Rattengift bei eBay

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Curumo
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Beitrag von Curumo » 29. Jan 2012 20:11

illith hat geschrieben:ja, aber mW wurde als gegenschlag gift mit 'langzeitwirkung' entwickelt, um ebendies zu umgehen (also das gift wirkt nicht sofort, sondern erst nach einer gewissen zeit, wenn dann die anderen ratten auch schon davon gegessen haben)
Selbst wenn dem nicht so wäre, hat da wirklich keiner "Freihandel" mit zu treiben.
In jedem Fall höchst lobenswert, dass ihr Ebay da Druck macht.
Obwohl selbst mit Rattengift aus dem Baumarkt wohl mehr verhasste Nachbars-Hunde oder Katzen
vergiftet werden als Ratten oder so.
Why do we touch the night
when we long to feel alive

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mutwille
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Beitrag von mutwille » 29. Jan 2012 20:25

Hallo,

ja, zum Einen eben die Langzeitwirkung (das macht es noch qualvoller!) und zum Anderen muss man sich das mit dem Vorkoster auch nicht so bildlich vorstellen. Ratten sind durchaus in der Lage, zu beobachten, wenn es einem Rudelmitglied schlecht geht und manchmal bringen sie das auch in einen Zusammenhang mit dem Futterangebot, aber sie sind eben auch nur bedingt in der Lage eine klare Analyse vorzunehmen und schicken nicht wirklich jemand vor. Wenn etwas verlockend ist und das ganze Rudel Hunger hat, dann probieren wohl auch gerne mal mehrere.

LG, Hartmut
Es ist grotesk, wenn derselbe Versuch, der seine Begründung in der Ähnlichkeit von Tier und Mensch hat,
mit der Verschiedenheit von Tier und Mensch moralisch gerechtfertigt wird.

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mutwille
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Beitrag von mutwille » 2. Feb 2012 19:50

Hallo,

so... ich habe jetzt jedes einzelne Angebot einmal gemeldet... Puuuuh. Und ausserdem hab ich eBay mehrfach angeschrieben, das letzte Mal:
Hallo, ich habe bereits feststellen duerfen, dass Sie nichts gegen das Angebot von Rattengift unternehmen, obwohl Rattengift als eine giftige Chemikalie bei eBay nicht verkauft werden duerfte: : Verbotene und fragwuerdige Artikel, Gefahrenstoffe, Giftige Chemikalien und Pestizide. Weiterhin verstoesst Rattengift gegen die Grundsaetze Verbotene und fragwuerdige Stoffe, Tiere Pflanzen und Natur, Tierfallen. Es gehoert schon ein geruettelt Mass an Ignoranz dazu, bei so klarem Verstoss gegen gleich 2 Grundsaetze den Verkauf von Rattengift bei eBay nicht zu unterbinden. Darueberhinaus findet sich unter den Angeboten auch regelmaessig ein Fallenkleber. Klebefallen sind fuer Wirbeltiere in Deutschland durch das TSchG verboten. Ich waere Ihnen sehr verbunden, wenn Sie den massiven Verstoss gegen die eBay Grundsaetze nicht weiter hinnaehmen.
Darauf bekam ich ne Antwort, ich moege ihnen doch bitte Artikelnummer und Anbieter mitteilen, dann kuemmerten sie sich drum. Na toll, lesen die da eigentlich, was man schreibt? Da hat meinereiner dann geantwortet:
Liebe Frau XXX
wenn Sie sich die Muehe machen, meine Mail zu lesen, werden Sie feststellen, dass ich ueber den Verkauf von Rattengift im Allgemeinen geschrieben habe. Obwohl die eBay Grundsaetze explizit das Angebot von Gift und giftigen Chemikalien verbietet, finden sich bei eBay zu jedem Zeitpunkt unter dem Suchbegriff ueber 250 Angebote von Rattengift, z.T. in irrwitzigen Gebindegroessen: z.B. 10kg. Ich habe inzwischen jedes einzelne dieser Angebote einmal gemeldet, ohne dass irgendetwas passiert waere. Der Verstoss gegen die eBay Grundsaetze wird von Ihnen im grossen Stil geduldet. Ich kann die ganzen Angebote gerne ein weiteres Mal melden, kostet nur meine Zeit, ist aber keine unmoegliche Aufgabe. Sie koennten allerdings weit einfacher einmal selber den Suchbegriff "Rattengift" eingeben und sich davon ueberzeugen, in welchem Umfang gegen die eBay Grundsaetze verstossen wird.
Mit freundlichem Gruss,
Prompt kam Antwort, dann habe sich das ja erledigt, wenn sie die Angebotsnummern shcon bekommen haetten. Gar nix hat sich. Und schon gar nicht erledigt.
Ich bin bereit fuer die naechste Runde - alle Angebote nochmal melden. Meinetwegen. Ist ja immer schoen, seine Zeit mit sinnvollen Sachen zu vertreiben. Das zaubert einem so einen Glanz ins Gesicht......

Da die den Support gegen eMail Zuschriften abgeschottet haben, kann man am Besten mit denen in Kontakt treten ueber Menu "Kundenservice" , Tab "Mit eBay Kontakt aufnehmen"-> "Verkaufen"->"Angebote auf eBay einstellen" . Da ist dann auf einmal ein Knopf fuer eMail schreiben......

Also, falls noch jemand ein froehliches Glaenzen im Gesicht haben moechte......

LG, Hartmut
Es ist grotesk, wenn derselbe Versuch, der seine Begründung in der Ähnlichkeit von Tier und Mensch hat,
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Borsalino
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next round

Beitrag von Borsalino » 16. Feb 2012 12:07

haha ab in die nächste runde... einfach zu gut :D
Guten Morgen ... Oh, und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!

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mutwille
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Beitrag von mutwille » 16. Feb 2012 12:33

Hallo,
Auf meine Mail an das LAVES (Niedersachsen - Landesamt fuer Verbraucher Schutz und Lebensmittlesicherheit, die haben uebrigens ein sehr ausfuehrliches Statement zu Klebefallen.... hier) wurde ich gebeten, am naechsten Tag da doch mal anzurufen. Hab ich dann auch gemacht.
Ich hatte einen sehr freundlichen, ueberaus engagierten und interessierten Mitarbeiter an der Strippe, der mir ausfuehrlich Informationen gegeben hat, wie die rechtliche Lage zum Einsatz von Klebefallen und auch Rattengift seiner Ansicht nach aussieht.

Im Fazit sagte er, Klebefallen seien seiner Meinung nach eindeutig TSchG widrig. Relevante Paragraphen hierfuer:
§3 Es ist verboten:
...
10. einem Tier Futter darzureichen, das dem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden oder
Schäden bereitet,

§ 4
(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen
Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung
eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder
auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger
Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei
nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer
die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

und
§ 13
(1) Es ist verboten, zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe
anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für Wirbeltiere verbunden
ist; dies gilt nicht für die Anwendung von Vorrichtungen oder Stoffen, die auf Grund anderer Rechtsvorschriften
zugelassen sind. Vorschriften des Jagdrechts, des Naturschutzrechts, des Pflanzenschutzrechts und des
Seuchenrechts bleiben unberührt.

Nach § 13(1) ist die Anwendung von Klebefallen verboten - auch hier mag es verschiedene Auffassungen geben (interessanterweise werden Klebefallen u.a. in den Niederlanden und in Gross-Britannien sowie den USA legal eingesetzt. In den USA geht der Trend anscheinend sogar dahin im Lebensmittelbereich und in der Gastronomie Klebefallen zum Standard zu machen (ogottogottogottogott.... In Oesterreich und der Schweiz(???) hingegen ist die Gesetzeslage eher noch deutlicher und schaerfer als in Deutschland).
Insgesamt scheint in Dtschld die gaengige Interpretation von § 13 ziemlich klar ein Verbot des Einsatzes von Klebefallen zu sein.
Jetzt kommt der Witz: Besitz und Verkauf von Klebefallen ist in Dtschld nicht verboten, aber der Einsatz. Insofern koennte man also eBay Unterstuetzung einer Straftat vorwerfen, da der Verkauf von Klebefallen zur Verwendung von Klebefallen fuehrt.

Interessanter Schluss meinerseits nach dem Gespraech: Bei Rattengift ist die Rechtslage lange nicht so eindeutig, wie es mir schien. Rattengift bewegt sich in einem deutlichen Graubereich. Zum einen stellt die Anwendung von Rattengift schon - je nach erlaubter Interpretation des TSchG - einen Verstoss gegen die Paragraphen 3 und 4 dar. Allerdings wird hierfuer eine Ausnahme im Rahmen der Schaedlingsbekaempfung gemacht. Wer ein Wirbeltier toetet (und das gilt auch fuer Schaedlinge) muss sachkndig sein.Sachkunde erwirbt man durch Lesen des Beipackzettels.... Das kann man und das sollte man wohl auch in Frage stellen. Interessant ist hier der Unterschied zwischen der Biozidrichtlinie und der Pflanzenschutzrichtlinie.
Eine Stoff der unter die Pflanzenschutzrichtlinie faellt und als Pflanzenschutzmittel verkauft werden darf, darf nur nach Beratung verkauft werden und muss in Baumaerkten und dergl. nicht zugreifbar aufbewahrt werden. Fuer Biozide gilt das nicht. Auch hier kann sich gesetzlich leicht eine Kleinigkeit aendern, die dann grosse Auswirkungen haette.

Biozide sind alles andere als ungefaehrlich. Immerhin hantieren beliebige Dummbatze mit einem hochgefaehrlichen Stoff. Rattengiftkoeder sind nur deswegen nicht als hochgefaehrlich eingestuft, weil das Gift in ihnen ziemlich schwach konzentriert enthalten ist. Das aendert nichts an der Gefaehrlichkeit und Schaedlichkeit des Wirkstoffs. Was mir neu war - und was ich jetzt noch naeher recherchieren moechte - ist, dass die Gifte nur eine zeitlich eng begrenzte Zulasseung (5 Jahre) haben. Erlischt die Zulassung, dann duerfen sie nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Aufgrund der hohen Halbwertszeit und ihrer Teratogenitaet ist eine erneute Zulassung nach Ablauf der 5 Jahre keine Selbstverstaendlichkeit.

Fuer mich ergeben sich eine Reihe interessanter Ansatzpunkte fuer eine Argumentation. Und einige dieser Arumente werde ich eBay in der kommenden Zeit schreiben.
Also, schoen immer weitermelden.... Und Oeffentlichkeit schaffen.
LG, Hartmut
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mit der Verschiedenheit von Tier und Mensch moralisch gerechtfertigt wird.

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mutwille
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Beitrag von mutwille » 25. Feb 2012 09:35

Viele Anbieter bewerben Ihre Angebote mit Formulierungen wie
Die Nager sterben nach der Aufnahme des Köders einen schmerzlosen Schwächetod in einem Zeitraum von 4 - 10 Tagen.
oder
Nach der Aufnahme verenden die Nager schmerzfrei
oder
führt bereits nach einmaliger Aufnahme innerhalb von ca. 4-7 Tagen zu einem schmerzlosen Schwächetod der Schadnager
Das ist rechtlich unzulaessig. Das ChemikalienGesetz schreibt vor:
§ 15a Gefahrenhinweis bei der Werbung
Es ist verboten, für ein Biozid-Produkt zu werben, ohne in einer sich deutlich vom Rest der Werbung abhebenden
Weise die folgenden Sätze hinzuzufügen: "Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und
Produktinformation lesen". In dem Warnhinweis nach Satz 1 darf das Wort "Biozide" auch durch eine genauere
Bezeichnung der Produktart ersetzt werden, für die geworben wird. Die Werbung für Biozid-Produkte darf im
Hinblick auf mögliche Risiken des Produkts für Mensch und Umwelt nicht verharmlosend wirken. Sie darf nicht
die Angaben "Biozid-Produkt mit niedrigem Risikopotential", "ungiftig", "unschädlich" oder ähnliche Hinweise
enthalten.
Da eBay bisher auf meine in die Tausenden gehenden Artikel Meldungen nicht reagiert hat, schreibe ich jetzt die einzelnen Anbieter an und weise sie auf den Verstoss gegen das ChemikalienGesezt hin....
Ich habe zwar bisher keine Antworten bekommen, aber bei eBay sind bereits Artikelbeschreibungen durch die angeschriebenen Anbieter geaendert worden. Immerhin.
Ich glaube fast, einigen Anbietern ist selbst die Infamie ihrer Verharmlosung nicht bekannt. Dabei sind Antikoagulatien als Rodentizide auch in einigen EU Staaten sehr umstritten. So sagt bspw. das Umweltbundesamt Oesterreich:
Die für die Praxis wichtigsten Nagetierbekämpfungsmittel – die Antikoagulantien –
sind entsprechend den vorläufigen EU-Bewertungen sehr problematisch, da entweder
Resistenzen (...) oder umweltgefährliche Eigenschaften wie Persistenz, Bioakkumulation
und Toxizität (...) nachgewiesen wurden (potenzielle PBT-Stoffe).
Darüber hinaus können alle auf dem Markt befindlichen Antikoagulantien aufgrund
von oft organnahen oder nervennahen Blutungen schweres und einige Tage dauerndes
Tierleid verursachen (PESTICIDE SAFETY DIRECTORATE UK 1997, MASON
& LITTIN 2003).
Da diese Eigenschaften nicht im Einklang mit den EU-Anforderungskriterien für die
Zulassung/Registrierung von Biozid-Produkten stehen, sind Zulassungen nur auf der
Basis von Risiko-Nutzenabwägungen möglich."
Es ist grotesk, wenn derselbe Versuch, der seine Begründung in der Ähnlichkeit von Tier und Mensch hat,
mit der Verschiedenheit von Tier und Mensch moralisch gerechtfertigt wird.

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mutwille
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Beitrag von mutwille » 23. Mär 2012 09:07

Ich habe gerade den Druck von Aufklebern in Auftrag gegeben: 1000 Stück 33x96mm für 39,90+Märchensteuer=~47Euro.
Ich hab 2 Motive und je Motiv 1000 Stück geordert. Wenn die Aufkleber fertig sind- und sie sind jetzt da- werde ich sie portionsweise bei eBay unter dem Suchwort "Rattengift" zum Verkauf anbieten. Natürlich gibt es eine entsprechende Produktinformationen zu den Aufklebern - eine Super-Möglichkeit, bei eBay ein Statement zum Thema "Rattengift" zu posten. Die Sichtbarkeit dieses Statements schätze ich als relativ gut ein, da die Aufkleber ja unter dem Suchwort "Rattengift" angeboten werden sollen.
Wenn das alles so läuft, wie ich mir das vorstelle (ich kann ja, wenn ich die Aufkleber für 10ct pro Stück verkaufe, meine Kosten damit decken...), dann kann man über ne 2te oder 3te Auflage nachdenken. Aber mir geht es ja um das Anbieten, nicht um das Verkaufen....

Dann z.B. mit Aufklebern "Stop Rattengift bei eBay" oder so .

Wenn es nicht funzt, hab ich halt 100Euro in den Sand gesetzt, dann gibt's halt paar Tage Schmalkost
Es ist grotesk, wenn derselbe Versuch, der seine Begründung in der Ähnlichkeit von Tier und Mensch hat,
mit der Verschiedenheit von Tier und Mensch moralisch gerechtfertigt wird.

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Akayi
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Beitrag von Akayi » 23. Mär 2012 09:30

mutwille hat geschrieben: Wenn es nicht funzt, hab ich halt 100Euro in den Sand gesetzt, dann gibt's halt paar Tage Schmalkost
Bist ja eh Veganer. Aber ganz coole Aktion :)
recherchiert, was rechtlich so möglich ist

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Veganize_It
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Beitrag von Veganize_It » 23. Mär 2012 12:57

pass auf wegen steuern etc. wenn du regelmäßig den gleichen artikel in gewisser menge auf ebay verkaufst, musst du dich als gewerblicher händler registrieren...
kenn mich da nich genau aus, aber hatte da mal was gehört.
informier dich besser vorher.

ansonsten find ich die idee gut, auf problematik bei ebay durch solche angebote aufmerksam zu maschen.

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mutwille
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Beitrag von mutwille » 23. Mär 2012 13:42

Veganize_It hat geschrieben: informier dich besser vorher.
Hmmm, ja. Danke fuer den Hinweis.
Es ist grotesk, wenn derselbe Versuch, der seine Begründung in der Ähnlichkeit von Tier und Mensch hat,
mit der Verschiedenheit von Tier und Mensch moralisch gerechtfertigt wird.

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