- den beschluss würde ich ja gerne mal im original lesen.Skandalös ist, daß die U-Haft mit “Verdunkelungsgefahr” wegen der Verschlüsselung von Emails begründet wurde, und weiters eine “Tatbegehungsgefahr”, wegen dem langjährigen politischen Aktivismus der Inhaftierten bestehen würde.
Skandalös sind in dem Zusammenhang auch, die wiederholten Angebote seitens der Staatsanwaltschaft einzelne AktivistInnen freizulassen, falls diese etwa Computerpasswörter zur Verfügung stellen würden.
Ebenso skandalös ist, wie einzelnen Inhaftierten zur Last gelegt, dass diese wiederholt von ihrem guten Recht auf Aussageverweigerung vor Polizei und Staatsanwaltschaft gebrauch machen und darauf bestehen Aussagen erst im Zuge eines ordentlichen Gerichtsverfahren zu tätigen.
http://www.gruene.at/tierschutz/artikel/lesen/32502/Tatsächlich ist die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien bei der Prüfung des Akts nun zum Schluss gekommen, dass es in einigen den Tierschützern zugeschriebenen Aktionen am behaupteten dringenden Tatverdacht mangelt.
Vom Tisch scheint etwa das angebliche In-Brand-Setzen einer Jagdhütte zu sein, die dem Gutachten eines Sachverständigen zufolge auch aufgrund des vorangegangenen Beheizens eines Ofens durch Jäger niedergebrannt sein kann. Ein Tierschützer war als möglicher Täter in Verdacht geraten, weil er kurz nach dem Feuer beim Vorbeischieben seines Fahrrades an der Brandstelle beobachtet wurde und überdies eine lokale Wanderkarte sein Eigen nannte.
Für die OStA kein überzeugendes Argument: Die Sicherstellung eines Umgebungs-Planes allein könne keinen dringenden Tatverdacht begründen, zumal sich der Mann im fraglichen Zeitraum an einer sogenannten Jagdstörung beteiligt hätte.
Auch ein Buttersäure-Anschlag auf eine "Kleiderbauer"-Filiale in Graz muss nach Ansicht der OStA nicht zwangsläufig den verdächtigten Tierschützern zugeschrieben werden, "da die bloße Anwesenheit in der Steiermark (...) und eine Befürwortung der Aktion einen solchen (Tatverdacht, Anm.) nicht zu begründen vermag".
Schließlich hält die OStA in einer weiteren Stellungnahme fest, dass bei Hausdurchsuchungen, die der Sicherstellung von Beweismaterial dienen sollten, teilweise Rechte der Betroffenen verletzt wurden, indem unnötigerweise Türen eingetreten und den Tierschützern die Ergebnisse der Durchsuchungen nicht zeitgerecht und unvollständig zur Kenntnis gebracht wurden. In einem Fall vermisst die OStA den für eine Hausdurchsuchung erforderlichen "Anfangsverdacht eines strafbaren Verhaltens, der auf einer entsprechenden Sachverhaltsgrundlage fußen würde", weshalb diese "unzulässig" gewesen sei.
was bleibt denn dann noch als vorwurf konkreter straftaten?
sehr interessant ist auch diese pressemappe der grünen.