INDYVEGAN - Who Watches the Watchmen?

Politische Diskussionen ohne Tierrechtsbezug
Benutzeravatar
somebody
Küchenadept
Beiträge: 24915
Registriert: 28.05.2013
Wohnort: Jurassic Park

Beitrag von somebody » 19. Jun 2017 14:14

vielen Dank! interessant! schaue ich mir nachher an.
Suche Signatur.

gemüse
Beiträge: 1617
Registriert: 27.04.2016

Beitrag von gemüse » 21. Jun 2017 00:32

War da ein Rundumschlag das Problem?

Ich fände die Information interessant, was TiF genau geäußert und ob die Organisation die Äußerungen auf alle VgT-Mitglieder bezogen hatte oder nicht.
Außerdem wäre interessant, ob "Ehrverletzung" und "Persönlichkeitsverletzung" dasselbe sind und ob es sich bei dem erwähnten Journalisten um Krauthammer handelt oder nicht.

Kessler hat sich jedenfalls antisemitsch geäußert, das wurde bereits mehrfach belegt, und gegen Krauthammer und den Verlag seiner Dissertation hat er verloren: http://www.polyreg.ch/bgeunpub/Jahr_200 ... _2005.html Da ging's um Persönlichkeitsverletzung. Auch die da wiedergegebenen Äußerungen sind antisemitisch. Ob und was davon auch unter die Strafnorm gegen Rassendiskriminierung http://www.ekr.admin.ch/themen/d154.html fallen würde, kann ich nicht einschätzen. Diese Strafnorm verbietet nicht Antisemitismus an sich. Um sich als Antisemit zu erweisen, muss jemand ja aber nicht zu Völkermord aufrufen.

Was die Kontakte zur Neonazi- und "Revisionistenszene" betrifft, siehe diesen bereits verlinkten Bundesgerichtsentscheid:
http://relevancy.bger.ch/php/clir/http/ ... &print=yes

Schade, zieht TiF das Urteil nicht weiter. Die Stellungnahme vom 16. Juni enthält übrigens auch Angaben zu einem Spendenkonto zur Unterstützung von Personen, die von Kessler und seinem Verein verklagt werden.

Omniknight
Beiträge: 459
Registriert: 24.10.2014

Beitrag von Omniknight » 21. Jun 2017 01:11

Danke für die Infos. Der letzte Link geht leider nicht.

So wie ich das verstehe, besteht der VgT im Wesentlichen aus einer Person.

Bleibt eine Person, welche sich einmal antisemitisch geäussert hat, ihr Leben lang ein Antisemit? (Guck mal die Jahreszahlen vom Urteil an.) Weisst du, ob Kessler sich heute noch genauso äussern würde?

Stell dir vor, ich unterhalte Kontakte zu Komunisten. Bin ich jetzt auch einer? :kk: Man kann nicht vom Freundeskreis auf die Person schliessen.

Faktisch ist es doch einfach so, dass sich die Person hinter Indyvegan wohl aufgrund von "Beweisen" im Internet ein Urteil über Kessler gebildet hat. Die Person sass hunderte Kilometer entfernt und hat Kessler nie persönlich getroffen. TiF hat es dann einfach geteilt, ohne die Quelle zu prüfen. Das Urteil ist mild und TiF ist nochmals mit einem blauen Auge davon gekommen.

gemüse
Beiträge: 1617
Registriert: 27.04.2016

Beitrag von gemüse » 21. Jun 2017 23:43

Omniknight hat geschrieben:Danke für die Infos. Der letzte Link geht leider nicht.
Das tut mir leid. Hier drei Alternativen, ich hoffe, mindestens eine davon funktioniere (falls nicht: die BGE-Referenz lautet 129 III 49, die Dossiernummer 5C.155/2002):
a) auf der Websiste des Bundesgerichts
http://www.bger.ch/index/juridiction/ju ... de1954.htm
=> "Index der Bundesgerichts-(BGE) und EGMR-Entscheide"
=> Block "Jahre 2000 - 2009": Spalte 2003, dort auf "III" klicken
=> Punkt 8.: auf "129 III 49" klicken.

b) via justools
http://www.justools.ch/
=> unter "Rechtssprechung" auf "BGE" klicken
=> "Band 129 (2003)" aufrufen
=> zu "BGE 129 III 49" scrollen und anklicken

c) via polyreg
http://www.polyreg.ch/bgeunpub/Jahr_200 ... _2002.html
Bleibt eine Person, welche sich einmal antisemitisch geäussert hat, ihr Leben lang ein Antisemit?
Das ist ein Punkt. Kessler hat sich zwar nicht ein Mal antisemitisch geäußert, sondern mehrmals und über längere Zeit hinweg. Dabei hat er sich auch keineswegs auf Kritik an der Schlachtmethode "Schächten" beschränkt.
Besserung darf man ihm aber natürlich nicht absprechen. Hat er sich denn mittlerweile öffentlich, klar und eindeutig von seinen antisemitischen Ausfällen distanziert? Wenn ja: wann und mit welchen Worten, und hat er seither auf solche Ausfälle verzichtet?
Faktisch ist es doch einfach so, dass sich die Person hinter Indyvegan wohl aufgrund von "Beweisen" im Internet ein Urteil über Kessler gebildet hat. Die Person sass hunderte Kilometer entfernt und hat Kessler nie persönlich getroffen. TiF hat es dann einfach geteilt, ohne die Quelle zu prüfen.
Um Informationen über Kesslers öffentliche Aktivitäten zu prüfen, braucht man ihn nicht persönlich zu treffen. Leider weiß ich nicht, was TiF genau äußerte. Den Verein selbst kenne ich auch nicht. Ebensowenig die Person hinter Indyvegan (ihre Identität geht mich auch nichts an). Da mich die Seite nicht sonderlich interessiert, habe ich von den Artikeln lediglich einen mehr als überflogen, nämlich den vom 20. Juli 2015 über Kesslers Verein. Er belegt Kesslers antisemitische Äußerungen nachvollziehbar (auch diejenigen, die sich nicht auf Schlachtmethoden oder Tierschutz beziehen). Dasselbe gilt für Kesslers Kontakte zur Neonazi- und "Revisionistenszene" und die Verurteilung wegen mehrfacher Rassendiskriminierung.
Man muss den Informationen nicht unbesehen oder allein vor dem Hintergrund von Vorwissen glauben. Man braucht auch nicht die VgT-Seite zu besuchen, um sie zu prüfen. Als Alternativen stehen auch links zu den archivierten Artikeln in web.archive.org und archive.is zur Verfügung, und die hochgeladenen Urteile lassen sich via Geschäftsnummer finden (wegen Rassendiskriminierung zum Beispiel hier: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bger/000 ... -1998.html ).

Spielwender wären in meinen Augen, wenn Kessler sich von den kritisierten Äußerungen öffentlich distanziert und sie seither unterlassen haben sollte. Weißt Du da Näheres?

Nachtrag: Was Kontakte betrifft: Kessler hat einen Völkermordleugner öffentlich in Schutz genommen und seine Äußerungen zu verharmlosen versucht. Das ist eine andere Hausnummer als der Schluss vom Bekannten- und Freundeskreis auf die Person. Meines Wissens hat er sich bisher auch nicht öffentlich davon distanziert. Auch hier lasse ich mich aber gern eines Besseren belehren.

Antworten