Privilege, *ismus & "umgekehrte Diskriminierung"

Politische Diskussionen ohne Tierrechtsbezug
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Akayi
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Beitrag von Akayi » 1. Mär 2017 11:43

Die werden noch vor der Wut der Köterrasse zittern!
recherchiert, was rechtlich so möglich ist

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Kim Sun Woo
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Beitrag von Kim Sun Woo » 1. Mär 2017 11:51

wuff!


(ontopic: würde das eigentlich nach der Logik dieser Entscheidung nicht auch heißen, daß es grundsätzlich nicht/kaum möglich ist, sich volksverhetzend gegen irgendein Land bzw. deren BewohnerInnen zu äußern - solange man es eben nicht nur auf außerhalb des "Heimatlands" lebende Personenbezieht?

denn in den USA, Russland, Frankreich, Saudi-Arabien, Japan usw. sind/wären die jeweiligen StaatsbürgerInnen ja auch kein abgrenzbarer "unterscheidbarer Teil der Gesamtheit der Bevölkerung" und es handelt sich auch nicht "um einen verhältnismäßig kleinen, hinsichtlich der Individualität seiner Mitglieder fassbaren Kreis von Menschen")
Man hat jeden Tag die Chance die bestmögliche Version von sich selbst zu sein. ♥

Mr. Kennedy
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Beitrag von Mr. Kennedy » 1. Mär 2017 13:00

Das Urteil wird ein bisschen besser verständlich, wenn man sich am Beispiel der USA orientiert. Die Bevölkerung der USA als Köterrasse zu bezeichnen mutet vermutlich jedem seltsam an, einfach weil die USA jedem als ein Inbegriff der ethnischen Heterogenität bekannt ist. Demzufolge finde ich es eigentlich ganz schön, dass das Gericht auch für Deutschland ein ähnliches Bevölkerungsverständnis demonstriert.
Auch wenn ich andererseits zugeben muss, dass für mich kein Zweifel besteht, dass Karabulut mit seiner Beleidigung schon sehr spezifisch Menschen mit deutscher Abstammung treffen wollte. Da mich aber der verbale Durchfall eines Rassisten und Geschichtsrevisionisten wie Karabulut nicht sonderlich interessiert, ist mir das eigentlich relativ schnuppe. Soll er doch reden, an der Bundestagsresolution über den Genozid an den Armeniern wird das nichts ändern. Das ärgert ihn vermutlich am meisten.

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Greenfinch6999
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Beitrag von Greenfinch6999 » 12. Apr 2017 12:51

Find ich unterste Schublade:

http://www.20min.ch/leben/reisen/story/26029757

Um Unterstützung bitten ist ja okay, aber doch nicht in Drittweltländern! :/
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hansel
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Beitrag von hansel » 12. Apr 2017 13:54

Ist das Recht auf Weltreisen denn nicht Teil des Rechtes auf Wohlfahrt (Artikel 25 der UN-Menschenrechts- Charta)?

Oder fällt das unter Artikel 24 (Recht auf Erholung und Freizeit)?

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Akayi
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Beitrag von Akayi » 12. Apr 2017 14:25

Warum sollte das denn von Belang sein?
recherchiert, was rechtlich so möglich ist

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illith
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Beitrag von illith » 12. Apr 2017 16:25

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Curumo
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Beitrag von Curumo » 13. Apr 2017 13:24

Privileg statt Jetlag!

Omniknight
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Beitrag von Omniknight » 22. Apr 2017 12:25

Betteln steht, je nach Gesetz des Landes, jedem offen. Dabei ist es irelevant wieviel Vermoegen die bettelnde Person besitzt. Menschen nach ihrem Vermoegen zu unterscheiden finde ich unterste Schublade. Begpacker sind voll okay!

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Akayi
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Beitrag von Akayi » 22. Apr 2017 14:50

Was für ein Unsinn.
recherchiert, was rechtlich so möglich ist

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