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Gast321
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Beitrag von Gast321 » 25. Mär 2009 14:59

pünktchen.av hat geschrieben:
Gast321 hat geschrieben:Es ist ein Angriff eines anderes Tieres es ist aber kein Angriff des Menschen auf das Recht des Lebens des Tieres wenn er nicht nach Afrika reist um da alle Löwen einzusperren.
ja und? soll das recht etwa nur gegenüber menschen gelten?
Gast321 hat geschrieben:Wenn ein Hund versucht eine Katze oder einen Hasen zu töten und ein Mensch in der Umgebung ist sollte er allerdings schon eingreifen.
wieso denn? ich dachte, die tiere dürfen das?
Ich würde hier stark zwischen domnestizierten Tieren die in die Gesellschaft integriert sind und "wild" lebenden Tieren unterscheiden.
pünktchen.av hat geschrieben:
Gast321 hat geschrieben:Das Leben in Freiheit scheint oft mit dem Recht auf Leben zu kollidieren, so würde ich meine Katzen nicht auf die Autobahn lassen und versuche deren Leben zu retten (auch wenn dies bedeutet, dass die bei bei mir bleiben müssen (hier spielen aber sicher auch egoistische Emotionen rein)).
allerdings, alter lustsklavenhalter!

auch hier gilt: wenn die katze so blöd ist und auf die autobahn läuft, dann ist das zwar lebensgefährlich, kein angriff auf ihr lebensrecht.
Genau. Trifft ja auch für Menschen zu.
Also ungefähr in ein paar hundert Jahren, wenn sich die Menschheit daran gewöhnt hat, dass es auch Frauen gibt. Luise F. Pusch

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Beitrag von Gast321 » 25. Mär 2009 15:28

pünktchen.av hat geschrieben:
Gast321 hat geschrieben:Es ist ein Angriff eines anderes Tieres es ist aber kein Angriff des Menschen auf das Recht des Lebens des Tieres wenn er nicht nach Afrika reist um da alle Löwen einzusperren.
ja und? soll das recht etwa nur gegenüber menschen gelten?
Gegenfrage:

bist du verpflichtet in jedes Fremde Land einzufallen um Menschenrechtsverletzungen zuverhindern?
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Beitrag von pünktchen.av » 25. Mär 2009 18:48

Gast321 hat geschrieben: Ich würde hier stark zwischen domnestizierten Tieren die in die Gesellschaft integriert sind und "wild" lebenden Tieren unterscheiden.
aha. mit der integration in die gesellschaft verliert man also rechte (und gewinnt pflichten?). gewinnt man auch rechte? bzw. andersrum: wieso sollte das wild lebende tier mehr rechte als das domestizierte haben? wäre es nicht konsequent, auch bei der zuteilung von rechten einen unterschied zwischen "gesellschaftlich integrierten" tieren und wildtieren zu machen?
Gast321 hat geschrieben:bist du verpflichtet in jedes Fremde Land einzufallen um Menschenrechtsverletzungen zuverhindern?
ich persönlich sowieso nicht, die gesellschaft als ganzes, zumindest dem ideal nach also der staat, aber auch nicht. nur ist das ene folge der existenz diverser staaten und ein frage des völkerrechts. also mach es bitte nicht unnötig kompliziert und stell dir erstmal einen staat vor, in dem alle lebewesen leben, denen du rechte zugestehen möchtest. warum sollte der staat verpflichtet sein, das leben seiner tierischen bürger gegen aggressive menschen nicht aber gegen aggressive löwen zu verteidigen?
Sein Pferdestall war abgebrannt, als Konfuzius von der Audienz heimkehrte.
Er fragte: "Sind Menschen verletzt?"
Nach den Pferden fragte er nicht.

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Beitrag von Gast321 » 26. Mär 2009 10:41

pünktchen.av hat geschrieben:
Gast321 hat geschrieben: Ich würde hier stark zwischen domnestizierten Tieren die in die Gesellschaft integriert sind und "wild" lebenden Tieren unterscheiden.
aha. mit der integration in die gesellschaft verliert man also rechte (und gewinnt pflichten?). gewinnt man auch rechte? bzw. andersrum: wieso sollte das wild lebende tier mehr rechte als das domestizierte haben? wäre es nicht konsequent, auch bei der zuteilung von rechten einen unterschied zwischen "gesellschaftlich integrierten" tieren und wildtieren zu machen?

Zu behaupten ungestört andere töten zu dürfen ist ein Recht ist doch nicht mehr als rhetorischer Trick, oder meinst du das ernst?

Falls doch: In die Gesellschaft intigrierte Menschen und Tiere verlieren das Recht alles und jeden zu töten.
pünktchen.av hat geschrieben:
Gast321 hat geschrieben:bist du verpflichtet in jedes Fremde Land einzufallen um Menschenrechtsverletzungen zuverhindern?
ich persönlich sowieso nicht, die gesellschaft als ganzes, zumindest dem ideal nach also der staat, aber auch nicht. nur ist das ene folge der existenz diverser staaten und ein frage des völkerrechts. also mach es bitte nicht unnötig kompliziert und stell dir erstmal einen staat vor, in dem alle lebewesen leben, denen du rechte zugestehen möchtest. warum sollte der staat verpflichtet sein, das leben seiner tierischen bürger gegen aggressive menschen nicht aber gegen aggressive löwen zu verteidigen?
Weil es der mich umgebenden Gesellschaft keine Löwen gibt. Die Raubtiere in meinem räumlichen Umfeld (meist Raubvögel) gehören aber nicht zur Gesellschaft.
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Beitrag von pünktchen.av » 26. Mär 2009 10:57

Gast321 hat geschrieben:
pünktchen.av hat geschrieben:
Gast321 hat geschrieben: Ich würde hier stark zwischen domnestizierten Tieren die in die Gesellschaft integriert sind und "wild" lebenden Tieren unterscheiden.
aha. mit der integration in die gesellschaft verliert man also rechte (und gewinnt pflichten?). gewinnt man auch rechte? bzw. andersrum: wieso sollte das wild lebende tier mehr rechte als das domestizierte haben? wäre es nicht konsequent, auch bei der zuteilung von rechten einen unterschied zwischen "gesellschaftlich integrierten" tieren und wildtieren zu machen?
Zu behaupten ungestört andere töten zu dürfen ist ein Recht ist doch nicht mehr als rhetorischer Trick, oder meinst du das ernst?
wenn jemand das darf, dann hat er das recht, das zu tun. das ist weder eine moralische wertung noch eine forderung, sondern eine blosse feststellung. wenn du ihm es verbietest, nimmst du ihm das recht. ich weiss nicht, wo hier das problem sein soll.
Gast321 hat geschrieben:Falls doch: In die Gesellschaft intigrierte Menschen und Tiere verlieren das Recht alles und jeden zu töten.
ich weiss zwar noch nicht, wieso dass deines erachtens so ist - insbesondere, welche rolle die gesellschaft spielt - aber ich hatte nach den folgen für die rechte der wildtiere gefragt. du willst ihnen das recht lassen, zu töten, aber auch das recht zugestehen, zu leben? wie geht das logisch zusammen?
Gast321 hat geschrieben:
pünktchen.av hat geschrieben:
Gast321 hat geschrieben:bist du verpflichtet in jedes Fremde Land einzufallen um Menschenrechtsverletzungen zuverhindern?
ich persönlich sowieso nicht, die gesellschaft als ganzes, zumindest dem ideal nach also der staat, aber auch nicht. nur ist das ene folge der existenz diverser staaten und ein frage des völkerrechts. also mach es bitte nicht unnötig kompliziert und stell dir erstmal einen staat vor, in dem alle lebewesen leben, denen du rechte zugestehen möchtest. warum sollte der staat verpflichtet sein, das leben seiner tierischen bürger gegen aggressive menschen nicht aber gegen aggressive löwen zu verteidigen?
Weil es der mich umgebenden Gesellschaft keine Löwen gibt. Die Raubtiere in meinem räumlichen Umfeld (meist Raubvögel) gehören aber nicht zur Gesellschaft.
es ist doch scheissegal, welches tier du als beispiel nimmst. nimm meinetwegen ratten oder ameisen, die sind auch räuberisch genug und sollten auch im frankfurter betondschungel existieren. du machst hier wieder ein unterscheidung zwischen tierischen gesellschaftmitglieder und -nichtmitgliedern. sollten tierrechte nur für haustiere gelten? sind kulturfolger wie die gemeine wanderratte mit dem menschen vergesellschaftet, oder gehört dazu eine bewußte aufnahme als haustier in die menschliche gesellschaft?
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Beitrag von Gast321 » 26. Mär 2009 12:06

pünktchen.av hat geschrieben:
Gast321 hat geschrieben:Falls doch: In die Gesellschaft intigrierte Menschen und Tiere verlieren das Recht alles und jeden zu töten.
ich weiss zwar noch nicht, wieso dass deines erachtens so ist - insbesondere, welche rolle die gesellschaft spielt - aber ich hatte nach den folgen für die rechte der wildtiere gefragt. du willst ihnen das recht lassen, zu töten, aber auch das recht zugestehen, zu leben? wie geht das logisch zusammen?
Die Menschen als Teil der Gesellschaft, haben die Pflicht das Töten von anderen zu unterlassen. Die Pflicht besteht nicht nur den anderen Mitgliedern der Gesellschaft gegenüber.
pünktchen.av hat geschrieben:es ist doch scheissegal, welches tier du als beispiel nimmst. nimm meinetwegen ratten oder ameisen, die sind auch räuberisch genug und sollten auch im frankfurter betondschungel existieren. du machst hier wieder ein unterscheidung zwischen tierischen gesellschaftmitglieder und -nichtmitgliedern.

sollten tierrechte nur für haustiere gelten? sind kulturfolger wie die gemeine wanderratte mit dem menschen vergesellschaftet, oder gehört dazu eine bewußte aufnahme als haustier in die menschliche gesellschaft?
Siehe oben, da die Ratten nicht Teil der Gesellschaft sind muss der Mensch sie nicht zur Einhaltung der moralischen Regeln der Gesellschaft zwingen. Davon abgesehen wäre es ja auch praktisch unmöglich, schon das sollte Bemühungen in diese Richtung beenden.
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Beitrag von pünktchen.av » 26. Mär 2009 12:40

Gast321 hat geschrieben:Die Menschen als Teil der Gesellschaft, haben die Pflicht das Töten von anderen zu unterlassen. Die Pflicht besteht nicht nur den anderen Mitgliedern der Gesellschaft gegenüber.
wieso nur die menschen?
sind tiere jetzt doch grundsätzlich keine gesellschaftsmitglieder?
und wieso besteht die pflicht nicht nur gegenüber gesellschaftsmitgliedern?
wieso hat die ratte ein recht auf leben, aber keine pflicht, das lebensrecht anderer zu schützen?
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Beitrag von Gast321 » 26. Mär 2009 13:27

Ich würde jetzt auch Menschen nicht pauschal sehen. Es haben in der Gesellschaft nur die Menschen die Pflichten, die diese Pflichten auch wahrnehmen können, wenn eine Mensch nicht in der Lage ist die Pflich wahr zu nehmen muss dies ein anderer Mensch tun oder eben niemand.

Ein geistig behinderter Mensch muss seiner Schulpflicht nicht nachkommen (bzw. gilt diese einfach nicht für ihn). Jeder bekommt auch nur die Pflichten die er wahrnehmen kann.
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Beitrag von pünktchen.av » 26. Mär 2009 14:02

es wäre nett, wenn du mal die fragen beantworten würdest statt themenhopping zu betreiben. natürlich gilt die schulpflicht auch für geistig behinderte, dein beispiel ist daher unglücklich gewählt. vor allem aber darf auch ein noch so debiler mensch nicht andere menschen umbringen. wenn er nicht fähig ist, einzusehen, warum er das nicht darf, dann kann man ihn dafür zwar nicht bestrafen, aber erlaubt ist es deshalb noch lange nicht. und deshalb wird man versuchen, ihn daran zu hindern, andere umzubringen. meinst du denn, für tiere sollte nach der großen umstülpung® was anderes gelten? wenn ja, warum? und was hat das mit dem status als gesellschaftsmitglied zu tun?
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Beitrag von Gast321 » 26. Mär 2009 15:45

Ich begehe kein Themenhopping vieleicht solltest du mal lernen zu lesen ;-)

Das die gesetzliche Schulpflicht auch gesetztlich für geistigbehinderte gilt die dieser Pflicht nicht nachkommen können, diese aber aufgrund der geistigen Behinderung nicht zur Einhaltung dieser Pflicht gezwungen werden können sind doch unterschiedliche Dinge (also haben entsprechend geistig behinderte eben nicht die Pflicht zur Schule zu gehen).

Tiere die unter der Kontrolle der Gesellschaft stehen (wie Hunde an einer Leine) können und werden zur Einhaltung der Regeln "gezwungen". Tiere die eben nicht unter der Kontrolle stehen und deren Kontrolle eben die Auslöschung aller Ökologischen Gleichgewichte zur Folge hätte, können schon rein praktisch nicht gezwungen werden und eine Forderung danach wäre schon aus sich selbst heraus völlig blödsinnig (da nicht umsetzbar).

Als Vergleich brachte ich ja schon:
Auch Bei Menschenrechte haben wir im Grunde die moralische Pflicht deren Umsetzung zu überwachen und notfalls einzugreifen. Dies kann aber immer nur in dem jeweilig möglichem Rahmen gefordert werden, da dies zu oft mit anderen Rechten oder Pflichten zusammenstösst. (da du ja eine Leseschwäche hast, noch einmal der Hinweis, dass ich es als Gegenfrage formuliert hatte in der Hoffnung du kämst selbst darauf ;) )
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