimme im Bildungswesen, ferner sitzen sie in den Aufsichtsräten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Auch stehen sie in meist engem Kontakt mit den für Kirchenangelegenheiten besonders wichtigen Ministerien, insbesondere den Sozial-, Familien- und Bildungsministerien. Dies ist Teil eines priviligierten Zugangs der Kirchen zum politischen System: "Die formale Organisation des politischen Systems (in der BRD)", so schrieb Edinger zu Recht, "offeriert den offiziell anerkannten kirchlichen und religiösen Interessen extensive Gelegenheiten, ihr Anliegen in den Willensbildungsprozess einzuspeisen und den Eintscheidungsträgern vorzutragen."
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- John Green
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Ich denke das ist der Unterschied zwischen Kirche und Glauben. Die CDU/CSU setzen ja nicht Kirchenpolitik um und sind weder formell noch informell an die Landeskirchen gebunden, sondern berufen sich auf christliche Werte etc. Das fuehrt sicher zu Problemen, da die CDU/CSU die besagten Verbandelungen tendenziell zementiert, steht dem aber nicht direkt gegenueber (abgesehen davon dass der Character der CDU/CSU auch nicht wirklich der ist, "christlich Politik" zu machen, wuerde ich mal sagen ). Die Tuerkei ist z.B. ein wirklich laizistischer Staat mit derzeit einer islamischen Partei an der Regierung.illith hat geschrieben:ich fragte mich auch stets, wie die trennung von kirche und staat einhergehen kann mit einer epliziten christen-partei an der regierung?!
recherchiert, was rechtlich so möglich ist
stattdessen ist es doch gerade... ethik ist für alle relevant, ob dann einzelne noch evangelisch oder katholisch oder muslimisch oder whatever dazunehmen, meinetwegen... aber dazwischen wählen?TipTob hat geschrieben:das ist so nicht richtig, man kann ja stattdessen das schulfach ethik wählen.kiara hat geschrieben:das ist ja so schwachsinnig wie der verpflichtende evangelische/katholische unterricht in deutschen schulen
edit: was ich auch mit "verpflichtende e/k-reli-unterricht" meinte, war, dass die Schulen verpflichtet sind, den anzubieten. Aber wie ich gerad gelernt hab, ist es in manchen Bundesländern ja sogar tatsächlich Pflicht, diesen zu nehmen.
Zuletzt geändert von kiara am 2. Jul 2011 23:40, insgesamt 1-mal geändert.
corn + floor = cloorn?
Ich stimme dir sonst voll zu, aber ich zum Beispiel musste in der deutschen Schule nie Reli haben (was ich auch gut fand). An der englischen Schule gabs das Fach Reli, aber für alle und es wurde ein möglichst "nPOV"-Standpunkt angestrebt, sowie das Fach Ethik. (Das fand ich ziemlich gut.)Akayi hat geschrieben:Der Religionsunterricht ist trotzdem verpflichtend. Das es in Ausnahmefaellen Alternativen gibt, aendert daran nichts.
corn + floor = cloorn?
Re: Hundesteinigung
Ob man Religionsunterricht bekommt hängt einfach sehr an dem Bundesland, in dem man lebt. Ich musste mir das damals auch antun, obwohl ich wirklich kein Interesse daran hatte. Erst ab Klasse 8(?) konnte ich dann zwischen Ethik (bzw. später dann Philosophie) und Religionsunterricht wählen.
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Ja, sowas zum Beispiel finde ich absolut unmöglich.Zageism hat geschrieben:Ob man Religionsunterricht bekommt hängt einfach sehr an dem Bundesland, in dem man lebt. Ich musste mir das damals auch antun, obwohl ich wirklich kein Interesse daran hatte. Erst ab Klasse 8(?) konnte ich dann zwischen Ethik (bzw. später dann Philosophie) und Religionsunterricht wählen.
corn + floor = cloorn?
Re: Hundesteinigung
Das ist halt so, wenn Kirchen Einfluss auf Lehrpläne etc. gewährt wird. Mir wäre das anders aber auch lieber gewesen.
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Soweit ich weiss ist Religionsunttericht laut Grundgesetz geboten und geschuetzt ausser für konfessionslose Schulen. Warst du auf so einer?kiara hat geschrieben:Ich stimme dir sonst voll zu, aber ich zum Beispiel musste in der deutschen Schule nie Reli haben (was ich auch gut fand). An der englischen Schule gabs das Fach Reli, aber für alle und es wurde ein möglichst "nPOV"-Standpunkt angestrebt, sowie das Fach Ethik. (Das fand ich ziemlich gut.)Akayi hat geschrieben:Der Religionsunterricht ist trotzdem verpflichtend. Das es in Ausnahmefaellen Alternativen gibt, aendert daran nichts.
recherchiert, was rechtlich so möglich ist
Re: Hundesteinigung
In Bundesländern, die vor dem 1. Januar 1949 keinen Religionsunterricht in staatlichen Schulen besaßen bzw. eine eigene Relegung besaßen, die dem Grundgesetz in dieser Sache wiedersprach, gilt eine Ausnahmeregelung (Bremer Klausel) für den von dir angesprochenen Grundgesetzartikel. Bremen und Berlin (das sind die einzigen Bundesländer, für die die Bremer Klausel Anwendung findet) dürfen die Religionsunterichtsache entsprechend unabhängig vom Grundgesetz organisieren. Deshalb gibts in Berlin bis heute keinen Religions-, sondern für alle Ethikunterricht. Wenn man sich die Abstimmung von 2009 dazu ansieht, dann bleibt das wohl auch weiterhin so.
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