Sex, Gender & Profisport
Die Entscheidung des Bundesgerichts kenne ich auch nicht inhaltlich. Also erfolgte durch das Bundesgericht keine sachliche Prüfung?
Nehme an, die Anwälte sehen eine Anspruchsgrundlage vor dem EGMR. Falls sich der EGMR für unzuständig halten sollte, wird er nicht in der Sache über die Klage entscheiden.
Nehme an, die Anwälte sehen eine Anspruchsgrundlage vor dem EGMR. Falls sich der EGMR für unzuständig halten sollte, wird er nicht in der Sache über die Klage entscheiden.
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da haben jetzt alle anderen weiblichen Gewichtheberinnen ganz schlechte Karten ...
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Ich bin der Geist, der stets verneint
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Achja .... ist das falsch? Sehe ich nicht. Sie hat ab Pubertät den Hormonhaushalt eins Mannes gehabt. Die Effekte gehen nicht mehr weg, werden vielleicht geringer. Die körperliche Konstitution ist eher die eines Mannes. Deswegen kann sie ja auch mit über 40 locker alles gewinnen. Bei den Frauen.
Wenn man doping frei gibt, würde der körperliche Vorteil geringer ausfallen. Aber dann MUSS frau dopen, um mithalten zu können.
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