Indizierte Medien dürfen Kindern und Jugendlichen weder verkauft noch überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Sie dürfen nicht mehr beworben werden und nicht im Versandhandel vertrieben werden, es sei denn, es werden Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt ist. Indizierte Videofilme und Computerspiele dürfen in Geschäften angeboten werden, sie dürfen Kindern und Jugendlichen aber nicht frei zugänglich sein. Indizierte Bücher dürfen in der Buchhandlung nur unter der Ladentheke angeboten werden. Strittig ist, ob eine kritische Rezension von jugendgefährdenden Medien möglich ist, da es hierzu keine einheitliche Rechtsprechung gibt.
Tierquälerei als Fetisch!
check out http://de.wikipedia.org/wiki/Indizierung
Think, before you speak - google, before you post!
Re: Tierquälerei als Fetisch!
äh ja, das ist mir klar. aber du bezogst dich ja auf die Indizierung einer Website.
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Re: Tierquälerei als Fetisch!
aber woher soll man wissen, ob eine Seite indizert ist, wenn man nen Link drauf setzt??
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Re: Tierquälerei als Fetisch!
das klingt für mich jetzt aber ziemlich shady. da Lauf ich ja theoretisch dauernd Gefahr, mich strafbar zu machen, ohne dass ich die Möglichkeit hab, das direkt zu erkennen. (oder es verlinkt halt keineR mehr, aber dann wird das Internet ja fast schon witzlos)
dass eine Seite nicht bei google auftaucht, kann alle möglichen Grunde haben und der Großteil der Seiten, die mir komisch vorkommen sind legal
dass eine Seite nicht bei google auftaucht, kann alle möglichen Grunde haben und der Großteil der Seiten, die mir komisch vorkommen sind legal
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Re: Tierquälerei als Fetisch!
Jein, also es muss zumindest fahrlässiges Verhalten gegeben sein. Daher siehst du ja auch auf vielen Websites diesen juristisch zweifelhaften Spruch dass man für den Inhalt verlinkter aber externe Websites nicht haftet. Würde man bewusst auf Inhalte verlinken, dann macht man sich strafbar. In diesem Fall scheinen mir zwei Gründe dafür zusprechen. Dass das Zertrampeln von Tieren nach § 1 Tierschutzsgesetz S. 1 ("Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen") illegal ist, liegt auf der Hand. Dazu - und das kann man dem Schreiben entnehmen - herrscht ja offenbar Klarheit darüber, was da getan wird. Was Vampy da mal wieder von sich gibt ist im besten Fall shady. Aber wie gesagt: Es besteht ja die Möglichkeit strafbaren Inhalt zu erkennen. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" bedeutet ja (leider?) nicht, dass man Straftaten begehen darf. Und dass sog. Raubkopien, NS-Verherrlichung und bestimmte pornographische Angebote dazu zählen gilt zumindest rechtlich als bekannt.
recherchiert, was rechtlich so möglich ist
Re: Tierquälerei als Fetisch!
Ich glaube ja auch, dass sie sich nicht ganz so im Klaren darüber ist, was sie da sagt. Die Indizierung hat ja erst mal zum Zweck die Website aus dem Netz zu nehmen. Ob eine strafrechtliche Verfolgung wegen illegalen Inhalten folgt, scheint damit aber noch nicht gegeben zu sein. Auch eine indizierte CD ist ja erst mal nicht illegal, oder?
recherchiert, was rechtlich so möglich ist
Re: Tierquälerei als Fetisch!
stimmt, aber bei internetseiten werden zumindest bisher ja noch deutlich laxere maßstäbe angesetzt als bei klassischeren medien, oder?
gibt es denn aktuell websiten, die legal und trotzdem indiziert sind? hab da gar keinenh überblick
gibt es denn aktuell websiten, die legal und trotzdem indiziert sind? hab da gar keinenh überblick
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