Aus der Pressemitteilung:
https://www.peta.de/gequaelte-ferkel-er ... -initiiertKarlsruhe / Stuttgart, 18. November 2019 – Staatsziel Tierschutz darf nicht länger ignoriert werden: Am morgigen Dienstag wird die Tierrechtsorganisation PETA im Namen von Schweinen, die für die Ernährungsindustrie ausgebeutet werden, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Zeitgleich werden sich Aktivisten mit Tiermasken und Morphsuits versammeln, die Schilder mit Forderungen wie „Klagerechte für Tiere!“ und „Recht auf Unversehrtheit!“ in die Luft halten. Der Vorwurf: Die Fristverlängerung der betäubungslosen Kastration männlicher Ferkel sowie die ab dem Jahr 2020 zugelassene Betäubung der Tiere durch Landwirte mit dem zweifelhaften Narkosegas Isofluran sind verfassungswidrig. Dass die betroffenen Ferkel selbst als Beschwerdeführer fungieren, ist in der Geschichte der Bundesrepublik ein Novum. PETA betont, dass sich das Beschwerderecht der Tiere schon heute aus der deutschen Rechtsordnung ableiten lässt. Ziel der Einreichung ist es, dass dies vor Gericht explizit anerkannt wird. Damit wäre der Weg dafür frei, dass Tieren künftig weitergehende fundamentale Grundrechte zugestanden werden können.
„Die deutsche Gesetzeslage und der Umgang mit Tieren in unserer Gesellschaft stehen in eklatantem Widerspruch zueinander: Trotz des Tierschutzgesetzes und des in der Verfassung festgeschriebenen Staatszieles Tierschutz werden jeden Tag unzählige Tiere gequält und misshandelt“, so Harald Ullmann, 2. Vorsitzender von PETA Deutschland e.V. „Damit die geltenden Rechtsbestimmungen endlich auch praktisch durchgesetzt werden, ist es unerlässlich, dass Tiere als Rechtssubjekte behandelt werden und sie die Möglichkeit haben, die Durchsetzung ihrer Rechte vor Gericht einzuklagen.“
Die taz hierzu:
https://taz.de/Kastrieren-ohne-Betaeubung/!5638654/