Befinde mich in einer perversen Situation

Schwangerschaft, Kinder & Familienleben
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somebody
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Beitrag von somebody » 20. Jun 2015 05:51

schwarz hat geschrieben:Gerne.
Ja, manche Regionen sind deutlich strenger als andere, wie Rena schon schrieb, ist es in manchen Gegenden fast unmöglich, einen Hund der entsprechenden Rassen halten zu dürfen.
Viele sitzen für immer und ewig im Tierheim :(
Hallo schwarz, :)

hier, in der hessischen Provinz zwischen Marburg/Gießen und Fulda scheinen nur Vorstrafen ein Hindernis zu sein. Ein junger Mann im ALG II-Bezug musste nach seiner Verurteilung zu einer auf 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe seinen Kampfhund an seine in einer anderen Wohnung lebende, ebenfalls im ALG II-Bezug befindliche Schwester abgeben.
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Vampy
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Beitrag von Vampy » 20. Jun 2015 11:48

bewährung geht nur bis 2 jahre. und was hat der alg II bezug damit zu tun?
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mydogismygod
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Beitrag von mydogismygod » 20. Jun 2015 22:54

Meine Bewährungsstrafe dauerte 5 Jahre und davor ein Jahr Forensik. Die Strafe wurde verhängt für ein Abwehren einer Attacke mit dem Fuß, Beleidigung und Biss in den Daumen eines Justizbeamten, wobei er sich vor Gericht nicht mehr erinnern konnte, ob er geblutet hat, aber trotzdem einen Aids-Test gemacht hat zur Sicherheit (warum er davon ausging, dass ich Aids hätte, das weiß der Geier).
Na ja, egal. Danke Euch für die Anregungen, werde mir die einzelnen Optionen durch den Kopf gehen lassen.
Grüße!!!

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somebody
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Beitrag von somebody » 21. Jun 2015 00:06

@Vampy

Bewährung:
maximale Dauer der zur Bewährung aussetzbaren Haftstrafe -> im Standardfall § 56 (1) StGB = maximal 1 Jahr und bei besonderen Umständen § 56 (2) StGB = maximal 2 Jahre :)
Bewährungszeit § 56a StGB = 2 - 5 Jahre, Praxis der Gerichte in den LG-Bezirken Gießen und Fulda = häufig 3 Jahre :)

ALG II:
Mit dem Hinweis wollte ich verdeutlichen, dass hier ALG II-Bezug kein Hindernis für Kamphundehaltung zu sein scheint und dass keine prohibitive Abgabenbelastung für Kampfhunderassen besteht. :)
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Rena
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Beitrag von Rena » 21. Jun 2015 05:39

Ne,ALG2 Bezug hat keinen Einfluss darauf,ob man nen Kampfghund halten darf. Warum sollte es auch? Lediglich die hohe Steuer ist da hinderlich.

Bei uns in Thüringen gild der Rotti übrigens nicht als gefährliche Rasse,der Dobermann,als Eingheimischer natürlich auch nicht.
Erhöhte Steuer gibt es für dises Hunde (also,Anl 2 gibt es hier aber auch nicht) ebenfalls eher selten. ZUdem gibt es viel freien Wohnraum gerade auch in den Städten.
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Rosi
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Beitrag von Rosi » 21. Jun 2015 10:42

Vampy hat geschrieben:es ist doch nicht so, dass in münchen keine hartz IV-Empfänger leben würden. also man kriegt schon irgendwie ne Wohnung. zb bei Wohnungsbaugesellschaften, die Sozialwohnungen anbieten. könnte mir aber vorstellen, dass da die Hunde doch ein Problem sind...
Ich habe letztes Jahr sozusagen im Sozialsystem München gearbeitet und ich kann nur sagen, dass es in München einfach wirklich extrem ! schwer bis unmöglich ist. Alles ist wahnsinnig überfüllt und wenn sie schreibt, dass sie keinen Anspruch auf eine Sozialwohnung hat, dann ist das wahrscheinlich auch so.
Viele Hilfsanlaufstellen sehen sich auch zb. nicht zuständig für psychisch Erkrankte und nehmen dann auch nicht auf.

Alleine aus meiner Erfahrung kann ich auch nur sagen, dass es wohnungtechnisch wohl so ziemlich überall stressfreier und entzerrter ist als in München.

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Beitrag von somebody » 22. Jun 2015 07:29

@Rena

Hohe Futter- und Tierarztkosten stellen IMO leider gerade für Menschen im Hartz IV-Leistungsbezug und im neuen Niedriglohnsektor große Hindernisse/Belastungen bei der Haltung großer Hunde dar.

Manche Tafeln und manche Lebensmittelmärkte und Fleischer unterstützen innerhalb ihrer jeweiligen Möglichkeiten. Aber erstens bestehen diese Möglichkeiten leider nicht flächendeckend und zweitens scheinen viele Menschen, die realistische Aussichten hätten, etwas von der Tafel oder vergünstigt/geschenkt vom Handel/Fleischer zu bekommen, den Gang dorthin aus Scham etc zu scheuen.

@Rosi

Der Münchner Wohnungsmarkt stellt leider oft bereits für im Angestelltenverhältnis gut verdienende Menschen oder für beruflich selbstständige Menschen mit gutem Einkommen ein großes Problem dar. Ein Paar aus meinem Bekanntenkreis, Selbstständige in der IT-Branche, erhielt vor 2 Jahren in München keine 4-Zimmerwohnung in der gewünschten Lage vermietet, so dass sie eine entsprechende Wohnung kaufen mussten.
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Rena
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Beitrag von Rena » 22. Jun 2015 08:34

Ja,das ist wohl klar! Ich hatte den Eindruck,du wolltest sagen,dass es Harzern gesetzlich verboten sei nen SoKa zu halten.
Ich habe übrigens nen Labrador als ALG 2 Empfänger gehalten,der auch noch täglich Medikamente brauchte.
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Beitrag von somebody » 22. Jun 2015 10:17

Gesetzlich nicht verboten, Rena, das ist klar :) Andererseits existieren Berichte Hartz IV beziehender Menschen, wonach Jobcenter bei Kenntnis vom Halten großer Hunde dies kritisiert haben sollen oder nicht gemeldete Nebeneinkünfte unterstellt haben sollen. Ich weiß nicht, ob diese konkreten Berichte zutreffend sind, kann mir derartiges Verhalten durchaus vorstellen, da ich leider im Rahmen meiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Bereich Schuldnerberatung bereits von einigen bemerkenswerten Fällen anstößigem Jobcenterverhaltens in Ballungsgebieten Kenntnis erhielt.
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Beitrag von Rosi » 22. Jun 2015 12:29

@somebody

das glaube ich sofort, und leider ist das beiweitem kein Einzel- oder Sonderfall.
Auf eine Sozialwohnung wartet man außerdem Jahre, erst recht wenn man keine so hohen Punkte hat. Ich habe in dem halben Jahr Praktikum wirklich schlimme Einblicke erhalten.
Deshalb auch nach wie vor mein Rat, wirklich gut zu überlegen ob man in einer anderen Stadt nicht besser dran wäre.

Irgendwie habe ich das überlesen, wenn du in München keinen Anspruch hast, wo warst du denn davor und hast möglicherweise einen ?

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