Auch wenn man sich über Sinn und Zweck von REACH streiten kann;
über diese Seite des Umweltbundesamtes kann man Anfragen an Produzenten Stellen und diese müssen nach REACH Auskunft geben; dürfen sich aber bis zu 45 Tagen Zeit lassen:
http://www.reach-info.de/verbraucheranfrage.htm
"Sie wollen keine Alltagsprodukte mit besonders besorgniserregenden Chemikalien kaufen? Dann helfen Ihnen ab sofort dieser Strichcode und unser Anfragegenerator. Der Anfragegenerator erstellt aus der Artikelnummer unter dem Strichcode eine Anfrage an den Hersteller. Enthält das Produkt besonders besorgniserregende Chemikalien, muss Ihnen das der Hersteller mitteilen. Was als besonders besorgniserregend gilt, definiert die Europäische Chemikalienverordnung REACH, deren Bestandteil auch das Auskunftsrecht ist.
Damit Sie eine Antwort erhalten, tragen Sie im Formular bitte auch Ihre Kontaktdaten ein. Diese Daten werden unverschlüsselt an den Hersteller übermittelt."
Startseite:
http://www.reach-info.de/index.htm
REACH
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