AfD ade.
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@ Akayi: Sind also schon sowas wie Fahnenflüchtige per se
Deshalb muss Kriegsdienstverweigerung ein Menschenrecht werden
Und C-Politiker_innen seien daran erinnert, dass irgendwo in der Bibel, zehn Regeln oder sowas steht, dass man nicht töten soll.
Und sämtliche Kirchenmitarbeiter_innen seien da ebenfalls daran erinnert.
Deshalb muss Kriegsdienstverweigerung ein Menschenrecht werden
Und C-Politiker_innen seien daran erinnert, dass irgendwo in der Bibel, zehn Regeln oder sowas steht, dass man nicht töten soll.
Und sämtliche Kirchenmitarbeiter_innen seien da ebenfalls daran erinnert.
"Nein, muss ich nicht!"
Was jeweils getan wird ist unterschiedliche aber der Vorwurf ist im Kern derselbe: ein Kriegsdienstverweigerer schädigt der eigenen Nation genauso wie jemand der sich für Frieden einsetzt. Beiden kann man dann unterstellen den erklärten Feinden der Nation zuzuarbeiten. Das ist dann der bemängelte Verrat am Vaterland.
recherchiert, was rechtlich so möglich ist
Die richtige und sinngemäß Übersetzung des fünften Gebotes ist:Wunderblümchen hat geschrieben: ↑11. Jun 2024 11:22Und C-Politiker_innen seien daran erinnert, dass irgendwo in der Bibel, zehn Regeln oder sowas steht, dass man nicht töten soll.
Und sämtliche Kirchenmitarbeiter_innen seien da ebenfalls daran erinnert.
"Du sollst nicht morden".
Diese beiden Verben wurden auch in der hebräischen Sprache unterschieden.
"ratsa" (im Gebot) steht für morden, - töten würde "harag" heißen.
Zwar zielt das fünfte (in der Tora das sechste) Gebot auf den Schutz menschlichen Lebens, aber in einer Vielzahl von Fällen erlauben die alttestamentlichen Gesetze die Tötung eines Menschen.
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Auge um Auge (also das Talionsprinzip) war für die damalige Zeit schon eine gewaltiger Fortschritt in der Rechtsprechung.
Und dass ein Unterschied zwischen Morden und Töten besteht, ist wohl weltweit anerkannt. Z. B. wird fahrlässige Tötung oder tödliche Verteidigung durchaus anders gesehen als Mord.
Und dass ein Unterschied zwischen Morden und Töten besteht, ist wohl weltweit anerkannt. Z. B. wird fahrlässige Tötung oder tödliche Verteidigung durchaus anders gesehen als Mord.
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Es gibt aber sicherlich auch vorsätzliches Töten. Handlung mit Tötungssbsicht.
Am Ende kommt tot dabei heraus. Bei beidem.
Gut, ok, Notwehr, Totschlag im Affekt... Der Unterschied macht wohl das Strafmaß, nicht das Endergebnis.
Na ja, @AT: Hand abhacken bei Diebstahl halte ich nicht für Fortschritt. Wenn man von Fortschritt sprechen will, dann beim NT? Oder ist an Holzbalken nageln Fortschritt?
Es gab im Mittelalter aber auch schlimme Sachen, die müssen hier nicht diskutiert werden.
Am Ende kommt tot dabei heraus. Bei beidem.
Gut, ok, Notwehr, Totschlag im Affekt... Der Unterschied macht wohl das Strafmaß, nicht das Endergebnis.
Na ja, @AT: Hand abhacken bei Diebstahl halte ich nicht für Fortschritt. Wenn man von Fortschritt sprechen will, dann beim NT? Oder ist an Holzbalken nageln Fortschritt?
Es gab im Mittelalter aber auch schlimme Sachen, die müssen hier nicht diskutiert werden.
Zuletzt geändert von Wunderblümchen am 12. Jun 2024 08:31, insgesamt 1-mal geändert.
"Nein, muss ich nicht!"
1.Mose 4,23:
"Und Lamech sprach zu seinen Frauen: Ada und Zilla, hört meine Stimme! Frauen Lamechs, horcht auf meine Rede! Fürwahr, einen Mann erschlug ich für meine Wunde und einen Jungen für meine Strieme.":
Vor der Einführung des Talionsprinzip, d. h. Der "spiegelnden" Bestrafung war eine überschießenden Reaktion bzw. Rache die Norm. Siehe auch Blutrache.
Dann erkannte man, dass die Strafe nicht höher ausfallen sollte als der vorher angerichtete Schaden.
Also Auge um AUGE - nicht mehr.
Und das war wirklich ein Fortschritt.
Du solltest die Vorgeschichte nicht aus deinem Elfenbeinturm der Gegenwart beurteilen.
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"Es gibt aber sicherlich auch vorsätzliches Töten. Handlung mit Tötungssbsicht.
Am Ende kommt tot dabei heraus. Bei beidem. "
Sicher, aber vorsätzliches, geplante Töten ist Mord.
Töten im Affekt wird als Totschlag bezeichnet.
Und fahrlässige Tötung wird wieder anders gesehen.
Deine Vereinheitlichung: Tot ist tot würde einen Rückschlag in der Rechtsprechung bedeuten.
"Und Lamech sprach zu seinen Frauen: Ada und Zilla, hört meine Stimme! Frauen Lamechs, horcht auf meine Rede! Fürwahr, einen Mann erschlug ich für meine Wunde und einen Jungen für meine Strieme.":
Vor der Einführung des Talionsprinzip, d. h. Der "spiegelnden" Bestrafung war eine überschießenden Reaktion bzw. Rache die Norm. Siehe auch Blutrache.
Dann erkannte man, dass die Strafe nicht höher ausfallen sollte als der vorher angerichtete Schaden.
Also Auge um AUGE - nicht mehr.
Und das war wirklich ein Fortschritt.
Du solltest die Vorgeschichte nicht aus deinem Elfenbeinturm der Gegenwart beurteilen.
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"Es gibt aber sicherlich auch vorsätzliches Töten. Handlung mit Tötungssbsicht.
Am Ende kommt tot dabei heraus. Bei beidem. "
Sicher, aber vorsätzliches, geplante Töten ist Mord.
Töten im Affekt wird als Totschlag bezeichnet.
Und fahrlässige Tötung wird wieder anders gesehen.
Deine Vereinheitlichung: Tot ist tot würde einen Rückschlag in der Rechtsprechung bedeuten.
- slartibartfaß
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