Today I Learned (TIL)
jede 10. verkaufte pizza ist ohne fleisch
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https://www.kanzlei-hasselbach.de/2019/ ... istung/03/Der Arbeitnehmer schuldet nach der Rechtssprechung durchschnittliche Tätigkeit, die seinem individuellen Leistungsvermögen entspricht. Er ist in diesem Zusammenhang einerseits nicht berechtigt seine Arbeitskraft zurückzuhalten, andererseits auch nicht überdurchschnittliche Leistungen zu erbringen.
Ein Arbeitnehmer, der eine im Vergleich zu anderen Mitarbeitern “durchschnittliche” Arbeitsleistung erbringt, kann deswegen nicht arbeitsrechtlich belangt werden.
Dabei können eine längerfristige deutliche Überschreitung der durchschnittlichen Fehlerquote oder eine Unterschreitung der Produktivität der Kollegen um mehr als ein Drittel je nach den Einzelumständen Anhaltspunkte dafür sein, dass der Arbeitnehmer vorwerfbar seine vertraglichen Verpflichtungen verletzt.
es reicht also durchschnittlichen dienst nach vorschrift zu machen, solange man nicht mehr als ein drittel schlechter/langsamer ist als die kollegen und selbst dann müsste man erstmal abgemahnt werden bevor man gekündigt werden kann.
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