HG-Fail Folge 25

Politische Diskussionen ohne Tierrechtsbezug
Benutzeravatar
Curumo
Vollfrosch
Beiträge: 14362
Registriert: 14.12.2011

HG-Fail Folge 25

Beitrag von Curumo » 2. Jan 2012 21:33

[I'm sorry Akayi]
Zuletzt geändert von Curumo am 26. Aug 2016 14:33, insgesamt 2-mal geändert.

Benutzeravatar
Akayi
Akinator
Beiträge: 30363
Registriert: 09.02.2008

Beitrag von Akayi » 2. Jan 2012 21:45

Wenn du das jetzt als "Anspruch" fassen musst, bitte. Das ändert aber auch nichts an der Aussage. Dann haben Menschen eben einen "Anspruch" darauf.
recherchiert, was rechtlich so möglich ist

Benutzeravatar
Curumo
Vollfrosch
Beiträge: 14362
Registriert: 14.12.2011

Beitrag von Curumo » 2. Jan 2012 22:08

[Capitalism kills]
Zuletzt geändert von Curumo am 26. Aug 2016 14:31, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Akayi
Akinator
Beiträge: 30363
Registriert: 09.02.2008

Beitrag von Akayi » 2. Jan 2012 22:16

Es wird immer besser: Nicht Hunger sterbens zu müssen ist jetzt eine "Anmaßung". Das was du "Anspuch" oder "Anmaßung" nennst betrifft natürlich alle Bedürfnisse des Menschen.

Gesellschaften mit Arbeitsteilung und Gesellschaften mit "moderne industriellere Nahrunsmittelproduktion" sind zwei verschiedenen Dinge, das kann man nicht unbedingt in eins setzen, so wie du das gerade getan hast.
recherchiert, was rechtlich so möglich ist

Benutzeravatar
Curumo
Vollfrosch
Beiträge: 14362
Registriert: 14.12.2011

Beitrag von Curumo » 2. Jan 2012 22:28

[Ich habe noch nie hungern müssen]
Zuletzt geändert von Curumo am 26. Aug 2016 14:46, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Akayi
Akinator
Beiträge: 30363
Registriert: 09.02.2008

Beitrag von Akayi » 2. Jan 2012 22:41

Unterstellung, aber gut.

Jemand der Subsistenzwirtshaft betreibt hat natürlich denselben "Anspruch", das hatte ich ja bereits gesagt. Die Frage ist nur, ob de technische Entwicklung oder ganz allgemein die Entwicklung der Produktivkraefte dazu ausreichen. Und ja, das hat sich mit der Entwicklung der industriellen Nahrungsproduktion stark verändert.

Der angesprochene Unterschied bezieht sich darauf, dass man auch schon vor de Entwicklung der industriellen Nahrungsproduktion arbeitsteilig gearbeitet hat. Sprich: es gibt Gesellschaften ohne industrielle Nahrungsproduktion aber mit Arbeitsteilung. Freilich nicht umgekehrt.

Dass es nicht anmaßend ist, nicht verhungern zu wollen es aber "anmaßend" ist, wenn man was zu essen habe möchte musst du mir nochma erklären.
recherchiert, was rechtlich so möglich ist

Benutzeravatar
Curumo
Vollfrosch
Beiträge: 14362
Registriert: 14.12.2011

Beitrag von Curumo » 2. Jan 2012 23:49

[Muh Privilege]
Zuletzt geändert von Curumo am 26. Aug 2016 14:44, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Akayi
Akinator
Beiträge: 30363
Registriert: 09.02.2008

Beitrag von Akayi » 3. Jan 2012 00:02

Ja, einen "Anspruch" den man qua Menschsein hat: Wenn ich jemandem etwas vorenthalte was der oder die zum (über)leben brucht, dann stirbt sie oder er. Die Feststellung, dass die Bedürfnisse nicht zur Genüge befriedigt werden ist so banal wie dramatisch. Daraus ergibt sich jedoch nicht, Menschen hätten keinen "Anspruch" darauf (bzw. dass sei "anmaßend").
recherchiert, was rechtlich so möglich ist

Benutzeravatar
benutzer
Beiträge: 377
Registriert: 20.06.2011

Re: Fleischesser am Tisch

Beitrag von benutzer » 3. Jan 2012 01:10

sozialdarwinist.

Benutzeravatar
untitled
The Good Doctor (summa cum laude)
Beiträge: 13827
Registriert: 11.11.2009

Beitrag von untitled » 3. Jan 2012 07:47

HomoGermanicus hat geschrieben:Keiner will verhungern, aber dass heisst nicht, dass
er einen Anspruch hat, nicht zu verhungern.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hat geschrieben: Artikel 3: "Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person."
[...]
Artikel 25, Absatz 1: "Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung [eigene Hervorhebung], Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände."
Ich frage mich ja doch, wie man keinen Anspruch haben soll "nicht zu verhungern", wenn das Recht auf Leben zu den Menschenrechten gehört und Nahrung als Grundrecht genannt wird (zumal lt. FAO derzeit genug Nahrung für alle produziert wird).

Das Grundgesetz sieht ähnliches übrigens auch vor (und erklärt zuvor in Artikel 1, Absatz 2, dass die Menschenrechte unverletzlich und unveräußerlich sind):
Grundgesetz hat geschrieben:Artikel 2, Absatz 2: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
Spoiler: Life is hard. And sad.
- John Green

Antworten