Ich halte heute Mittag bei einem Kunden mal wieder eine Schulung (Datenschutz) und ich stolpere jedes mal über das Wort "rassisch und ethnisch" im Zusammenhang mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO).
In einem Erwägungsgrund der DSGVO wird zwar noch extra drauf verwiesen dass:
Trotzdem weiß ich, dass es viele Datenschützer gibt, die sich darüber ärgern, dass der Begriff Rasse es in die DSGVO geschafft hat. Klar, das Ziel ist ja zu verhindern, dass Menschen aufgrund verschiedener Themen (Geschlecht, Alter, usw.) diskriminiert werden, aber irgendwie mag ich heute mittag nicht einfach unkommentiert aufzählen, dass "rassische und ethnische" Herkunft von Personen zu den besonderen Datenkategorien gehören.Diese personenbezogenen Daten sollten personenbezogene Daten umfassen, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft hervorgeht, wobei die Verwendung des Begriffs „rassische Herkunft“ in dieser Verordnung nicht bedeutet, dass die Union Theorien, mit denen versucht wird, die Existenz verschiedener menschlicher Rassen zu belegen, gutheißt.
Any ideas?
Sorry, falls es etwas wirr ist. Koffeinlevel ist noch nicht auf dem gewünschten Pegel.