Tierschützer im Visier des Staatsschutzes

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kirsche
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Tierschützer im Visier des Staatsschutzes

Beitrag von kirsche » 29. Jul 2009 17:07

kam gestern via newsletter der "Roten Hilfe e.V." 'rein:

Tierschützer im Visier des Staatsschutzes
Österreichs Justiz schafft Präzedenzfall für Anti-Terror- und
Anti-Mafia-Gesetze
Von Hannes Hofbauer, Wien
Neues Deutschland, 10.6.2009

Mehr als zwei Jahre lang hat eine polizeiliche Sondereinheit gegen
österreichische Tierschützer wegen des Verdachts der Bildung einer
kriminellen Organisation ermittelt. Zehn Personen saßen dreieinhalb
Monate in Untersuchungshaft. Nun liegen die polizeilichen
Abschlussberichte vor.

Die Verfolgung gründet auf dem Paragrafen 278a des österreichischen
Strafgesetzbuches. Mit ihm kann politisches Engagement ganz generell
illegalisiert werden. Die Gründung oder die Mitgliedschaft in einer »auf
längere Zeit angelegten unternehmensähnlichen Verbindung« mehrerer
Personen, die »die Freiheit oder das Vermögen« bedroht und »dadurch eine
Bereicherung in großem Umfang oder erheblichen Einfluss auf Politik oder
Wirtschaft anstrebt«, kann danach mit einer »Freiheitsstrafe von sechs
Monaten bis zu fünf Jahren« belegt werden. Wer also Mitglied in einer
Gruppe ist, die sich politisch gegen Missstände engagiert und zivilen
Ungehorsam übt, kann schon deshalb straffällig werden, weil ein
Gesinnungsgenosse etwa eine Fensterscheibe einschlägt. Oder ? wie im
Fall der Tierschützer ? die Auslieferung von Eiern aus Legebatterien
behindert, was juristisch als »schwere Nötigung« betrachtet werden kann.
Selbst die positive Bezugnahme auf eine solche »Tat« lässt sich als
kriminell einstufen.
Martin Balluch, Obmann des »Vereins gegen Tierfabriken«, hat das als
»Anti-Mafia-Paragrafen« titulierte Gesetz am eigenen Leib schmerzlich zu
spüren bekommen. An ihm und seinem politisch jahrelang erfolgreich
agierendem Verein hat die Exekutive ihr gesamtes Arsenal im
Anti-Terror-Kampf ausprobiert. Seit 2005 waren das der vierfache große
Lauschangriff, die Überwachung von Wohnung, Büro und E-Mail-Adressen,
die Anbringung eines Peilsenders an seinem Auto und schließlich im Mai
2008 eine Festnahme, die ihn und neun weitere Tierschützer für
dreieinhalb Monate ins Untersuchungsgefängnis brachte. Eine konkrete Tat
konnte Balluch bislang nicht nachgewiesen werden.
»Schon die Tatsache, dass ich davor warnte, während unserer Aktionen zu
telefonieren, wurde mir belastend ausgelegt«, betont der 45-jährige
studierte Philosoph und Mathematiker im Gespräch. In seiner
Protestkultur sei das freilich etwas Verständliches, umso mehr, wenn
»die Telefone überwacht werden«. Auch am Vorwurf, radikale Tierschützer
zu rekrutieren und auszubilden, kann Balluch nichts Kriminelles finden:
»Seit Jahren bin ich unterwegs und halte Vorträge, habe ein Buch
geschrieben und veranstalte Tierrechtskongresse. Das liegt alles offen
und veröffentlicht vor.« Doch im Kontext einer Straftat macht der § 278a
daraus ein kriminelles Vorgehen. Und wenn man im Zuge einer Kampagne
gegen Hühnerlegebatterien Handelsketten als Tierfeinde brandmarkt, wird
aus freier Meinungsäußerung rasch eine »schwere Nötigung«.
Warum die österreichische Exe-kutive ausgerechnet an den Tierschützern
einen Erfolg im Anti-Terror-Kampf vorweisen will, darüber gibt es nur
Spekulationen. So hatten Mitglieder des »Vereins gegen Tierfabriken«
über Wochen und Monate herrschaftliche Fasanjagden in einem
burgenländischen Revier gefilmt, sind damit an die Öffentlichkeit
gegangen und der Jagdgesellschaft auf die Nerven. Jene, die wirklich
»erheblichen Einfluss in Politik und Wirtschaft« haben, könnten diesen
ja geltend gemacht haben. Der »Verein gegen Tierfabriken« mit seinen 18
000 Mitgliedern ist jedenfalls geschwächt. Schon deshalb, weil im Zuge
der polizeilichen Ermittlungen sämtliche Büroräume komplett ausgeräumt
worden sind. Neun Monate haben die Behörden die Mitgliederdatei
bearbeitet, bevor sie zurückgegeben wurde.
Dem Tierrechtsaktivisten Martin Balluch ist die politische Brisanz des §
278a bewusst: »Es ist ein Präzedenzfall in Österreich. Zum ersten Mal
soll das Organisationsdelikt angewandt werden.« Ins Visier der
Strafverfolgung als »kriminelle Vereinigung« können potenziell alle
politischen Aktivistinnen und Aktivisten kommen, in deren Umfeld auch
nur eine geringfügige Sachbeschädigung stattfindet. Aus diesem Grund
haben sich sowohl die österreichischen Grünen als auch der
Justizsprecher der SPÖ für eine Revision des Paragrafen ausgesprochen.

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pünktchen.av
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Beitrag von pünktchen.av » 29. Jul 2009 17:52

tierschützer also - lol.

ps - vielleicht wg. copyright kürzen:

http://www.neues-deutschland.de/artikel ... utzes.html
Sein Pferdestall war abgebrannt, als Konfuzius von der Audienz heimkehrte.
Er fragte: "Sind Menschen verletzt?"
Nach den Pferden fragte er nicht.

-> antivegan-blog <-

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