Der "dumme Scheiße" über die ihr euch ärgert-Thread
- slartibartfaß
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zurück zu den tödlichen Schüssen in Berlin
http://www.tagesspiegel.de/berlin/zwisc ... 11140.html
http://www.tagesspiegel.de/berlin/nach- ... 12682.html
Frage ist beispielsweise, warum wurden nach Verbringen des wg des Verdachts der Vergewaltigung verhafteten und bereits gefesselten Mannes nicht die Türen des Polizeifahrzeugs verriegelt? Risiken möglicher Selbstjustiz-, Befreiungs-, Fluchtversuche waren unter den gegebenen Umständen nicht zu vernachlässigen.
Und warum offenbar 3 Polizeimenschen gleichzeitig Schüsse abgaben, kann ich auch nicht nachvollziehen. Angemessen wäre ein Schuss in ein Bein des angreifenden Mannes gewesen. Mit anderen Worten, unprofessionell handende, vermutlich unzureichend ausgebildete Polizeimenschen.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/nach- ... 12682.html
Frage ist beispielsweise, warum wurden nach Verbringen des wg des Verdachts der Vergewaltigung verhafteten und bereits gefesselten Mannes nicht die Türen des Polizeifahrzeugs verriegelt? Risiken möglicher Selbstjustiz-, Befreiungs-, Fluchtversuche waren unter den gegebenen Umständen nicht zu vernachlässigen.
Und warum offenbar 3 Polizeimenschen gleichzeitig Schüsse abgaben, kann ich auch nicht nachvollziehen. Angemessen wäre ein Schuss in ein Bein des angreifenden Mannes gewesen. Mit anderen Worten, unprofessionell handende, vermutlich unzureichend ausgebildete Polizeimenschen.
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- slartibartfaß
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Und? Hast Du schon mal?
"Lynchjustiz Deutschland" ergibt 46.700 Ergebnisse: https://www.google.de/search?client=saf ... eutschland
"Lynchjustiz Deutschland" ergibt 46.700 Ergebnisse: https://www.google.de/search?client=saf ... eutschland
Wellen des Paradoxen rollten über das Meer der Kausalität (...) an dieser Stelle gibt die normale Sprache auf, besucht die nächste Kneipe und gießt sich einen hinter die Binde.
- Kim Sun Woo
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im schlimmsten Fall muß die Kurze also nun sowohl mit den Folgen eines Übergriffs als auch dem Verlust des Vaters klarkommen (und das läßt noch außen vor, was alles in der Heimat und während Flucht passiert sein könnte)In diesem Augenblick stürzte sich der 29-jährige Iraker, vermutlich der Vater der Sechsjährigen, mit einem Messer auf den Pakistani. Bei dem Angriff soll er nach Zeugenaussagen gerufen haben: "Das wirst Du nicht überleben!"
Man hat jeden Tag die Chance die bestmögliche Version von sich selbst zu sein. ♥
Kein Problem, die Aussage hat ja nicht nur bei dir für Verwirrung gesorgtDiePetra hat geschrieben:Vielleicht ist es noch zu früh, aber ich versteh jetzt grad nicht, was du damit sagen willst.Akayi hat geschrieben:Bekanntermassen ist in derselben Situation zu sein die Voraussetzung dafuer sich hierzu zu aeussern.
Ansonsten: Hallo erstmal .
Was ich sagen wollte: der Einwurf, man müsse "in der Situation stecken" ist absurd. Dann dürfte sich lediglich der Täter dazu äußern und ggf. die anderen anwesenden Polizisten die nicht geschossen haben. Damit wäre eine Diskussion der Öffentlichkeit von vornherein ausgeschlossen. Mein Punkt: natürlich darf und muss man so etwas kritisieren.
recherchiert, was rechtlich so möglich ist
slartibartfaß hat geschrieben:Und? Hast Du schon mal?
"Lynchjustiz Deutschland" ergibt 46.700 Ergebnisse: https://www.google.de/search?client=saf ... eutschland
Ja ... ich habe mit einer Pistole auf ein sich nicht bewegendes Ziel geschossen, aus 25 m Entfernung. Und mit einem Gewhr auf ein sich bewegendes Ziel.
Das mit der "Lynchjustiz" ist sehr erhellend. Haben Deine Aussagen immer einen entsprechenden Inhalt? Das kann man ja nur als bewußte und gewollte Täuschung bezeichnen.
Messer gegen Pistole
Entschuldigt mein Reinplatzen, Vorstellung kommt später.
Zunächst zum Mythos: Der Schuss aufs Bein.
Gilt in Polizeikreisen bei akuten Angriffen mit Waffe (hier Messer) als unprofessionell, allenfalls kann es bei fliehenden Straftätern versucht werden.
Die Trefferflächen für eine Wirkung sind die sich bewegenden Knochen, die gebrochen werden müssen. Sonst keinerlei Effekt bei einem adrenalingeladenen Angreifer. Deshalb wird bei einem Angriff der Schuss auf den Torso gelehrt.
Warum mehrere schossen: Es blieb keine Zeit zum Strohhalmziehen: Wer soll jetzt zuerst schießen?
Zum Messer: Kein gut ausgebildeter Polizist der Welt lässt einen mit Messer bewaffneten Angreifer näher als 21 Fuss (7 m) kommen:
https://en.wikipedia.org/wiki/Tueller_Drill
Ziel saß im Wagen: Weiß nicht genau, ob das stimmt, - aber trotzdem stürmte der Angreifer mit dem Messer in der Hand auf die Polizei zu. Sie mussten damit rechnen, selbst angegriffen zu werden (entweder als "Beschützer" des Festgenommenen oder evtl als Geisel, um seiner habhaft zu werden).
Verhälnismäßigkeit:
Aus einem Urteil:"Der Angegriffene ist berechtigt, dasjenige Abwehrmittel zu wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr gewährleistet; unter mehreren Abwehrmöglichkeiten ist er auf die für den Angreifer minder einschneidende nur dann verwiesen, wenn ihm Zeit zur Auswahl sowie zur Abschätzung der Gefährlichkeit zur Verfügung steht, und die für den Angreifer weniger gefährliche Abwehr geeignet ist, die Gefahr zweifelsfrei und sofort endgültig auszuräumen."
Das dürfte auch für Pfefferspray gelten: Man bekäme einen Angreifer, der im wahrsten Sinne des Wortes noch blindlings voller (begreiflicher) Wut um sich stechen kann.
Fazit für mich: Tragischer Vorfall
Zunächst zum Mythos: Der Schuss aufs Bein.
Gilt in Polizeikreisen bei akuten Angriffen mit Waffe (hier Messer) als unprofessionell, allenfalls kann es bei fliehenden Straftätern versucht werden.
Die Trefferflächen für eine Wirkung sind die sich bewegenden Knochen, die gebrochen werden müssen. Sonst keinerlei Effekt bei einem adrenalingeladenen Angreifer. Deshalb wird bei einem Angriff der Schuss auf den Torso gelehrt.
Warum mehrere schossen: Es blieb keine Zeit zum Strohhalmziehen: Wer soll jetzt zuerst schießen?
Zum Messer: Kein gut ausgebildeter Polizist der Welt lässt einen mit Messer bewaffneten Angreifer näher als 21 Fuss (7 m) kommen:
https://en.wikipedia.org/wiki/Tueller_Drill
Ziel saß im Wagen: Weiß nicht genau, ob das stimmt, - aber trotzdem stürmte der Angreifer mit dem Messer in der Hand auf die Polizei zu. Sie mussten damit rechnen, selbst angegriffen zu werden (entweder als "Beschützer" des Festgenommenen oder evtl als Geisel, um seiner habhaft zu werden).
Verhälnismäßigkeit:
Aus einem Urteil:"Der Angegriffene ist berechtigt, dasjenige Abwehrmittel zu wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr gewährleistet; unter mehreren Abwehrmöglichkeiten ist er auf die für den Angreifer minder einschneidende nur dann verwiesen, wenn ihm Zeit zur Auswahl sowie zur Abschätzung der Gefährlichkeit zur Verfügung steht, und die für den Angreifer weniger gefährliche Abwehr geeignet ist, die Gefahr zweifelsfrei und sofort endgültig auszuräumen."
Das dürfte auch für Pfefferspray gelten: Man bekäme einen Angreifer, der im wahrsten Sinne des Wortes noch blindlings voller (begreiflicher) Wut um sich stechen kann.
Fazit für mich: Tragischer Vorfall