Beitrag
von Mr. Kennedy » 17. Apr 2024 12:08
Für die Erfüllung des Tatbestandes ist ja aber der Absichtsnachweis zwingend erforderlich. Demzufolge liegt die Nachweispflicht bei demjenigen, der der Ansicht ist, dass das Vorgehen inhaltlich einen Genozid darstellt. Du bezeichnest deine Bezeichnung als faktisch und somebodys Leugnung als moralisch und wirfst ihm dann den fehlenden Nachweis vor. Das passt irgendwie nicht. Und weil irgendein Staat in einer Resolution Vorgang X als Genozid deklariert, ist dadurch ja nicht magischerweise der Tatbestand vor dem IGH erfüllt.
Versteh mich nicht falsch, ich persönlich glaube ebenfalls, dass zumindest mal das Kabinett Netanyahu einer Vernichtungsabsicht folgend handelt, aber das tatsächlich auf "Tatbestandsebene" nachzuweisen, würde ich mir nicht zutrauen. Ich hab mit der Bezeichnung Genozid kein Problem, wenn Menschen es als Ausdruck moralischer Verurteilung nutzen. Streit über die genaue Nomenklatur der Verbrechen Israels sind meiner Ansicht nach eher Mittel zum Zweck, um öffentlichen, moralischen Druck im Diskurs aufzubauen. Die Bezeichnung Genozid bringt Netanyahu auf die Palme, allein das rechtfertigt den Gebrauch.
Mich wundert lediglich deine Parteinahme hier, da du moralische Urteile ja so vehement ablehnst und nur in staatlichen Interessen denkst. Inwiefern liegt denn ein Genozid in Gaza, bzw. die Verfolgung einer angeblichen staatlichen Vernichtungsabsicht im Interesse des Staates Israel, angesichts drohenden Sanktionen? Wirkliche Gefahr droht dem Staat Israel ja nicht aus Gaza.