https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... reispruch/lto.de hat geschrieben:Besteht Gefahr für die Gesundheit der Tiere, so kann dies einen Notstand bedeuten, der Tierschützer zum Eindringen in einen Zuchtbetrieb berechtigen kann. Mit dieser Argumentation verwarf das Landgericht (LG) Magdeburg am Mittwoch die Berufung der Staatsanwaltschaft und sprach zwei Männer und eine Frau vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs frei (Urt. v. 11.10.2017, Az. 28 Ns 182 Js 32201/14).
Urteil des LG Magdeburg zu Gunsten von Tierschützern
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