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von Akayi » 2. Feb 2009 10:28
um ein paar missverständnisse vorweg aus dem weg zu räumen: recht an sich kann auch abseits der gesetzesform existieren. gewohnheitsrecht zum beispiel. durchgesetzt werden die gesetze im bürgerlichen staat durch die zur verfügung stehenden machtmittel, das wären zum beispiel die polizei. da der rechtsstaat abstrakt, und für den leihen mithin unverständlich bleibt, bedarf es speziell an dem ganzen unfug geschulten leuten, also jursitinnen und juristen. juristische personen wiederum wären - im unterschied zu natürlichen personen - beispielsweise firmen, die rechte wahrnehmen können; im sinne von "x verletzt mein recht, tu was dagegen".
rechte existieren nicht, um das "menschliche zusammenleben zu sichern". zumindest derart pauschal ist das falsch. dass ich meinem gegenüber nicht totschlage, dafür braucht es zum beispiel kein gesetz, dass leuchtet auch so ein - von den bedauernswerten gegenbeispielen aus garys familie und umfeld einmal abgesehen. abgesehen von diesen, ich möchte in unsauberer benutzung des begriffes einmal sagen, naturrechtlichen grundsätzen hat recht eine organisierende funktion und eine herrschaftssichernde. die organisierende funktion betrifft zum beispiel die frage von rechts- oder linksverkehr. das kann hierbei hintangestellt werden. die herrschaftssichernde funktion ist da wesentlich interessanter: betrachtet man unter diesem blickwinkel das geltende recht, dann erkennt man, dass zuerst eine bestimmte gesellschaftsform da war, und dann ein recht konstruiert wurde um diese spezifische gesellschaftsform zu schützen. deswegen schützt recht auch immer allen möglichen unfug, für den es keinerlei ausreichenden argumente gibt. ein beispiel wäre der schutz des privateigentums, oder der ehe.
kommen wir nun zum eigentlichen punkt: recht lässt sich zweifach fassen. zum einen reaktionär, zum anderen emanzipatorisch.
reaktionär - das wurde bereits skizziert - ist ein rechtsverständnis, bei dem eine gruppe von menschen, also unsere tierrechtler, an den staat appellieren. und zwar appellieren mit dem ziel, dass dieser doch einmal ein gesetz erlassen möge und dieses möglichst wirkungsvoll gegen all jene durchherrsche, die dagegen verstoßen. (dass da nun kein unterschied zur heutigen situation vorliegt, wenn es ein solches tierrecht gäbe führt zu dem schluss, dass ein tierrechtler eben nur den herrschende status quo in anderer form herbeiführen möchte. dann wie heute wird gegen einen großteil von menschen etwas - notfalls mit gewalt - durchgeherrscht, was ihren bedürfnissen widerspricht.)
eine emanzipatorische sicht auf recht, mit der ich vollkommen d'accord gehen würde - auch wenn ich die oben erwähnten kritiken am rechtsstaat durchaus teile - beinhaltet eine rechtsdurchsetzung gemeinsam mit den menschen gegen die herrschende staats- und wirtschaftsordnung. hierbei dient ein zu erkämpfendes - und nicht etwa: einzuforderndes - recht als emanzipatives objekt. der lern- und bewusstseinprozess in der auseinandersetzung steht im vordergrund, und die tatsache, dass dem herrschenden etwas abgerungen wird, und sei dies in rechtsform. sei dies gegeben, so halte ich es nicht für verwerflich auch mit dem rechtsbegriff zu hantieren. ist das nicht gegeben, und das ist freilich die regel gilt ersteres und ich verbleibe ablehnend.
schlussbemerkung: tierrechtlerin sein, und anarchistin schließt sich aus. die erörterung sei aber hinfällig, da man allgemein kein anarchist sein sollte.
recherchiert, was rechtlich so möglich ist