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Urlaub anmelden

Verfasst: 19. Apr 2018 09:32
von Josiii
Hallo alle zusammen,
ich möchte mit meiner Mutter dieses Jahr in den Urlaub fliegen, weil sie noch nie am Meer war. Ich wollte ihr eine Reise nach Spanien schenken, doch wir haben ein Probelm. Unzwar: meine Mutter ist beim Arbeitsamt das heißt sie kriegt Sozialleistungen. Da ich nicht bein Jobcenter bin kenne ich mich nicht so gut mit den Rechten und Pflichten aus, aber ich habe gehört man muss den Urlaub beantragen. Was ist wenn der Urlaub ihr nicht genehmigt wird und was passiert wenn wir den Urlaub nicht beim Arbeitsamt melden ?
Ich freue mich über jede einzelne Antwort von euch. Danke !!! :heart:

Verfasst: 19. Apr 2018 09:34
von Frau_XVX

Verfasst: 19. Apr 2018 11:03
von EmilyErdbeere
HI Jana,
erstmal finde ich es sehr süß, dass du deine Mama so unterstützt!
Ihr müsst den Urlaub definitiv anmelden, das würde ich euch raten, denn es hat Konsequenzen, wenn ihr es verschweigt und es rauskommt. Deine Mutter würde keine Sozialleistungen mehr bekommen, im schlimmsten Fall müsste sie noch drauf Zahlen. Deiner Mutter stehen 3 Wochen Urlaub im Jahr zur verfügen. Bleibt ihr länger im Urlaub dann muss deine Mutter sich komplett neu anmelden.. Befolgt einfach die Regeln dann wird schon nichts schief gehen. Hier noch ein Beitrag über Jobcenter und Urlaub..https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/hartz-4-urlaub/
Ich hoffe ich konnte dir behilflich sein:) Viel Glück und viel Spaß im Urlaub :crown:
Liebe Grüße

Verfasst: 5. Jul 2018 10:40
von Lampedusa
echt hart ohne witz! Das kratzt ja noch am letzten funken würde

Verfasst: 22. Aug 2018 21:59
von Vampy
der hintergrund ist, dass man dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen soll, was grundsätzlich ja auch sinnvoll ist.

in der praxis fliegt sowas aber eigentlich eh nie auf, wenn man sich nicht selten dämlich anstellt. man sollte halt keinen meldetermin o.ä. in der zeit haben.

Verfasst: 22. Aug 2018 22:56
von Akayi
Wobei man "dem Arbeitsmarkt" ja auch im Urlaub zur Verfügung stehen würde. Man ist ja nach wie vor auf dem Markt.

Verfasst: 23. Aug 2018 19:27
von Vampy
nein, wenn man ortsabwesend ist, kann man weder arbeiten noch bewerbungstermine wahrnehmen.

Verfasst: 23. Aug 2018 19:40
von Dana68
Andererseits wenn man arbeitet muss man ja seinen Urlaub auch anmelden und kann nicht einfach fern bleiben.

Verfasst: 24. Aug 2018 03:22
von Akayi
@Vampy, zum einen heißt das nicht dass man diesem Markt nicht nach wie vor zur Verfügung steht, sondern einfach nur nach dem Urlaub wieder. Klar kann man dann nicht sofort eine Arbeit aufnehmen, aber die Fälle dass jemand von heute auf Morgen einen Job angeboten bekommt den er oder sie auch sofort anfangen muss sind vermutlich eher selten. Dasselbe gilt für Bewerbungsgespräche. Man kann sehr einfach einen Termin für die Zeit nach dem Urlaub vereinbaren.

@Dana68, ja gegenüber deinem Boss mit dem du einen freiwilligen Vertrag geschlossen hast und dich auf so etwas einlässt. Und auch der hat kein Recht darauf zu wissen wo Du bist und kann nicht anordnen dass du dich für irgendwelche Termine bereit halten musst (es gibt Ausnahmen, aber das sind Ausnahmen).

Verfasst: 24. Aug 2018 06:51
von Dana68
@Akayi: Solange ich Geld von einer Institution bekomme, die das Geld auch noch von der Allgemeinheit, sprich Steuerzahler bekommt, sollte ich auch für Vorstellungsgespräche zur Verfügung stehen. Das ist auch nur fair dem Steuerzahler gegenüber. Es ist ja nicht so, dass der Arbeitssuchende (und ich gehe davon aus, dass wirklich Arbeit gesucht wird), gar keinen Urlaub hätte, aber wenn er länger als 3 Wochen in Urlaub gehen kann, muss ich mich schon fragen, wie das sein kann. Ich kann nicht länger als drei Wochen am Stück in Urlaub gehen.