ClaireFontaine hat geschrieben:
Wenn ich so ein Experiment starte, würde ich zumindest die Beiträge ansparen, falls da doch noch etwas kommt.
Aber Danke, für's drauf bringen: Ich bin ja jetzt mit meinem Freund zusammengezogen, wie wird das denn geregelt? Vllt kann ich da ja noch was drehen, bevor die Ende September wieder abbuchen...
Claire, Geld ansparen im Falle des Experiments ist sicher kein Fehler.
Grundüberlegung bei meiner Antwort an nadi war, dass die Rundfunkbeitragsstelle offenbar ins Blaue hinein nicht in der Kartei geführte Menschen anschreibt, deren Adressen sie von Vermietern erhielt. Falls auf mehrmaliges Anschreiben keine Reaktion erfolgt, könnten die Bemühungen unter günstigen Umständen einschlafen.
In Deiner konkreten Situation würde ich an Deiner Stelle in einem der einschlägigen Foren recherchieren. Am Wochenende bin ich an einem anderen PC mit meiner Linksammlung. Ich schaue dann mal, ob ich was finde.
Kim Sun Woo hat geschrieben:kann aber auch anders ausgehen, z.b. damit, daß die Rundfunkheinis das an die jeweilige Stadtkasse übertragen,
Kim, nach 1 oder 2 unbeantworteten, ins Blaue hinein erfolgten Schreiben wird nicht der Rechtsweg beschritten.
Nach dem alten Recht konnte die Rundfunkeintreibungsstelle selbst einen vollstreckbaren Titel ausstellen und die lokale Stelle für Eintreibung öffentlicher Forderungen beauftragen. Ob das nach neuem Recht noch so ist, weiß ich nicht.
Als plötzlich von einer Runkfunkbeitragsforderung betroffener Mensch würde ich nicht auf das erste Schreiben der Rundfunkbeitragsstelle in blinden Aktionismus verfallen, sondern mich in aller Ruhe in einschlägigen Foren, Blogs etc über mögliche Rundfunkbeitragsvermeidungsstrategien und ihre Chancen und Risiken informieren.
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