Ferkelkastration - Verfassungsbeschwerde

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somebody
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Ferkelkastration - Verfassungsbeschwerde

Beitrag von somebody » 15. Dez 2019 09:58

Am 19. November erhob PETA im Namen der Schweine beim Bundesverfassungsgericht:

Aus der Pressemitteilung:
Karlsruhe / Stuttgart, 18. November 2019 – Staatsziel Tierschutz darf nicht länger ignoriert werden: Am morgigen Dienstag wird die Tierrechtsorganisation PETA im Namen von Schweinen, die für die Ernährungsindustrie ausgebeutet werden, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Zeitgleich werden sich Aktivisten mit Tiermasken und Morphsuits versammeln, die Schilder mit Forderungen wie „Klagerechte für Tiere!“ und „Recht auf Unversehrtheit!“ in die Luft halten. Der Vorwurf: Die Fristverlängerung der betäubungslosen Kastration männlicher Ferkel sowie die ab dem Jahr 2020 zugelassene Betäubung der Tiere durch Landwirte mit dem zweifelhaften Narkosegas Isofluran sind verfassungswidrig. Dass die betroffenen Ferkel selbst als Beschwerdeführer fungieren, ist in der Geschichte der Bundesrepublik ein Novum. PETA betont, dass sich das Beschwerderecht der Tiere schon heute aus der deutschen Rechtsordnung ableiten lässt. Ziel der Einreichung ist es, dass dies vor Gericht explizit anerkannt wird. Damit wäre der Weg dafür frei, dass Tieren künftig weitergehende fundamentale Grundrechte zugestanden werden können.
 
„Die deutsche Gesetzeslage und der Umgang mit Tieren in unserer Gesellschaft stehen in eklatantem Widerspruch zueinander: Trotz des Tierschutzgesetzes und des in der Verfassung festgeschriebenen Staatszieles Tierschutz werden jeden Tag unzählige Tiere gequält und misshandelt“, so Harald Ullmann, 2. Vorsitzender von PETA Deutschland e.V. „Damit die geltenden Rechtsbestimmungen endlich auch praktisch durchgesetzt werden, ist es unerlässlich, dass Tiere als Rechtssubjekte behandelt werden und sie die Möglichkeit haben, die Durchsetzung ihrer Rechte vor Gericht einzuklagen.“
https://www.peta.de/gequaelte-ferkel-er ... -initiiert

Die taz hierzu:
https://taz.de/Kastrieren-ohne-Betaeubung/!5638654/
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Sphinkter
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Beitrag von Sphinkter » 15. Dez 2019 10:29

Da bin ich aber gespannt.....nicht.

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Vampy
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Beitrag von Vampy » 15. Dez 2019 16:25

PETA betont, dass sich das Beschwerderecht der Tiere schon heute aus der deutschen Rechtsordnung ableiten lässt.
nope. tiere können keine träger von rechten sein, insofern sind tiere nicht partei- bzw beteiligtenfähig. und man kann keine rechte in fremdem namen einklagen.

Beteiligtenfähigkeit
Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) müsste auch beschwerdefähig sein. Wer beschwerdefähig ist, bestimmt sich nach § 90 I BVerfGG. Danach kann „jedermann“ Verfassungsbeschwerde erheben. „Jedermann“ ist derjenige, der Träger von Grundrechten oder der in § 90 I BverfGG aufgeführten grundrechtsgleichen Rechte ist.


vb wird als unzulässig verworfen werden. kann dir jeder jurastudent im ersten semester sagen.
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vegabunt
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Beitrag von vegabunt » 15. Dez 2019 20:39

Vampy hat geschrieben:
15. Dez 2019 16:25
nope. tiere können keine träger von rechten sein,
Scheint unter den Juristen Auslegungssache zu sein.

https://www.tagesschau.de/inland/ferkel ... n-107.html

https://www.spiegel.de/plus/ferkelkastr ... 0166979782

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Beitrag von Vampy » 15. Dez 2019 20:45

nö, so weit ist das grundgesetz nicht dehnbar. das steht bei der tagesschau auch deutlich drin. dass die PETA-vertreterin das behauptet ist klar, als anwalt muss man da natürlich das was man sich für den kläger zurechtgebogen hat vertreten.
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Beitrag von vegabunt » 15. Dez 2019 20:53

Vampy hat geschrieben:
15. Dez 2019 20:45
nö, so weit ist das grundgesetz nicht dehnbar. das steht bei der tagesschau auch deutlich drin.
Irgendwie widerspricht sich das mit dieser Aussage:
Zitat Tagesschauartikel hat geschrieben: Entwicklung des Tierrechts

Tierrechte haben über die Jahrzehnte eine Entwicklung durchgemacht. Früher waren Tiere nach dem deutschen Recht einfach Sachen. Seit 1990 steht im Bürgerlichen Gesetzbuch ausdrücklich: "Tiere sind keine Sachen." 2002 wurde der Tierschutz sogar ins Grundgesetz aufgenommen. Die Verpflichtung des Staates, die Umwelt zu schützen, wurde um die Worte "und die Tiere" erweitert, Artikel 20a Grundgesetz (Staatszielbestimmung). In einigen Bundesländern gibt es mittlerweile Klagemöglichkeiten für Tierschutzverbände.
https://www.tagesschau.de/inland/ferkel ... n-107.html


Auf welche Textstelle beziehst du dich?

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Beitrag von Vampy » 16. Dez 2019 01:09

da steht dass deas grundgesetz die tiere immer mehr in den blick nimmt, d.h. sie werden immer mehr GESCHÜTZT, das heißt aber nicht, dass sie RECHTE hätten. ich weiß nicht wo du irgendwas von "jurist xy vertritt die ansicht, tiere könnten rechtsträger sein", bis auf die dame von peta. da ist nix mit auslegen, das ist bombensicher.
und nach "Tiere sind keine Sachen" kommt übrigens direkt der satz "sie werden aber als solche behandelt". mein prof meinte damals das sei reine augenwischerei.

das mit dem verbandsklagerecht dient ja gerade dazu, dass eine klage TROTZ mangelnder selbstbetroffenheit möglich sein soll.

steht im prinzip im nächsten absatz
Der Mannheimer Jurist Bülte meint, dass es in Zukunft noch mehr geben muss: ein verfassungsrechtliches Verbandsklagerecht für Umwelt- und Tierschutzverbände. Im Verbraucher- und Umweltrecht gibt es solche Klagerechte vor den Zivil- und Verwaltungsgerichten bereits. Verbände können so Verbraucher- und Umweltrecht einklagen.

"Das halte ich für sinnvoll, weil ein solches Beschwerderecht ein wichtiges Instrument demokratischer Kontrolle sein könnte", sagt er. "Ohne ein solches Recht besteht die Gefahr, dass die Interessen der Allgemeinheit nicht hinreichend geschützt werden, wenn sich politische Entscheidungsträger nicht oder zu wenig dafür einsetzen."
da ist dann der klagegrund "der staat schützt da zu wenig", und nicht "da werden RECHTE verletzt.

da könnte man dann zb auch gegen die zerspargelung der tollen landschaft durch windräder verfassungsbeschwerde erheben.
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Beitrag von vegabunt » 16. Dez 2019 10:31

Danke für deine Darlegung, vampy. :up:

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Beitrag von somebody » 17. Dez 2019 07:40

Vampy, vielen Dank für Deine Erläuterungen. :*:

Vielleicht versucht PETA über die Bande zu spielen.

Nichtannahme/Scheitern der Verfassungsbeschwerde könnte unter günstigen Umständen zur Diskussion in der Öffentlichkeit führen. Angesichts der überwiegend neoliberale Positionen vertretenden Journalisten bei dt Massen-/Qualitätsmedien & den neoliberalen Blockparteien der selbsternannten dt politischen Mitte IMO leider geringe Chance auf positive Veränderung für die betroffenen Schweine.
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Beitrag von Vampy » 17. Dez 2019 13:21

PETA geht es um die PR
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