Das ist wohl nur so, wenn die Infektion nicht länger als 6 Monate zurück liegt.Rüsselkäfer hat geschrieben: ↑18. Jun 2021 12:30Nach einer Infektion ist nur eine Boosterimpfung nötig, dafür braucht man entweder einen (alten) positiven PCR-Test oder der Nachweis von Antikörpern im Blut.
Quelle: https://sozialministerium.baden-wuertte ... -personen/Als genesen gelten Sie, wenn Sie innerhalb der letzten 6 Monate positiv mittels PCR, PoC-PCR oder mittels einem anderen Nukleinsäurenachweis auf SARS-CoV-2 getestet wurden und das Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt. Wenn Ihr Testdatum länger als 6 Monate zurückliegt, gelten Sie nicht mehr als genesene Person im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV).
Das RKI schreibt dagegen, dass bei einer Infektion auch nach 6 Monate eine Impfung ausreichen würde. Bei (nur) positivem Antikörpertest soll man sich aber vollständig impfen lassen.
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID ... esene.htmlAuch wenn das Zeitintervall von 6 Monaten überschritten ist, reicht eine Impfstoffdosis zur vollständigen Grundimmunisierung aus. [...] Bei Personen mit einem alleinigen Antikörpernachweis ist eine vollständige Impfserie empfohlen
Aber das ist ja nur eine Empfehlung vom RKI - oder? Die Freiheiten bekommt man nach 6 Monaten nur mit doppelter Impfung.