Non-Food vegan - was ist zu beachten?
Non-Food vegan - was ist zu beachten?
ich hab ja seit jeher irgendwie probleme, das mit kosmetikkram & co richtig zu peilen, wie es da nun mit tierversuchen ist usw.^^
jetzt hab ich grade nochmal bei pseudoerbse nachgelesen und will versuchen, das auseinanderzuklamüsern.
bitte korrigieren, wo ich falsch liege!
BADEZIMMERARTIKEL
- tierversuche der endprodukte als der bestandteile sind in der EU verboten (auch, wenn die stoffe EU-extern getestet wurden)
- ausnahme: inhalststoffe, die auch in nicht-komsetika enthalten sind (ich vermute putzmittel und medikamente? der noch was?), dürfen/müssen an tieren getestet werden und dürfen dann auch in ein kosmetikprodukt (ich vermute, "kosmetik" meint badezimmerartikel allgemein, oder? nicht nur schminkzeug und so?)
# ein kosmetikartikel ist nicht vegan wenn:
→ tierische inhaltststoffe enthalten sind (bienenwachs, haiknorpelkram etc)
→ der artikel in anderem zusammenhang an tieren getestete inhaltststoffe enthält
→ evtl: wenn das unternehmen in anderem zusammenhang TV vornimmt (weil es zb kosmetik in china verkauft, wo das immer noch pflicht ist oder auch in der EU produkte verkauft, die an tieren getestet werden dürfen/müssen)
KLEIDUNG
→ wenn seide, leder, pelz oder wolle verwendung findet
→ optional?: wenn leim aus abdeckereiüberresten verwendet wird (schuhe)
* wie stehts mit textilfarben?
PUTZZEUG
?? tierversuche pflicht? üblich? tierische inhaltsstoffe ??
MEDIKAMENTE
- müssen immer an tieren getestet werden
→ falls vorhanden ein präparat ohne zusätzliche tierische inhaltststoffe wählen (gelatine, laktose...)
* für 'alte' wirkstoffe/medikamente werden keine neuen versuche gemacht?
edit:
achso, die beiden pseudoerbse-links vergessen
http://www.kosmetik-vegan.de/erbse/eu-tierversuchsfrei
http://www.kosmetik-vegan.de/erbse/faq- ... rsuchsfrei
jetzt hab ich grade nochmal bei pseudoerbse nachgelesen und will versuchen, das auseinanderzuklamüsern.
bitte korrigieren, wo ich falsch liege!
BADEZIMMERARTIKEL
- tierversuche der endprodukte als der bestandteile sind in der EU verboten (auch, wenn die stoffe EU-extern getestet wurden)
- ausnahme: inhalststoffe, die auch in nicht-komsetika enthalten sind (ich vermute putzmittel und medikamente? der noch was?), dürfen/müssen an tieren getestet werden und dürfen dann auch in ein kosmetikprodukt (ich vermute, "kosmetik" meint badezimmerartikel allgemein, oder? nicht nur schminkzeug und so?)
# ein kosmetikartikel ist nicht vegan wenn:
→ tierische inhaltststoffe enthalten sind (bienenwachs, haiknorpelkram etc)
→ der artikel in anderem zusammenhang an tieren getestete inhaltststoffe enthält
→ evtl: wenn das unternehmen in anderem zusammenhang TV vornimmt (weil es zb kosmetik in china verkauft, wo das immer noch pflicht ist oder auch in der EU produkte verkauft, die an tieren getestet werden dürfen/müssen)
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→ wenn seide, leder, pelz oder wolle verwendung findet
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Generika (chemischer Arzneimittel) müssen zum großen Teil nicht an Tieren getestet werden weil bei denen Bezug auf die Tierversuche des Originators genommen werden kann. Wobei es natürlich fraglich ist ob man die dann als vegan bezeichnen kann. Die Tierversuche nutzen sie ja trotzdem auch wenn die nicht direkt dafür durchgeführt wurden. Alte Wirkstoffe müssen (oder eher mussten) dann nicht nachgetestet werden wenn man Wirksamkeit und Unbedenklichkeit über Literatur nachweisen kann.
Alle Chemikalien unabhängig von Verwendungszweck (allerdings abhängig von der produzierten Menge) mussten in der EU im Rahmen von REACH auf unterschiedliche Arten getestet werden. Da gabs recht oft auch Tierversuche. Das betrifft sicher auch die meisten Bestandteile von Kosmetika. Ob man die deswegen als unvegan ansehen möchte? Allerdings ist das, wie auch bei den Generika, etwas komplexer.
Alle Chemikalien unabhängig von Verwendungszweck (allerdings abhängig von der produzierten Menge) mussten in der EU im Rahmen von REACH auf unterschiedliche Arten getestet werden. Da gabs recht oft auch Tierversuche. Das betrifft sicher auch die meisten Bestandteile von Kosmetika. Ob man die deswegen als unvegan ansehen möchte? Allerdings ist das, wie auch bei den Generika, etwas komplexer.
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ah, guter punkt @inventar
und wie ist das denn bei NEM - fallen die unter medikmanete = TV-pflicht? denke eigentlich eher nicht, weil sie ja auch (meistens) nicht apothekenpflichtig sind...?
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https://www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmit ... _node.html
Abschnitt "Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Zulassung":
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Abschnitt "Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Zulassung":
Darüber hinaus werden vom Hersteller auch toxikologische Untersuchungen erwartet, die in der Regel mittels Tierversuchen durchgeführt werden. Dabei wird die täglich tolerierbare Tagesdosis (ADI-Wert) ermittelt, die bei lebenslanger Aufnahme und unter Einrechnung eines Sicherheitsfaktors ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen möglich ist.