Jagdgesetz
Jagdgesetz
Das Bundesjagdgesetz, das aus den 50er Jahren stammt und nur etwas alle 30 Jahre neu gefasst wird, musste wegen dem Urteil des europ. Gerichtshofes novelliert werden - wegen der Zwangsmitgliedschaft von Eigentümern in einer Jagdgenossenschaft.
In Baden-Württemberg wird derzeit das Landesjagdgesetz von Grün-Rot novelliert.
Der neue Name ist "Jagd- und Wildtier-Mangagement Gesetz".
Die Jäger laufen Sturm und haben schon zahlreiche Protestaktionen durchgeführt.
Nicht ohne Wirkung, es wird noch überarbeitet.
Die ersten SPD-Abgeordnete haben angekündigt, gegen den Entwurf zu stimmen - es wird knapp.
Besonders ärgert die Jäger, dass es im Frühjahr eine allgemeine Schonzeit geben soll und dass Wildtiere in Klassen eingeteilt werden. Geschützte Tiere, die zum Beispeil verletzt aufgefunden werden, dürfen nicht "erlöst" werden, sondern die Naturschutzbehörde darf darüber entscheiden - Alternativen wären medizinisch Behandlung.
Bei bedrohten Tierarten muss die Naturschutzbehörde dem Abschuss zustimmen - z.B. bei Hasen.
Jäger wollen nicht, dass die Naturschutzbehörden ein stärkeres Mitspracherecht erhalten.
Und dann will Baden-Württemberg nicht nur eine Befriedung der Flächen von Privatpersonen ermöglichen, sondern auch für Personengesellschaften.
Wenn BW sich zu sehr der Jagdlobby beugen muss (Abstimmunsgverhalten der Abgeordnete), dann werden andere Bundesländer erst gar nicht versuchen, das Bundesjagdgesetz in Richtung Natur- und Tierschutz zu verbessern.
In Baden-Württemberg wird derzeit das Landesjagdgesetz von Grün-Rot novelliert.
Der neue Name ist "Jagd- und Wildtier-Mangagement Gesetz".
Die Jäger laufen Sturm und haben schon zahlreiche Protestaktionen durchgeführt.
Nicht ohne Wirkung, es wird noch überarbeitet.
Die ersten SPD-Abgeordnete haben angekündigt, gegen den Entwurf zu stimmen - es wird knapp.
Besonders ärgert die Jäger, dass es im Frühjahr eine allgemeine Schonzeit geben soll und dass Wildtiere in Klassen eingeteilt werden. Geschützte Tiere, die zum Beispeil verletzt aufgefunden werden, dürfen nicht "erlöst" werden, sondern die Naturschutzbehörde darf darüber entscheiden - Alternativen wären medizinisch Behandlung.
Bei bedrohten Tierarten muss die Naturschutzbehörde dem Abschuss zustimmen - z.B. bei Hasen.
Jäger wollen nicht, dass die Naturschutzbehörden ein stärkeres Mitspracherecht erhalten.
Und dann will Baden-Württemberg nicht nur eine Befriedung der Flächen von Privatpersonen ermöglichen, sondern auch für Personengesellschaften.
Wenn BW sich zu sehr der Jagdlobby beugen muss (Abstimmunsgverhalten der Abgeordnete), dann werden andere Bundesländer erst gar nicht versuchen, das Bundesjagdgesetz in Richtung Natur- und Tierschutz zu verbessern.
Man muss nicht über jedes Stöckchen springen ....
ist das aber nicht auch ein zweischneidiges schwert? wenn da jetzt zb ein tier angefahren am straßenrand liegt, wie lang dauert es dann, bis da jemand von der naturschutzbehörde sein ok oder eben nicht gibt? das könnte doch auch zu ziemlicher verlängerung von qualen kommen... (nicht dass ich einen vorschlag hätte, wie sowas gehändelt werden sollte)Gerlinde hat geschrieben:Geschützte Tiere, die zum Beispeil verletzt aufgefunden werden, dürfen nicht "erlöst" werden, sondern die Naturschutzbehörde darf darüber entscheiden - Alternativen wären medizinisch Behandlung.
☜★VeganTakeover.de★☞
Mit "dürfen" war der Text zu verkürzt, meinte damit, "dürfen nicht in alleiniger eigener Zuständigkeit ein Tier "erlösen", dem hätte anders geholfen werden können" und weniger im Sinne von "verboten". Aber selbst dies ist den Jägern ein zuviel an Mitsprache, denn evtl müssen sie ihr Verhalten rechtfertigen, was derzeit in ihrer alleinigen Entscheidungsfreiheit liegt.illith hat geschrieben:ist das aber nicht auch ein zweischneidiges schwert? ......Gerlinde hat geschrieben:Geschützte Tiere, die zum Beispeil verletzt aufgefunden werden, dürfen nicht "erlöst" werden, sondern die Naturschutzbehörde darf darüber entscheiden - Alternativen wären medizinisch Behandlung.
Im Gesetzesentwurf heißt es:
§ 4 Anzeige- und Ablieferungspflichten(1)
Trifft die jagdausübungsberechtigte Person kranke, verletzte oder verendete
Wildtiere der dem Schutzmanagement unterliegenden Arten an, hat sie dies der
unteren Jagdbehörde unverzüglich anzuzeigen.
§ 38 Verhindern vermeidbarer Schmerzen und Leiden der Wildtiere
(1) Die jagdausübungsberechtigten Personen sind verpflichtet, den Wildtieren
Schmerzen oder Leiden zu ersparen, die über das unvermeidbare Maß hinausgehen.
Um krankgeschossene Wildtiere vor das unvermeidbare Maß übersteigenden
Schmerzen oder Leiden zu bewahren, sind diese unverzüglich zu erlegen; das
gleiche gilt für schwerkranke oder auf andere Weise schwer verletzte Wildtiere, es
sei denn, dass es genügt und möglich ist, sie zu fangen und zu versorgen. Sind im
Falle des Satzes 2 Wildtiere der dem Schutzmanagement unterliegenden Arten
betroffen, hat die jagdausübungsberechtigte Person den Versuch zu unternehmen,
bei der zuständigen Naturschutzbehörde eine nach Naturschutzrecht erforderliche
Gestattung einzuholen. § 4 Absatz 1 bleibt unberührt.
Ich habe bisher keine Informationen, dass verletzte Wildtiere für eine tierärztliche Behandlung eingefangen wurden. Ab und an hat jemand Mitleid mit einem verwaisten Jungtier und nimmt es auf.
(weil die Mutter hätte nicht geschossen werden dürfen)
Man muss nicht über jedes Stöckchen springen ....
Ich habe diesen Beitrag aus dem Thread "Unwörter" von Martin herüberkopiert, da dort eher der Beitrag untergeht:
" "Krankgeschossen" - eben in einem Beitrag von Gerlinde gelesen. Meine Definition von "krank" ist eigentlich eine andere. "
Mit krankgeschossen sind Tiere gemeint, die eine Schussverletzung überlebt haben und daran erkrankt sind.
Bei Wildschweinen kommt es häufig vor, dass Jäger nicht merkt, welches Tier tatsächlich verletzt ist und/oder keine Nachsuche macht.
Das können glatte Durchschüsse in der Nackenmuskulatur sein, eiternde oder offene Wunden mit Madenbefall, sogar von einem "halben Unterkiefer" habe ich schon gehört.
Schutzmanagement-Tiere sind übrigens nicht die Wölfe (diese fallen nicht unter das Jagdrecht), sondern:
Luchs (Lynx lynx) Schutzmanagement
Wildkatze (Felis silvestris) Schutzmanagement
Auerhuhn (Tetrao urogallus) Schutzmanagement
Habicht (Accipiter gentilis) Schutzmanagement
Haselhuhn (Tetrastes bonasia) Schutzmanagement
Hohltaube (Columba oenas) Schutzmanagement
Kormoran (Phalacrocorax carbo) Schutzmanagement
Rebhuhn (Perdix perdix) Schutzmanagement
Wanderfalke (Falco peregrinus) Schutzmanagement
" "Krankgeschossen" - eben in einem Beitrag von Gerlinde gelesen. Meine Definition von "krank" ist eigentlich eine andere. "
Mit krankgeschossen sind Tiere gemeint, die eine Schussverletzung überlebt haben und daran erkrankt sind.
Bei Wildschweinen kommt es häufig vor, dass Jäger nicht merkt, welches Tier tatsächlich verletzt ist und/oder keine Nachsuche macht.
Das können glatte Durchschüsse in der Nackenmuskulatur sein, eiternde oder offene Wunden mit Madenbefall, sogar von einem "halben Unterkiefer" habe ich schon gehört.
Schutzmanagement-Tiere sind übrigens nicht die Wölfe (diese fallen nicht unter das Jagdrecht), sondern:
Luchs (Lynx lynx) Schutzmanagement
Wildkatze (Felis silvestris) Schutzmanagement
Auerhuhn (Tetrao urogallus) Schutzmanagement
Habicht (Accipiter gentilis) Schutzmanagement
Haselhuhn (Tetrastes bonasia) Schutzmanagement
Hohltaube (Columba oenas) Schutzmanagement
Kormoran (Phalacrocorax carbo) Schutzmanagement
Rebhuhn (Perdix perdix) Schutzmanagement
Wanderfalke (Falco peregrinus) Schutzmanagement
Man muss nicht über jedes Stöckchen springen ....
Ein hoch auf unsere selbstlosen Jäger Naturschützer.Gerlinde hat geschrieben: Mit krankgeschossen sind Tiere gemeint, die eine Schussverletzung überlebt haben und daran erkrankt sind.
Bei Wildschweinen kommt es häufig vor, dass Jäger nicht merkt, welches Tier tatsächlich verletzt ist und/oder keine Nachsuche macht.
Das können glatte Durchschüsse in der Nackenmuskulatur sein, eiternde oder offene Wunden mit Madenbefall, sogar von einem "halben Unterkiefer" habe ich schon gehört.
recherchiert, was rechtlich so möglich ist
Gerade in den RTL Nachrichten, hab den Beitrag aber leider nicht ganz gesehen:
Fazit ist, dass das Gesetz in einigen (oder irgendwann in allen?) Bundesländern geändert werden soll, wenn es um das Erschießen von freilaufenden Katzen geht.
Bisher können Katzen wohl von Jägern einfach erschossen werden, wenn sie sich mehr als 200m von bebautem Gebiet aufhalten.
Vielleicht hat jemand den Beitrag ganz gesehen, oder es irgendwo nachgelesen wie es genau ist und kann noch Details liefern.
Fazit ist, dass das Gesetz in einigen (oder irgendwann in allen?) Bundesländern geändert werden soll, wenn es um das Erschießen von freilaufenden Katzen geht.
Bisher können Katzen wohl von Jägern einfach erschossen werden, wenn sie sich mehr als 200m von bebautem Gebiet aufhalten.
Vielleicht hat jemand den Beitrag ganz gesehen, oder es irgendwo nachgelesen wie es genau ist und kann noch Details liefern.
don´t worry, eat curry!
http://www.wn.de/Muensterland/Kreis-Ste ... en-Entwurf
sehr irritierender Nachname...
"Eines ist Dr. Christian Kalbfleisch, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Hegerings in Ochtrup, wichtig zu betonen:..."
http://www.noz.de/deutschland-welt/nord ... -schiessen
"Nach dem derzeitigen Landesjagdgesetz dürfen Hauskatzen abgeschossen werden, wenn sie in einem Jagdbezirk in einer Entfernung von mehr als 200 Metern vom nächsten Haus angetroffen werden."
sehr irritierender Nachname...
"Eines ist Dr. Christian Kalbfleisch, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Hegerings in Ochtrup, wichtig zu betonen:..."
http://www.noz.de/deutschland-welt/nord ... -schiessen
"Nach dem derzeitigen Landesjagdgesetz dürfen Hauskatzen abgeschossen werden, wenn sie in einem Jagdbezirk in einer Entfernung von mehr als 200 Metern vom nächsten Haus angetroffen werden."
don´t worry, eat curry!