Gary hat geschrieben:Hier kollidiert halt immer der Mieterschutz mit der Vertragsfreiheit
nö, tut er nicht. du verletzt deinen vertrag mit dem eigentümer und dessen vertrag mit dem mieter. mit mieterschutz hat das nichts zu tun.
Gary hat geschrieben: und ob es zulässig ist und diese Erträge aus der Vermittlertätigkeit vieleicht direkt in eine geringere Vergütung für die Verwaltungstätigkeit einkalkuliert wurden
schlechte ausrede. solange nicht die tatsächlich anfallenden provisionen weitergegeben werden, schädigst du so oder so eigentümer und mieter. und nochmal: der verwalter vermittelt nichts, er beauftragt selbst. würde er verträge vermitteln, wäre er ein makler und würde sich nicht doppelt bezahlen lassen.
Gary hat geschrieben: oder es vieleicht sogar in der Vereinbarung über die Verwaltungstätigkeit legitimiert wurde, kann ich jetzt nicht mehr sagen (weil ich es einfach nicht weiß, ist halt 4 Jahre her).
das würde es gegenüber dem eigentümer legitimieren, aber nicht gegenüber dem mieter. der eigentümer macht sich dann nur auch strafbar.
Gary hat geschrieben:Auf jeden Fall kann es nicht meine moralische Verpflichtung sein, Menschen vor dem Schaden zu beschützen, weil sie Verträge nicht gelesen oder verstanden haben. Das sowas nicht in den AGB geregelt werden darf, davon gehe ich jetzt einfach mal aus.
wenn es irgendwo geregelt wäre, wäre es ja kein strafbarer betrug. hast du etwa schon mal einen mietvertrag gesehen, in dem drinsteht, dass der verwalter "vermittlerprovisionen" kassieren darf?
Gary hat geschrieben: Wenn dir die Warmmiete zu hoch ist, brauchst du da ja nicht einziehen. Wenn man natürlich eine viel zu geringe Nebenkostenvorauszahlung vereinbart um die Erträge später einzutreiben ist das auch wieder ein anderes Blatt, allerdings hast du dann schnell die Staatsanwaltschaft im Büro und das ist nicht lustig. So lange man dadurch keine nachträgliche Mieterhöhung erschaffen wird sehe ich da kein Problem.
der mieter verpflichtet sich nun mal nur zahlung der kaltmiete und der tatsächlich und notwendigerweise nach den grundsätzen einer sparsamen wirtschaftführung anfallenden nebenkosten. wenn du deine profite in den nebenkosten versteckst, begehst du einen strafbaren betrug. so einfach ist das.
Gary hat geschrieben: Übrigens wüsste ich nicht was schweizer Gesetze mit unseren zu tun haben.
was betrug angeht, sind sie praktisch identisch.
Gary hat geschrieben:Es gibt gerade in der Finanzbranche viele Dinge, die in der Schweiz verboten sind und bei uns erlaubt (zum Beispiel darf man in der Schweiz konzerneigene Anteile in einem Dachfonds nicht erneut mit Verwaltungsgebühren belasten) und was in Luxemburg erlaubt ist geht bei uns wieder nicht (direkte Weitergabe von zuordenbaren Kosten in Sondervermögen).
wie du aus dem ebenfalls verlinkten urteil des deutschen bgh sehen kannst, sieht das bei uns genauso aus.
als ich studiert hab, gab es in göttingen übrigens eine hausverwaltung, welche auch gleich als wohnungsmakler auftrat. wer eine ihrer eh überteuerten studentenschliessfächer beziehen wollte, musste zunächst zu ihrem maklerbüro und dort provision abdrücken. dank des angespannten wohnungsmarktes konnten die sich das erlauben. einen staffelmietvertrag gab es als zugabe. die konstruktion war etwas anders, aber das prinzip das gleiche: sich unter ausnutzung der verwalterstellung eine vermittlungstätigkeit bezahlen lassen, die überhaupt nicht stattgefunden hatte. natürlich war das maklerbüro rechtlich selbstständig, es lief wohl auf den namen seiner mutter. wenn ich mich recht entsinne, ist der typ wegen betruges in den knast gewandert.