Was kann man tun?

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SxEric
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Was kann man tun?

Beitrag von SxEric » 3. Jul 2008 09:25

Ich war eben mit meinem Hund draußen.. als auf der anderen seite der straße eine frau mit einem mittelgroßen, zotteligen hund lang läuft.. auf meiner seite kam eine fahradfahrerin.. der hund auf der anderen straßenseite wedelt mit dem schwanz und bellt sie an..
soweit erstmal nix unnatürliches.. auf einmal schreit die alte rum und fängt an auf den hund mit leine und händen einzuschlagen, mit den worten "ich hab dir schon hundertmal gesagt du sollst nicht bellen".. der hund zog schon den schwanz ein und kroch fast auf dem boden, aber sie hörte nich auf.. ich hab rüber gerufen, was das soll und ob sie noch ganz dicht wäre.. das man so nicht mit hunden umgeht und das keine art der erziehung ist.. die hat sich umgedreht und is so schnell wie möglich in die andere richtung verschwunden.. ich hab ihr noch 2 sätze hinterher gerufen, dann war sie weg.. die frau auf dem fahrad meinte.. das die alte das öfters so macht und man nur froh sein könnte, dass sie keine kinder hätte..

ich bin immer noch ziemlich mitgenommen deswegen und frag mich jetzt was man tun kann..

tierschutz, ordnungsamt, etc. benachrichtigen? ich hab keine handfesten beweise.. sollte ich das ganze das nächste mal (falls es ein nächstes mal gibt) mit der handycam filmen???
ich fühl mich irgendwie extrem ohnmächtig.. der kleine kriegt bestimmt zuhause nochmal ne abreibung von der alten krähe und ich kann nix dagegen tun :(
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Gary
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Beitrag von Gary » 3. Jul 2008 09:34

Ich würde mit einem Tierschutzverein/Tierheim sprechen, vieleicht haben die schon Erfahrungen mit solchen Fällen.
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Beitrag von umwelt » 3. Jul 2008 09:35

is die radfahrerin nich zeugin? würde anzeigen. direkt bei staatsanwaltschaft, nicht über polizei. und radfahrerin als zeugin nennen.
vielleicht kommt der hund dann ins tierheim und wird weitervermittelt. so oder so scheiße für ihn...
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Beitrag von .:M:. » 6. Jul 2008 21:06

Jupp, Anzeige wegen Verstoß gegen das Tiershcutzgesetz, aus jeden Fall §1 ("Niemand darf einem Tier ohne venrünftigen Grund Schmerzen, Leid oder Schäden zufügen") ... die Radfahrerin als Zeugin nennen kann sinn mahcne, ich würde einfach eine Anzeige wegen Verdacht auf Verstoß gegen das TiSchGe §1 bei der staatsanwaltschaft einreichen, mit der Bitte um Mitteilung der Verfahrensnummer. Als CC ans Veterinäramt und örtliche Tier(schut)rechtsvereine... ;o)
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SxEric
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Beitrag von SxEric » 6. Jul 2008 21:46

tja.. ohne adresse und name der alten oder der radfahrerin kann man da wohl nix machen..
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Gary
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Beitrag von Gary » 6. Jul 2008 23:34

dann stellst du dich halt malnen abend an die stelle der Hund wird ja irgendwann raus müssen ;-)
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Beitrag von .:M:. » 6. Jul 2008 23:44

Hm, wenn die Radfahrerin gesagt hat, das es schon öfter vorkommt, ist sie vielleicht meistens da spazieren, und dann heißt es stalken ;o)
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Beitrag von Gary » 7. Jul 2008 00:24

naja Stalken wäre ja wenn ich nach vor ihrem Fenster penn oder so ^^
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Beitrag von .:M:. » 7. Jul 2008 00:25

Spricht ja ert mal nix dagegen =) hauptsache du weißt Namen und Adresse...
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jinkazama
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Beitrag von jinkazama » 7. Jul 2008 14:12

also terror-massen-sms und dauernd anrufen oder irgendwo auflauern und beobachten, das ist doch stalking!!!

Gegen den Willen der gestalkten Person den Kontakt aufrecht erhalten zu versuchen mit allen mitteln.
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