Marburg: Solaranlagen auf Neubauten Pflicht

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pünktchen.av
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Beitrag von pünktchen.av » 9. Jul 2008 16:12

Gary hat geschrieben:Na nicht gleich Betrug. Man müsste das auf Anfrage vieleicht offen legen, aber da fragt halt niemand.
ich find das mangelnde unrechtsbewusstsein der schlipsträgerfraktion ja immer wieder putzig. wenn du die tatsächlichen wirtschaftlichen kosten der hausverwaltung verschleierst, um den mieter mehr geld abknüpfen zu können, dann ist das betrug. und zwar gewerbsmäßiger bandenbetrug, strafrahmen ein bis zehn jahre.

nun könntest du argumentieren, dass die kosten dem vermieter ja tatsächlich entstehen, weil lediglich die verwaltungsfirma die vermittlungsprovision einstreicht und die mieter daher nicht getäuscht werden. dann machst du dich aber zumindest der untreue zulasten des vermieters und der bestechlichkeit nach §299 stgb schuldig.

strafbar ist das so oder so. das es trotzdem üblich ist, glaub ich dir gerne. aber der übergang zwischen geschäftstüchtigkeit und kriminalität ist ja häufig fliessend.
Sein Pferdestall war abgebrannt, als Konfuzius von der Audienz heimkehrte.
Er fragte: "Sind Menschen verletzt?"
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pünktchen.av
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Beitrag von pünktchen.av » 9. Jul 2008 17:42

:roll:

ich sag's ja: am allermeisten kriminelle gibt es immer noch bei den sogenannten leistungsträgern unserer gesellschaft.

aber da dein ansonsten total ethisch korrektes bewusstsein anscheinend einen blackout hat, wenn es ums beschupsen deiner mitmenschen geht, kläre ich dich gerne auf:

1. als hausverwaltung hast du einen vertrag mit dem hauseigentümer, aus dem du zur vermögenssorge verpflichtet bist. deren geld gibst du aus, und wenn du dich dabei von zahlungen der lieferanten zu lasten der eigentümer beeinflussen lässt, dann ist das untreue und bestechlichkeit. ich weiss nicht, was daran nicht verständlich sein soll. ausserdem kassierst du die provision für eine tätigkeit, für die dich bereits der eigentümer bezahlt. das was du vermittlung nennst, ist der kern der verwaltertätigkeit. die provision steht daher wenn dann dem eigentümer als einnahme zu. wenn du ihm diese einnahme verschweigst, begehst du daher auch einen betrug.

2. der mieter hat die verpflichtung, die anfallenden notwendigen nebenkosten zu zahlen. wenn du kosten produzierst, die nicht nötig = künstlich überhöht sind, ist er nicht zum ersatz verpflichtet. wenn du ihm vortäuschst, dass die kosten völlig ok sind, damit er sie bezahlt, dann machst du dich eines betruges zu lasten der mieter strafbar.

wenn ich mir das so ansehe, sieht das nach einem schönen fall für die strafrechtsübung an der uni aus. :P

ps:
- der bgh zum "wärmecontracting" - umlegbar sind normalerweise auch dann nur die tatsächlich anfallenden kosten und nicht versteckte gewinnaufschläge
- der bgh zu betrug durch kickbacks bei fernwärme - ganz unten im text. kern des urteils ist eigentlich die ablehnung eines richters und das betrugsurteil erging anscheinend wegen der aussage im zivilverfahren, aber im prinzip stützt das denke ich meine these.

pps: der von dir erwähnte handyverkäufer hat hingegen keinerlei vermögenbetreungspflichten gegenüber dem kunden. die zahlungspflicht des kunden entsteht auch erst durch den vertrag, den er abschliesst. er täuscht ihn eben nicht über den umfang der angefallenen und daher von ihm zu tragende kosten. gleiches gilt für den versicherungsmakler.

ppps: ähnlich ist die situation hingegen in der ganzen finanzbranche. der bgh hat zuletzt entschieden, dass banken bei der anlage-beratung die für sie anfallenden kickbacks offen legen müssen. und das oberste schweizer gericht hat die verurteilung eines vermögensberaters wegen gewerblichen betrugs bestätigt, der entsprechende kickbacks für die von ihm verwalteten gelder selbst eingesackt hat.
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Beitrag von pünktchen.av » 9. Jul 2008 19:11

mal abgesehen davon, dass das rechtlich keinen unterschied macht - ja wonach soll man denn bitte fragen?

mieter pünktchen: "he hausverwaltung, bescheisst du mich?"
hausverwalter gary: "nö. wieso?"
mieter pünktchen: "könnt ja sein, dass da irgendwas faul ist."
hausverwalter gary: "nicht dass ich wüsste."
mieter pünktchen: "bei den nebenkosten vielleicht?"
hausverwalter gary: "die sind alle genau so angefallen."
mieter pünktchen: "na der hausmeisterservice ist aber ganz schön teuer."
hausverwalter gary: "mit dem arbeiten wir schon lange zusammen, dem vertrauen wir."
mieter pünktchen: "tja."

:?:
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Beitrag von pünktchen.av » 9. Jul 2008 20:04

Gary hat geschrieben:Hier kollidiert halt immer der Mieterschutz mit der Vertragsfreiheit
nö, tut er nicht. du verletzt deinen vertrag mit dem eigentümer und dessen vertrag mit dem mieter. mit mieterschutz hat das nichts zu tun.
Gary hat geschrieben: und ob es zulässig ist und diese Erträge aus der Vermittlertätigkeit vieleicht direkt in eine geringere Vergütung für die Verwaltungstätigkeit einkalkuliert wurden
schlechte ausrede. solange nicht die tatsächlich anfallenden provisionen weitergegeben werden, schädigst du so oder so eigentümer und mieter. und nochmal: der verwalter vermittelt nichts, er beauftragt selbst. würde er verträge vermitteln, wäre er ein makler und würde sich nicht doppelt bezahlen lassen.
Gary hat geschrieben: oder es vieleicht sogar in der Vereinbarung über die Verwaltungstätigkeit legitimiert wurde, kann ich jetzt nicht mehr sagen (weil ich es einfach nicht weiß, ist halt 4 Jahre her).
das würde es gegenüber dem eigentümer legitimieren, aber nicht gegenüber dem mieter. der eigentümer macht sich dann nur auch strafbar.
Gary hat geschrieben:Auf jeden Fall kann es nicht meine moralische Verpflichtung sein, Menschen vor dem Schaden zu beschützen, weil sie Verträge nicht gelesen oder verstanden haben. Das sowas nicht in den AGB geregelt werden darf, davon gehe ich jetzt einfach mal aus.
wenn es irgendwo geregelt wäre, wäre es ja kein strafbarer betrug. hast du etwa schon mal einen mietvertrag gesehen, in dem drinsteht, dass der verwalter "vermittlerprovisionen" kassieren darf?
Gary hat geschrieben: Wenn dir die Warmmiete zu hoch ist, brauchst du da ja nicht einziehen. Wenn man natürlich eine viel zu geringe Nebenkostenvorauszahlung vereinbart um die Erträge später einzutreiben ist das auch wieder ein anderes Blatt, allerdings hast du dann schnell die Staatsanwaltschaft im Büro und das ist nicht lustig. So lange man dadurch keine nachträgliche Mieterhöhung erschaffen wird sehe ich da kein Problem.
der mieter verpflichtet sich nun mal nur zahlung der kaltmiete und der tatsächlich und notwendigerweise nach den grundsätzen einer sparsamen wirtschaftführung anfallenden nebenkosten. wenn du deine profite in den nebenkosten versteckst, begehst du einen strafbaren betrug. so einfach ist das.
Gary hat geschrieben: Übrigens wüsste ich nicht was schweizer Gesetze mit unseren zu tun haben.
was betrug angeht, sind sie praktisch identisch.
Gary hat geschrieben:Es gibt gerade in der Finanzbranche viele Dinge, die in der Schweiz verboten sind und bei uns erlaubt (zum Beispiel darf man in der Schweiz konzerneigene Anteile in einem Dachfonds nicht erneut mit Verwaltungsgebühren belasten) und was in Luxemburg erlaubt ist geht bei uns wieder nicht (direkte Weitergabe von zuordenbaren Kosten in Sondervermögen).
wie du aus dem ebenfalls verlinkten urteil des deutschen bgh sehen kannst, sieht das bei uns genauso aus.


als ich studiert hab, gab es in göttingen übrigens eine hausverwaltung, welche auch gleich als wohnungsmakler auftrat. wer eine ihrer eh überteuerten studentenschliessfächer beziehen wollte, musste zunächst zu ihrem maklerbüro und dort provision abdrücken. dank des angespannten wohnungsmarktes konnten die sich das erlauben. einen staffelmietvertrag gab es als zugabe. die konstruktion war etwas anders, aber das prinzip das gleiche: sich unter ausnutzung der verwalterstellung eine vermittlungstätigkeit bezahlen lassen, die überhaupt nicht stattgefunden hatte. natürlich war das maklerbüro rechtlich selbstständig, es lief wohl auf den namen seiner mutter. wenn ich mich recht entsinne, ist der typ wegen betruges in den knast gewandert.
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Beitrag von pünktchen.av » 10. Jul 2008 00:02

solange hinter x wirtschaftlich nicht v steht, seh ich da kein problem. wenn doch, hat sich e übers ohr hauen lassen.
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Beitrag von pünktchen.av » 10. Jul 2008 13:16

ändert nichts daran, dass der verwalter gegenüber dem eigentümer eine vermögensbetreuungspflicht hat, die er verletzt. also untreue. und wenn, wie sehr wahrscheinlich, die makler-gmbh überhaupt keine vermittlerdienste erbracht hat, dann auch betrug. wahrscheinlich war der verwaltervertrag dann auch erst nach 20 jahren kündbar oder so. die ganze immobilienbranche ist ein übler sumpf.
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Beitrag von Vampy » 17. Jul 2008 07:26

Gary hat geschrieben:für produzierende Unternehmen.

Allerdiongs hab ich inzwischen gehört, dass die Dinger viel zu hoch angesetzt sind. Hab jetzt aber keine Quelle oder so.
aktueller tagesschau-artikel zum emissionshandel
Die rund 1850 teilnehmenden Unternehmen kamen nach Angaben der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt im vergangenen Jahr auf einen CO2-Ausstoß von rund 487 Millionen Tonnen oder zwei Prozent mehr als 2006. Dagegen sanken die gesamten CO2-Emissionen in Deutschland um 2,7 Prozent. Der Grund für die höheren CO2-Mengen im Emissionshandel: Deutschlands Industrie setzte mehr Stein- und Braunkohle zur Stromerzeugung ein. Die niedrigen Preise für die Emissionsberechtigungen boten laut DEHSt den Firmen 2007 nur noch wenig Anreiz, statt Kohle das wesentlich weniger klimaschädliche, aber teurere Erdgas zu nutzen.
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Beitrag von Vampy » 3. Aug 2008 14:03

laut FR soll die Regelung mit den Solarzellen wohl wieder gekippt werden... wird ende august entschieden
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Beitrag von Vampy » 8. Dez 2008 19:25

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Beitrag von pünktchen.av » 8. Dez 2008 19:34

hehe - das gibt sicher wieder lautes jammern und zähneklappern bei den elektrosmogphobikern. und das, nachdem sie gerade erst das verbote alter funktelefone zum ende des jahres verdauen mussten.
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