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Cavia aperea
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Beitrag von Cavia aperea » 9. Mär 2008 20:06

Peta hat mich kontaktiert, weil die auf mein Forum aufmerksam wurden- die waren derzeit auch an ihrem Einkaufsführer am arbeiten.
Nun ja, ich hab ein paar Infos zugesteuert- die haben zu meinem Forum nen Link bei sich gesetzt... und den "Kontakt" hab ich dreisterweise ausgenutzt *g*
Der Rechtsberater von PETA hat halt mein Forum durchgecheckt und meinte, es wäre alles ok so. Tja, da freu ich mich doch =)
Und sollte ich mal Schwierigkeiten bekommen, will der Peta-Mensch mir auch helfen. Fand/finde ich sehr nett. :)

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illith
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Beitrag von illith » 9. Mär 2008 20:08

wow, dann bist du ja richtig vegan-prominenz =)
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Cavia aperea
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Beitrag von Cavia aperea » 9. Mär 2008 20:18

illith hat geschrieben:wow, dann bist du ja richtig vegan-prominenz =)

*hust* Wohl weniger *g*
Bin nur so ne Meerschweinchen-Verrückte, die das Durcheinander der Produktinfos einfach mal geordnet hat.
In vielen Foren hab ich davon gelesen, dass man sowas "doch mal machen müsste". Ich habs einfach gemacht.
Klar, gäb es hier und da Möglichkeiten, wie ich es hätte besser machen können, als zum Beispiel in so einem einfachen Forum. Aber, da ich von sowas nix Peil hab, hab ich einfach alles in ein Forum gepackt. ABER- wenigstens hab ich es getan :)
Ich erwähne das hier, weil ich für diese "einfache Form" doch schon so einiges an Negativ-Kritik einstecken durfte, was mich ziemlich annervt. Alle reden davon, keiner macht es, und wenn es eine(r) macht, dann kommt die Mopperei, wie es hätte besser sein können. Ach egal- Forum steht, wem es nicht passt, der soll es besser machen (und hunderte Stunden Arbeit reinstecken) :P

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illith
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Beitrag von illith » 10. Mär 2008 00:35

*kicher* da sind ja einige glanzstücke in deiner sammlung^^ lederhandschuhe... *g*

aber grad entdeckt, dass demnach nimm2 soft und maba vegan sind?! hätt ich ja nicht gedacht :) (nicht, dass ich bis dato ein freudloses leben gefristet hätte ohne die ;) )

ich werd deine seite auch in bälde mal in meinem blog vorstellen, wenn ich dazu komm, die ist echt toll :up:
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Akayi
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Beitrag von Akayi » 10. Mär 2008 14:39

Ein paar Gedanken. Vielleicht helfen sie ja :)

Kurzzitate sind unter Angabe der Quellen erlaubt, ich stelle mir das bei einem Forum nur etwas schwer vor, da die "Quelle" zu definieren. Muss das dann so aussehen:
Angel*, *Vegan (2007): Re:Re:Re: Kosmetik ohne Tierversuche?. In: http://www.vegan-forum.de 15.06.2007 :mrgreen:

Nur sind Kurzzitate etwas anderes als das Übernehmen ganzer Inhalte!

Dass UrhG sagt explizit:
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. 2Zulässig ist dies insbesondere, wenn

1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2.Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3.einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
(1) 1Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes, wenn die Wiedergabe keinem Erwerbszweck des Veranstalters dient, die Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden und im Falle des Vortrags oder der Aufführung des Werkes keiner der ausübenden Künstler (§ 73) eine besondere Vergütung erhält. 2Für die Wiedergabe ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. 3Die Vergütungspflicht entfällt für Veranstaltungen der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege, der Gefangenenbetreuung sowie für Schulveranstaltungen, sofern sie nach ihrer sozialen oder erzieherischen Zweckbestimmung nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sind. 4Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung dem Erwerbszweck eines Dritten dient; in diesem Fall hat der Dritte die Vergütung zu zahlen.
(2) 1Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines erschienenen Werkes auch bei einem Gottesdienst oder einer kirchlichen Feier der Kirchen oder Religionsgemeinschaften. 2Jedoch hat der Veranstalter dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen.
(3) Öffentliche bühnenmäßige Darstellungen, öffentliche Zugänglichmachungen und Funksendungen eines Werkes sowie öffentliche Vorführungen eines Filmwerks sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.
Da Wissenschaft und Journalismus grundgesetzlich geschützt sind, wären alle Beiträge, die den entsprechenden Kriterien entsprechen auch geschützt. Da gibt es feste Regelungen für, wann etwas wissenschaftlich ist, und wann nicht. Ebenso bei journalistischen Beiträgen. In wie weit dein Projekt dem entspricht weiß ich nicht.
recherchiert, was rechtlich so möglich ist

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Cavia aperea
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Beitrag von Cavia aperea » 10. Mär 2008 15:53

Danke für die Infos- sowas ähnliches hatte ich auch schon gegooglet =)
Aber es ist ja eh hinfällig, da ich von allen Forenbetreibern die Genehmigung habe- per Email, per AGB etc.- und nur vegan.de "gezickt" hat und ich von da so "minimalistisch" zitiere, wenn überhaupt.
Also Zitate von da sind in der Art: Produktname, Stand und Link. Dagegen wird wohl kaum wer was sagen können :)
LG,
Cavia

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Vampy
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Beitrag von Vampy » 10. Mär 2008 16:48

Cavia aperea hat geschrieben:Also Zitate von da sind in der Art: Produktname, Stand und Link. Dagegen wird wohl kaum wer was sagen können :)
können schon. und nur weil du es rein rechtlich gesehen vielleicht darfst heißt das ja nicht, dass dir vegan.de nicht doch ne schöne kostenpflichtige anwaltliche abmahnung schickt... ich würd lieber auf nummer sicher gehen und denen halt ihre PAs lassen. aber sowas muss jeder selbst wissen.
Think, before you speak - google, before you post!

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Cavia aperea
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Beitrag von Cavia aperea » 10. Mär 2008 18:07

Die Genehmigung zu denen zu Verlinken hab ich ja- und die Email hab ich gespeichert.
Dass dabei stehen muss, um welches Produkt geht, ist ja klar... Also ich würd sagen, dass mir MB nicht wirklich was kann ;)

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Akayi
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Beitrag von Akayi » 13. Mär 2008 17:34

Im Grunde gibst du doch an einzelne Personen zugesandte Antworten auf Produktanfragen wider, oder?
recherchiert, was rechtlich so möglich ist

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