Gast321 hat geschrieben:pünktchen.av hat geschrieben:Gast321 hat geschrieben: Ich würde hier stark zwischen domnestizierten Tieren die in die Gesellschaft integriert sind und "wild" lebenden Tieren unterscheiden.
aha. mit der integration in die gesellschaft verliert man also rechte (und gewinnt pflichten?). gewinnt man auch rechte? bzw. andersrum: wieso sollte das wild lebende tier mehr rechte als das domestizierte haben? wäre es nicht konsequent, auch bei der zuteilung von rechten einen unterschied zwischen "gesellschaftlich integrierten" tieren und wildtieren zu machen?
Zu behaupten ungestört andere töten zu dürfen ist ein Recht ist doch nicht mehr als rhetorischer Trick, oder meinst du das ernst?
wenn jemand das darf, dann hat er das recht, das zu tun. das ist weder eine moralische wertung noch eine forderung, sondern eine blosse feststellung. wenn du ihm es verbietest, nimmst du ihm das recht. ich weiss nicht, wo hier das problem sein soll.
Gast321 hat geschrieben:Falls doch: In die Gesellschaft intigrierte Menschen und Tiere verlieren das Recht alles und jeden zu töten.
ich weiss zwar noch nicht,
wieso dass deines erachtens so ist - insbesondere, welche rolle die gesellschaft spielt - aber ich hatte nach den folgen für die rechte der wildtiere gefragt. du willst ihnen das recht lassen, zu töten, aber auch das recht zugestehen, zu leben? wie geht das logisch zusammen?
Gast321 hat geschrieben:pünktchen.av hat geschrieben:Gast321 hat geschrieben:bist du verpflichtet in jedes Fremde Land einzufallen um Menschenrechtsverletzungen zuverhindern?
ich persönlich sowieso nicht, die gesellschaft als ganzes, zumindest dem ideal nach also der staat, aber auch nicht. nur ist das ene folge der existenz diverser staaten und ein frage des völkerrechts. also mach es bitte nicht unnötig kompliziert und stell dir erstmal einen staat vor, in dem alle lebewesen leben, denen du rechte zugestehen möchtest. warum sollte der staat verpflichtet sein, das leben seiner tierischen bürger gegen aggressive menschen nicht aber gegen aggressive löwen zu verteidigen?
Weil es der mich umgebenden Gesellschaft keine Löwen gibt. Die Raubtiere in meinem räumlichen Umfeld (meist Raubvögel) gehören aber nicht zur Gesellschaft.
es ist doch scheissegal, welches tier du als beispiel nimmst. nimm meinetwegen ratten oder ameisen, die sind auch räuberisch genug und sollten auch im frankfurter betondschungel existieren. du machst hier wieder ein unterscheidung zwischen tierischen gesellschaftmitglieder und -nichtmitgliedern. sollten tierrechte nur für haustiere gelten? sind kulturfolger wie die gemeine wanderratte mit dem menschen vergesellschaftet, oder gehört dazu eine bewußte aufnahme als haustier in die menschliche gesellschaft?
Sein Pferdestall war abgebrannt, als Konfuzius von der Audienz heimkehrte.
Er fragte: "Sind Menschen verletzt?"
Nach den Pferden fragte er nicht.
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