HG-Fail Folge 25
Jetzt stellst du lediglich den Widerspruch fest, dass man offensichtlich doch einen "Anspruch" darauf hat nicht zu verhungern, also Lebensmitteln versorgt zu werden, während einem diese gleichzeitig vorenthalten werden (da sie sich in Privatbesitz befinden).
recherchiert, was rechtlich so möglich ist
Nein, behältst du nicht, weil du ignorierst, dass erwerbslose Menschen in Deutschland Sozialleistungen erhalten können, die ihnen bspw. den Zugang zu Lebensmitteln ermöglichen sollen. Der Anspruch wird also lediglich anders geregelt. Auf den generellen Widerspruch hat Akayi dich ja schon hingewiesen.HomoGermanicus hat geschrieben:Und trotzdem wird aus dem Grundgesetz nicht abgeleitet,
dass irgendjemand Anspruch auf die produzierten
Nahrungsmittel hätte, bis auf den Produzenten selbiger
oder einen (potentiellen),zahlenden Konsumenten
(der seinen Anspruch ERWIRBT).
Ich behalte also Recht. Das ist dann so ziemlich
im Sinne des BGB und des HGB.
Spoiler: Life is hard. And sad.
- John Green
- John Green
Re: Fleischesser am Tisch
Mir ist schlichtweg meine Zeit zu schade mich mit deinen "Überlegungen" auseinanderzusetzen (und beleidigen lasse ich mich von Leuten wie dir erstrecht nicht). Edit: Insofern werde ich dich ignorieren. Viel "Spaß" weiterhin.
Spoiler: Life is hard. And sad.
- John Green
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im thread geht es um "toleranz gegenüber fleischessern". ich finde es extrem nervig, wie du JEDEN thread besetzt. ich hab überhaupt nichts dagegen dass du mit sonstwem sonstwo drüber diskutierst, aber du machst auf diese weise jeden zweiten thread kaputt. öffne gefälligst deinen eigenen thread!HomoGermanicus hat geschrieben: ...
corn + floor = cloorn?
[Da war das Fullquote full überflüssig]
Ich bitte um Verzeihung. Ich räume hier nun das Feld und versuche solche Geplänkel dennächst
in einen externem Thema oder per PN zu führen.
Ich bitte um Verzeihung. Ich räume hier nun das Feld und versuche solche Geplänkel dennächst
in einen externem Thema oder per PN zu führen.
Zuletzt geändert von Curumo am 26. Aug 2016 14:51, insgesamt 1-mal geändert.