neue Bioverordnung für Lebensmittel?
neue Bioverordnung für Lebensmittel?
Berief schrieb mir gerade auf FB, dass diese Kalziumalge, die häufig zur Anreicherung von Bio-Pflanzendrinks verwendet wird, mit der neuen Bioverordnung nächstes Jahr nicht mehr zulässig wäre. oO
stimmt das denn? konnte jetzt auf die Schnelle meinem Hinweis darauf finden.
das wäre wirklich sehr dumm. ist schon so blöd, dass allgemein künstliche Micronährstoffe in Bio-Produkten nicht erlaubt sind.
https://oekolandbau.de/verarbeitung/bio ... erarbeiter
stimmt das denn? konnte jetzt auf die Schnelle meinem Hinweis darauf finden.
das wäre wirklich sehr dumm. ist schon so blöd, dass allgemein künstliche Micronährstoffe in Bio-Produkten nicht erlaubt sind.
https://oekolandbau.de/verarbeitung/bio ... erarbeiter
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illith, das ist die dt Fassung des neuen EU Dingens:
Da Kalzium nicht unmittelbar als Zusatz für Pflanzendrink, Pfanzenjoghurt, Pflanzenquark gesetzlich vorgeschrieben ist, darf es nach dem EU Dingens nach meinem Verständnis nicht zugesetzt werden, unabhängig davon, ob als pharmazeutisches Kalzium oder als Naturprodukt.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 32018R0848EU Dingens hat geschrieben:... Mineralstoffe (einschließlich Spurenelemente), Vitamine, Aminosäuren und Mikronährstoffe, jedoch nur | i) | soweit ihre Verwendung in Lebensmitteln für den allgemeinen Verzehr „unmittelbar gesetzlich vorgeschrieben ist“ in dem Sinne, dass sie nach dem Unionsrecht oder nach nationalen Rechtsvorschriften, die mit dem Unionsrecht vereinbar sind, unmittelbar vorgeschrieben sind, was dazu führt, dass die Lebensmittel nicht als Lebensmittel für den allgemeinen Verzehr in Verkehr gebracht werden können, wenn diese Mineralstoffe, Vitamine, Aminosäuren oder Mikronährstoffe nicht zugegeben wurden ...
Da Kalzium nicht unmittelbar als Zusatz für Pflanzendrink, Pfanzenjoghurt, Pflanzenquark gesetzlich vorgeschrieben ist, darf es nach dem EU Dingens nach meinem Verständnis nicht zugesetzt werden, unabhängig davon, ob als pharmazeutisches Kalzium oder als Naturprodukt.
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- Rüsselkäfer
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Das ist bereits jetzt nicht erlaubt.
Ich habe mich mal durchgekämpft, die Sache ändert sich nicht durch die neue Fassung. Diese Alge wird nicht erwähnt (essbare Algen allgemein sind erlaubt).
Die Frage ist bereits strittig und wurde vom BVerwG ans EUGH weitergegeben¹, im Beschluss wird die Neufassung bereits erwähnt und berücksichtigt.² Die Frage ist, ob diese Alge unter 1.3 im Anhang IX der Verordnung (EG) 889/2008³ fällt ("Algen, einschließlich Seetang, die für die Herstellung nichtökologischer/nichtbiologischer Lebensmittel verwendet werden dürfen.").
Dafür spricht:
Die Europäischen Kommission vom 30. März 2015 (Ref. Ares<2015>1395950). Darin wird von der Vizegeneraldirektorin der Generaldirektion für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung bestätigt, dass Lithothamnium unter Nr. 1.3 des Anhangs IX der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 fällt.
Dagegen:
Anhang V sortiert diese Alge als Mineralstoff ein, dieser Anhang bezieht sich jedoch nur auf Futtermittel (zum Füttern von Bio-Tieren erlaubt). Damit wäre es in Bio-Lebensmittel nicht erlaubt, da keine Mineralstoffe zugesetzt werden dürfen.
¹ https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 2019CN0815
² https://www.bverwg.de/de/050919B3C1.18.0
³ http://data.europa.eu/eli/reg/2008/889/2020-01-07
Ich habe mich mal durchgekämpft, die Sache ändert sich nicht durch die neue Fassung. Diese Alge wird nicht erwähnt (essbare Algen allgemein sind erlaubt).
Die Frage ist bereits strittig und wurde vom BVerwG ans EUGH weitergegeben¹, im Beschluss wird die Neufassung bereits erwähnt und berücksichtigt.² Die Frage ist, ob diese Alge unter 1.3 im Anhang IX der Verordnung (EG) 889/2008³ fällt ("Algen, einschließlich Seetang, die für die Herstellung nichtökologischer/nichtbiologischer Lebensmittel verwendet werden dürfen.").
Dafür spricht:
Die Europäischen Kommission vom 30. März 2015 (Ref. Ares<2015>1395950). Darin wird von der Vizegeneraldirektorin der Generaldirektion für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung bestätigt, dass Lithothamnium unter Nr. 1.3 des Anhangs IX der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 fällt.
Dagegen:
Anhang V sortiert diese Alge als Mineralstoff ein, dieser Anhang bezieht sich jedoch nur auf Futtermittel (zum Füttern von Bio-Tieren erlaubt). Damit wäre es in Bio-Lebensmittel nicht erlaubt, da keine Mineralstoffe zugesetzt werden dürfen.
¹ https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 2019CN0815
² https://www.bverwg.de/de/050919B3C1.18.0
³ http://data.europa.eu/eli/reg/2008/889/2020-01-07
Hail Seitan!
Da steht doch das Pulver gibt es schon als bio. Sollte also bald wieder erhältlich sein.
Growth for the sake of growth is the ideology of the cancer cell. (Edward Abbey)
"Gibt es einen Thread zu...?"-Thread
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Bio Pflanzenmilch. Zusatz von Calciumalge verboten. Sojamilch, Hafermilch, Reismilch.
Bearbeitung aufgrund Doppelpost.
Volltext und Kurzfassung des Urteils hier zu finden.
https://dejure.org/dienste/vernetzung/r ... n=C-815/19
Volltext und Kurzfassung des Urteils hier zu finden.
https://dejure.org/dienste/vernetzung/r ... n=C-815/19
Zuletzt geändert von Obilan am 29. Aug 2021 22:32, insgesamt 1-mal geändert.
Those Who Sacrifice Liberty For Security Deserve Neither.