also bevor toxa jetzt gleich wieder an die decke geht: ich befürworte KEINES der nachfolgenden beispiele, und finde keinen der fälle moralisch vertretbar
aber ich denke halt auch, dass das mass an strafrechtlicher verfolgung mehr an der tierquälerei ausgemacht werden sollte, anstatt am sexuellen akt an sich.
denn es gibt durchaus unterschiede und abstufungen, die man unterscheiden und bedenken sollte, wie bei allem anderen auch.
über die tatsächlichen gegebenheiten, folgen und bestrafungsmass spekuliere ich hier nur aus meiner persönlichen sichtweise, studien wird´s zu dem thema vermutlich keine geben.
fall 1: ein mann vergewaltigt eine katze
>> geschieht mit sicherheit gegen den willen des tieres, das tier nimmt physischen sowie psychischen schaden
>> sollte somit geahndet werden, wie vergewaltigungen an menschen auch
fall 2: ein mann f…t eine Kuh
>> geschieht höchstwahrscheinlich gegen den willen des tieres, das tier trägt (insofern keine gewalteinflüsse wie schläge usw mit reinspielen) vermutlich keinen physischen schaden davon, höchstwahrscheinlich aber psychischen
>> sollte bestraft werden, wie vergleichbare fälle an menschen auch.
fall 3: eine frau lässt sich von ihrem hund besteigen
>> das tier wird nicht direkt gezwungen, höchstens manipuliert. ohne direkte aktion des tieres ist diese form der zoophilie ja nicht möglich. das tier nimmt keinen physischen schaden, psychische schäden durchaus möglich, dennoch spekulativ.
>> strafrechtliche verfolgung schwierig, da keine direkte form von gewalt vorliegt, das tier ja nicht gezwungen wird bzw dazu wirklich gezwungen werden kann und eine schädigung des tieres schwer nachzuweisen wäre.
fall 4: ein pubertierender junge oder ein mädchen lässt sich von einem hund erdnussbutter von den genitalien lecken.
>> der hund freut sich über erdnussbutter, wovon er die abschleckt, ist ihm denke ich mal wurscht. keine physischen oder psychischen schäden
>> kürzung des taschengeldes oder ähnliches als bestrafung vertretbar, mehr aber auch wohl nicht.
tierquälerei an sich sollte halt stärker verfolgt und bestraft werden, das würde ja auch dann eben die fälle von zoophilie mit abdecken, bei denen das tier schaden nimmt. somit halte ich ein generelles gesetz gegen zoophilie an sich für unsinnig und für eine verschwendung von steuergeldern, weil man mit einfacheren, grundsätzlicheren gesetzen ein sehr viel breiteres spektrum abdecken könnte. inklusive zoophilie.