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Gast321
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Beitrag von Gast321 » 13. Mär 2009 15:14

Mal eine Frage:

In einer Diskusion hattest du erwähnt, dass emotionale Nähe nicht zu bewerten sei, da eine Moral objektiv und nicht subjektiv sein muss. Dies klingt erstmal total logisch allerdings bin ich mit den Schlussfolgerungen nicht zufrieden, weshalb ich dieser Aussage so nicht zustimmen kann.

Im ersten Moment wehrte ich mich aufgrund der Folgen spontan dagegen, aber selbst jetzt nach einer Weile schaffe ich es nicht diese Argumentation ganz zu folgen noch sie zu widerlegen.

Lassen wir Tierrechte jetzt mal außen vor:

Wenn ich die emotiale Nähe von Menschen zu Menschen nicht beachten muss, dann muss für mich mein eigenes Kind genauso Schützenswert sein wie ein fremdens. Dies würde dann allerdings nicht nur auf grundsätzliche Dinge wie den Schutz der Würde (die ich hier jetzt nicht in Frage stelle) zutreffen sondern auf alle zu befriedigenden Bedürfnisse.

Wieso sollte mein eigenes Kind ein größeres Recht auf ein Weihnachtsgeschenk haben als ein fremdes?

Meine bisherige Meinung:
Bei Grundrechten sind alle die die Bedingungen erfüllen (in diesem Fall die Würde) gleich zu behandeln.
Beispiel:
Ich darf kein fremdes Kind töten um mein eigenes zu retten.

Sind die Grundrechte gesichert, wird die weitere Rücksichtnahme über die emotionale Nähe entschieden.
Beispiel: Für meine Freunde würde ich gratis arbeiten und für meinen Arbeitgeber nicht.

Ich würde dann noch versuchen Tierrechte einzubauen, würde aber gern erstmal die "Basis" besprechen.

Edit 1:
Rechte sind hier Interessen mit Anspruch auf Befriedigung.
Interessen sind hier Bedürfnisse deren Nichterfüllung für den Träger ein zu vermeidende Tatsache ist.
Zuletzt geändert von Gast321 am 16. Mär 2009 13:07, insgesamt 1-mal geändert.
Also ungefähr in ein paar hundert Jahren, wenn sich die Menschheit daran gewöhnt hat, dass es auch Frauen gibt. Luise F. Pusch

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Beitrag von Akayi » 13. Mär 2009 15:37

ich denke, niemand hat ein recht auf weihnachtsgeschenke und diese sind auch kein objektives bedürfnis oder gar objektives menschheitsinteresse. ob man einem menschen liebe oder nähe ausdrückt ist rein subjektiv. wenn ich einem kind mehr geschenke zukommen lassen will als dem anderen, so kann ich das tun. weder das eine noch das andere kind hat ein recht darauf, welches ich durch meine handlung verletzen würde.
recherchiert, was rechtlich so möglich ist

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Beitrag von Gast321 » 13. Mär 2009 15:52

Ich werde hier nicht auf dich eingehen. Für deinen Erkenntnissgewinn: Es gibt nicht nur Grundrechte.
Also ungefähr in ein paar hundert Jahren, wenn sich die Menschheit daran gewöhnt hat, dass es auch Frauen gibt. Luise F. Pusch

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Beitrag von Akayi » 13. Mär 2009 17:35

kein problem. ich würde jedoch nach wie vor dafür plädieren, das nicht alles rechtsförmig ausgestaltet sein muss. eine rechtsförmige forderung nach liebe, nähe oder hingabe führt diese konzepte ad absurdum. rechtlich erzuwngene zuneigung ist meiner ansicht nach keine zuneigung. gleichwohl man ein recht darauf hat in wärme und geborgenheit erzigen zu werden. sollten die leiblichen eltern dazu nicht in der lage sein, müssen andere institutionen das bieten.
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Beitrag von Gast321 » 16. Mär 2009 10:09

Du checkst es nicht wenn jemand NICHT mit dir schreiben will oder?
Also ungefähr in ein paar hundert Jahren, wenn sich die Menschheit daran gewöhnt hat, dass es auch Frauen gibt. Luise F. Pusch

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Beitrag von Akayi » 16. Mär 2009 12:56

durchaus, aber ich lasse mich doch dadruch nicht in meiner handlungsfreiheit einschränken.
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Beitrag von Gast321 » 16. Mär 2009 13:06

OK so lange Pünktchen nicht da ist spiele ich noch ein bisschen deine Kinderspiele:

1. Wie du vieleicht noch nicht gemerkt hast, soll es hier im Moral gehen und nicht um Rechte im Sinne von Gesetze eines Staates. Also (frei nach Regan und Rollin):
Rechte sind hier Interessen mit Anspruch auf Befriedigung.
Interessen sind hier Bedürfnisse deren Nichterfüllung für den Träger ein zu vermeidende Tatsache ist.


2. Wenn jemand nicht mit dir kommunizieren möchte, hält dies dich nicht davon ab das du dies trotzdem tust?
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Beitrag von Akayi » 16. Mär 2009 13:15

das ändert aber doch nichts an dem von mir gesagten. wenn ich - wie oben - sage, es gibt kein recht auf liebe. dann ist dass doch gleichbedeutend mit: liebe ist ein interesse des menschen mit anspruch auf befriedigung. oder wo siehst du da einen widerspruch.

zu deinem zweiten punkt: das ist unterschiedlich. es gibt ja im virtuellen raum, wie in der realtität unterschiedliche mittel um kommunikation aufrecht zu erhalten oder diese abzubrechen. da muss man sehen, wer sich wie welcher mittel bedient.
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Beitrag von Gast321 » 16. Mär 2009 13:27

Etwas zu widerlegen was nie behauptet wurde ist nur ein rhetorischen Trick.

Ich habe nirgendwo etwas von einem Recht auf Liebe/Emotionen geschrieben und du versuchts gerade zu widerlegen.
Nein es gibt kein Recht auf Liebe, das hat auch niemand behauptet.

Also entweder hast du meinen Text nicht verstanden, du hast einfach keine Ahnung oder du bist ein Arschloch.
(Achtung das war auch nur ein rhetorischer Trick indem man mehrere Auswahlmöglichkeiten bietet (meist alle negativ)und so tut als wären es die einzig möglichen.)

Es gibt allerdings Rechte die aus eine emotionalen Nähe heraus resultieren.
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Beitrag von Akayi » 16. Mär 2009 13:39

das 'recht auf liebe' habe ich bereits in meinem ersten beitrag miteingebracht, da ich deine ausführungen dahingehend verstand. ein 'rethorischer trick' ist das freilich nicht, vielmehr handelt es sich um ein von mir gewähltes beispiel um meinen standpunkt zu verdeutlichen. aber sei es drum.
wenn du die behauptung aufstellst, es gibt rechte, die aus emotionaler nähe heraus resultieren. dann steht das doch im einklang mit deinem beispiel weiter oben. diese nähe kann ja zu einem leiblichen kind, kann aber auch zu einem x-beliebiegen kind bestehen. die frage ist - daher auch der punkt mit der liebe - was man tut, wenn diese emotionale nähe nicht beidseitig ist? dann bleibt doch entweder dass 'recht auf liebe', was du, gast321, von dir weist, oder eine abkher von der ansicht, dass rechte aus emotionaler nähe herrühren, wenn diese nur einseitig sind.
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