Seite 26 von 33

Verfasst: 1. Mär 2017 11:43
von Akayi
Die werden noch vor der Wut der Köterrasse zittern!

Verfasst: 1. Mär 2017 11:51
von Kim Sun Woo
wuff!


(ontopic: würde das eigentlich nach der Logik dieser Entscheidung nicht auch heißen, daß es grundsätzlich nicht/kaum möglich ist, sich volksverhetzend gegen irgendein Land bzw. deren BewohnerInnen zu äußern - solange man es eben nicht nur auf außerhalb des "Heimatlands" lebende Personenbezieht?

denn in den USA, Russland, Frankreich, Saudi-Arabien, Japan usw. sind/wären die jeweiligen StaatsbürgerInnen ja auch kein abgrenzbarer "unterscheidbarer Teil der Gesamtheit der Bevölkerung" und es handelt sich auch nicht "um einen verhältnismäßig kleinen, hinsichtlich der Individualität seiner Mitglieder fassbaren Kreis von Menschen")

Verfasst: 1. Mär 2017 13:00
von Mr. Kennedy
Das Urteil wird ein bisschen besser verständlich, wenn man sich am Beispiel der USA orientiert. Die Bevölkerung der USA als Köterrasse zu bezeichnen mutet vermutlich jedem seltsam an, einfach weil die USA jedem als ein Inbegriff der ethnischen Heterogenität bekannt ist. Demzufolge finde ich es eigentlich ganz schön, dass das Gericht auch für Deutschland ein ähnliches Bevölkerungsverständnis demonstriert.
Auch wenn ich andererseits zugeben muss, dass für mich kein Zweifel besteht, dass Karabulut mit seiner Beleidigung schon sehr spezifisch Menschen mit deutscher Abstammung treffen wollte. Da mich aber der verbale Durchfall eines Rassisten und Geschichtsrevisionisten wie Karabulut nicht sonderlich interessiert, ist mir das eigentlich relativ schnuppe. Soll er doch reden, an der Bundestagsresolution über den Genozid an den Armeniern wird das nichts ändern. Das ärgert ihn vermutlich am meisten.

Verfasst: 12. Apr 2017 12:51
von Greenfinch6999
Find ich unterste Schublade:

http://www.20min.ch/leben/reisen/story/26029757

Um Unterstützung bitten ist ja okay, aber doch nicht in Drittweltländern! :/

Verfasst: 12. Apr 2017 13:54
von hansel
Ist das Recht auf Weltreisen denn nicht Teil des Rechtes auf Wohlfahrt (Artikel 25 der UN-Menschenrechts- Charta)?

Oder fällt das unter Artikel 24 (Recht auf Erholung und Freizeit)?

Verfasst: 12. Apr 2017 14:25
von Akayi
Warum sollte das denn von Belang sein?

Verfasst: 12. Apr 2017 16:25
von illith
#whiteentitlement101

Verfasst: 13. Apr 2017 13:24
von Curumo
Privileg statt Jetlag!

Verfasst: 22. Apr 2017 12:25
von Omniknight
Betteln steht, je nach Gesetz des Landes, jedem offen. Dabei ist es irelevant wieviel Vermoegen die bettelnde Person besitzt. Menschen nach ihrem Vermoegen zu unterscheiden finde ich unterste Schublade. Begpacker sind voll okay!

Verfasst: 22. Apr 2017 14:50
von Akayi
Was für ein Unsinn.