Beachtliches hat sich inzwischen getan und irgendwie hatte ich das gar nicht richtig wahrgenommen:
Ein unscheinbares Wort für eine so bedeutende Veränderung: Als Risiko Minderungs-Massnahmen (RMM) hat das Umwelt Bundesamt ein 'Positionspapier' erstellt, dass sehr weitreichende Regulierungen in der Anwendung von Antikoagulantien fordert (
Positionspapier des UBA - Das Positionspapier ist überaus interessant. Wobei 'Positionspapier' nicht so recht passt, denn das, was das UBA dort 'vorschlägt' ist wegen der Regelungen der Biozid-Richtlinie verbindlich).
So soll ab 2014 ein Sachkundenachweis erforderlich sein, um Antikoagulantien anwenden zu dürfen. Kurz gesagt ist die Konsequenz daraus, dass der Laie damit keine Antikoagulantien mehr erwerben und einsetzen darf. Diese Änderungen sind in der Schädlingsbekämpfer-Branche gelinde gesagt sehr umstritten. Aus meiner Sicht wird damit - wenn auch aus einer ganz anderen Motivation, nämlich nicht aus Tierschutzgründen, sondern wegen der hohen Gefährlichkeit der verwendeten Stoffe - ein grundsätzlich begrüssenswerter Schritt getan. Nicht mehr jeder Volldepp kann einfach so Rattengift in rauhen Mengen kaufen und nach Belieben ungeschützt auslegen. Auch zum sogenannten Monitoring, d.h. zum Beobachten von möglichen Populationen darf Gift nicht mehr einfach so eingesetzt werden.
LG, Hartmut
Es ist grotesk, wenn derselbe Versuch, der seine Begründung in der Ähnlichkeit von Tier und Mensch hat,
mit der Verschiedenheit von Tier und Mensch moralisch gerechtfertigt wird.