Weder sind Waffen und privater Waffenbesitz ein Mindestkriterium für bestehende Freiheiten, noch kann man in einer waffenlosen Bevölkerung ein Ideal sehen.
Da wären die USA auf der einen Seite und z.B. Nordkorea auf der Anderen.
Es gibt aber auch andere Länder zum Vergleich:
Die vielzitierte Schweiz z.B. wo in vielen Haushalten ein (vollautomatisches) Sturmgewehr vorhanden ist.
Und als Gegenpol das extrem waffenlose Japan, wo selbst der Besitz eines alten Schwertes unter extremer Strafe steht.
Sowohl in der Schweiz als auch in Japan besteht wohl für die bestehenden Regelungen ein Konsens in der betreffenden Gesellschaft.
Während in der Schweiz das Schießen schon als Volkssport bezeichnet werden kann (z.B. Kranzschießen mit Militärwaffen über ein ganzes Tal hinweg), darf in Japan selbst so ein vergleichsweise harmloser Sport wie Biathlon nur im Rahmen des Militärs ausgeführt werden.
Schwer zu sagen, was hier als freiheitlicher oder zivilisierter bezeichnet werden kann.
An der Waffe entladen sich sowohl auf der Bürgerseite (unbedingt haben wollen) als auch auf der Behördenseite (möglichst keine Waffen im Volk) allerlei feuchte Träume:
(Aus einem Kabinettsentwurf zum Waffengesetz vom 11.7.2001 - erdacht von einem Herrn Brennecke, Ministerialrat)
Zu § 8 (Bedürfnis, allgemeine Grundsätze)
"....Waffen sind demnach Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden, wobei ein solcher Einsatz zur Verteidigung der Rechtsordnung bestimmungsgemäß zur Verletzung oder letztendlich sogar zur Tötung eines Rechtsbrechers führen kann.
An dieser Wesensbestimmtheit einer Waffe, insbesondere einer Schusswaffe, ändert sich prinzipiell nichts dadurch, dass Schusswaffen auch zur Jagd oder zum sportlichen Schießen verwendet werden."
Quelle:
http://www.xn--rechtsanwlte-bb-8kb.de/fach2.htm
Waffengebrauch zur Selbstverteidigung des Bürgers wäre also Missbrauch, nur der staatliche Einsatz gegen den Bürger ist bestimmungsgemäß.....
Dieser Satz konnte wohl so nicht dem Bürger vermittelt werden, also wurde er gestrichen.
Die Denkweise blieb jedoch z.T. bestehen.