Corona-Impfung - ja oder nein?
Dann bin ich nicht auf dem Laufenden (und hat mich an dem Artikel auch gewundert): Astra darf an Jüngere verimpft werden ? Ich dachte das ist aktuell nur für Ü60 erlaubt.
Das Glück besteht nicht darin, dass Du tun kannst, was Du willst, sondern darin, dass Du immer willst, was Du tust. (Leo Tolstoi)
Abweichen von der Priorisierung ...
... ist nicht auf den AZ Impfstoff beschränkt. Verifizierte das gerade.
https://www.gesetze-im-internet.de/coro ... 4/__1.htmlCoronaImpfV hat geschrieben: § 1Anspruch
(3) Von der Reihenfolge nach Absatz 2 Satz 1 kann abgewichen werden, wenn dies für eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen oder eine zeitnahe Verwendung vorhandener Impfstoffe notwendig ist, insbesondere um einen Verwurf von Impfstoffen zu vermeiden.
Von der Reihenfolge nach Absatz 2 Satz 1 kann zudem abgewichen werden, um eine dynamische Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 aus hochbelasteten Grenzregionen sowie in oder aus Gebieten mit besonders hohen Inzidenzen in der Bundesrepublik Deutschland zu verhindern.
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- slartibartfaß
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Telefonat eines Freundes heute mit Impfauskunft 116117:
Frage: "ich brauche einen Impftermin für meine Mutter und meinen Stiefvater, sie sind über 70 und impfberechtigt, wir leben in zwei getrennten Wohnungen eines Hauses, sind aber häufig in Kontakt - kann ich mich auch impfen lassen?"
Auskunft: "die Bescheinigung einer über 70jährigen (Ausweiskopie reicht) Person, aus der hervorgeht, dass Sie sie betreuen und/oder pflegen reicht aus, um impfberechtigt zu sein, also ja. Wollen Sie auch gleich einen Termin?"
Frage: "was heißt betreuen und/oder pflegen? Hilfebedarfsgruppe? Pflegestufe? Ein Haushalt?"
Auskunft: "nein - eigentlich reicht es, wenn die Person über 70 ist"
Termine gleich für zwei Elternteile plus zwei "Betreuungspersonen" vereinbart.
Frage: "ich brauche einen Impftermin für meine Mutter und meinen Stiefvater, sie sind über 70 und impfberechtigt, wir leben in zwei getrennten Wohnungen eines Hauses, sind aber häufig in Kontakt - kann ich mich auch impfen lassen?"
Auskunft: "die Bescheinigung einer über 70jährigen (Ausweiskopie reicht) Person, aus der hervorgeht, dass Sie sie betreuen und/oder pflegen reicht aus, um impfberechtigt zu sein, also ja. Wollen Sie auch gleich einen Termin?"
Frage: "was heißt betreuen und/oder pflegen? Hilfebedarfsgruppe? Pflegestufe? Ein Haushalt?"
Auskunft: "nein - eigentlich reicht es, wenn die Person über 70 ist"
Termine gleich für zwei Elternteile plus zwei "Betreuungspersonen" vereinbart.
Wellen des Paradoxen rollten über das Meer der Kausalität (...) an dieser Stelle gibt die normale Sprache auf, besucht die nächste Kneipe und gießt sich einen hinter die Binde.
- Rüsselkäfer
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- Registriert: 13.07.2020
Habe heute vom Niedersächsischem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bestätigt bekommen, dass ich die Berechtigung zur Schutzimpfung gegen das Covid-19-Viurs habe. Online einen Termin beim Hausarzt Dienstag, den 27.04.2021 um 17:00 Uhr bekommen. Meine Frau um 17:40 Uhr. Unverhofft kommt oft.
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