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Politische Diskussionen ohne Tierrechtsbezug
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Vampy
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Beitrag von Vampy » 27. Okt 2008 12:58

man muss aber auch immer abwägen zwischen Sicherheit und Freiheit, den totalen Überwachungsstaat will nämlich auch niemand, auch wenn der vielleicht total sicher wäre. Klar wäre ne Kameraüberwachung auf Bahnhofstoiletten sinnvoll um Drogenkonsum und -handel einzudämmen, greift aber dermaßen in die Privatsphäre ein, dass da niemand dran denken würde. oder auch den Nacktscanner am Flughafen würde ich ablehnen, auch wenn man damit vielleicht in den nächsten 5 jahren 3 flugzeugentführungen verhindern könnte.

disku über das legalisieren von drogen jetzt hier
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Akayi
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Beitrag von Akayi » 13. Nov 2008 10:07

gary, bei dem versuch einen metakommentar abzugeben, sollte man sich zumindest die mühe geben nicht schon wieder denselben fehler zu machen und aussagen des gegenüber verfälschen. ein beitrag über deinem steht meine aussage, dass "staaten krieg führen", du machst daraus, dass "nur staaten kriege führen". das ist ein gewichtiger unterschied. worauf ich aber hinaus will, ist dass deine aussage es gäbe den staat, weil es kriege gibt, allein mit der existenz des deutschen staates widerlegt werden kann. die entstehung des deutschen nationalstaates ist durch kriege - ausgelöst von staaten und geführt zwischen staaten - ermöglicht worden, um ein militärischen potential zu bündeln und weitere kriege mit verheerendem ausgang zu führen. die letzten 150 jahre der deutschen geschichte sollten präsent sein.

dein beispiel mit afghanistan möchte ich aufgreifen. ich halte es für falsch kausal zu bestimmen, dass die abwesenheit des staates zu krieg zwischen warlords führt. du müsstest den unterschied zwischen einem staat und einem - entsprechend mächtigen - warlord definieren. deine aufteilung ist erstmal willkürlich. dann musst du bedenken, dass der afghanische staat, durch beziehungsweise mit hilfe anderer staaten bewusst zerstört wurde. demnach müsste die aussage lauten: weil staaten kriege führen oder gewalt anwenden existiert in afghanistan kein staat mehr, dieses machtvakuum wird von warlords ausgefüllt.

dein beispiel mit dem prügelnden nachbar ist ja ganz passen. wer hält ihn auf? ich würde sagen beherzte mitbürger. ich kann zwar nicht beurteilen in was für einer gegend du wohnst, aber wenn sich ein mensch derart schädigend verhält gehe ich davon aus, das man ihn davon abhalten wird. dazu brauch man beim besten willen keinen staat.
ob und wie er für die tat bestraft wird, hängt von der ausgeübten schädigung ab, und wie die menschen in der direkten umgebung mit dem vorgang umgehen wollen. man kann sich da zusammensetzen und gemeinsam eine lösung erarbeiten, meinetwegen mit den anderen bewohnern der straße, die dann auch zur gemeinschaftlichen durchsetzung angehalten sind. wiedergutmachung in form von gemeinnütziger arbeit, wäre ein kosntruktiver umgang mit der geschichte, ganz ohne staat.

im übrigen finde ich Alex' aussage ein wenig ungeschickt. wie kann man zuerst davon sprechen, dass manche sofort den teufel an die wand malen, um dann im nächsten satz ein horrorszenarieo heraufzubeschwören, was nicht ohne regelmäßig zerbombte mütter auskommt. das ist rethorisch nicht gerade gelungen und setzt auf billigen schockwirkung statt auf argumente. in wie weit die beschriebenen selbstmordattentate dann "willkürlich" wären, wie Alex annimmt, wäre noch zu diskutieren.
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SxEric
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Beitrag von SxEric » 13. Nov 2008 11:31

Die Entscheidung darüber überlasse ich lieber Menschen die Rechtswissenschaften studiert haben.
word!
zumal selbstjustiz ja nich für umsonst verboten wurde.. ich stell mir da gerade ma vor.. was passieren würde, dürften die nachbarn über vergehen eines ihrer nachbarn urteilen dürften.. vorallem bezweifel ich jetzt mal die objektivität der urteile (gerade wenn emotionen im spiel sind, weil vielleicht der ein oder andere persönlich betroffen ist)
i'll be back...

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pünktchen.av
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Beitrag von pünktchen.av » 13. Nov 2008 13:26

Gary hat geschrieben: Die Entscheidung darüber überlasse ich lieber Menschen die Rechtswissenschaften studiert haben.
wie z.b. dem herrn freisler. 8-)

rechtliche systeme sind privater streitschlichtung nicht per se überlegen.
Sein Pferdestall war abgebrannt, als Konfuzius von der Audienz heimkehrte.
Er fragte: "Sind Menschen verletzt?"
Nach den Pferden fragte er nicht.

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Vampy
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Beitrag von Vampy » 13. Nov 2008 14:56

pünktchen.av hat geschrieben:rechtliche systeme sind privater streitschlichtung nicht per se überlegen.
nö, das hat durchaus seine vorteile. so kann man zb besser die todesstrafe für leute die ihren hund schlagen durchsetzen... oder fleischesser... oder leute die einfach nur nerven.
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Beitrag von Akayi » 17. Nov 2008 15:21

wie pünktchen.av bereits richtig angemerkt hat, ist das von Gary angeführte kriterium, nämlich rechtswissenschaften studiert zu haben um zwischen recht und unrecht unterscheiden zu können überaus verkehrt. ich möchte hier noch horst mahler, den ehemaligen raf-terroristen und jetzigen nazi, anführen, dem ich trotz fleißigem rechtswissenschaftlichem studium und den dazugehörigen abschlüssen keine kompetenz in sachen recht bzw. unrecht einräumen möchte.

ebenfalls angeführt wurde private streitschlichtung, da gibt es ja von antieskalationsteams bis hin zu schiedsgerichten eine ganze menge, ohne dass es dabei zu mord, totschlag oder anderem unbill kommt, der für einige naheliegend ist, sobald nicht-rechtswissenschaftler einmal vor die frage gestellt werden wie man schädliches handeln beurteilt und eventuell sanktioniert. in sonderfällen, in denen eine reale gefahr für leib und leben eines randalierers besteht, weil garys vater oder seine nachbarn anwesen sind, könnte man auch jederzeit einen entsrpechend sachverständigen zur seite stellen. wo man dafür den staat braucht, das muss uns Gary noch ausführen.

sxeric macht den fehler, anzunehmen, es gäbe ein verbot von "selbstjustiz" (die er hierbei einfach unterstellt, ohne dabei an notwehr oder gewohnheitsrecht zu denken, was naheliegt, wenn man einen randalierenden am randalieren hindert), weil diese an sich schädlich sein. dabei fällt vollkommen außer acht, dass "selbstjustiz" verboten ist, weil sie nämlich das gewaltmonopol des staates untergräbt. in Garys annahme existiert aber kein staat, und dein einwand lässt sich auch leicht ohne staat beheben. du unterstellst ja einfach, eine mangelnde objektivität, die man verhindert, in dem geschädigte nicht gleichzeitig richten. wiederum ganz ohne notwendigkeit für einen staat.
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Beitrag von Akayi » 17. Nov 2008 21:07

die bewohner dieser welt setzen sich ja - so bleibt doch zu hoffen - nicht nur aus deinen verwandten, nachbarn oder besagten tierrechtlern zusammen. ich habe durchaus vertrauen in menschen, sowohl aufzuhören fleisch zu essen, als auch in der lage zu sein streitereien zu lösen, ohne sich gegenseitig zu erhängen.

weiterhin bin ich in erster linie gegen eine falsche begründung für einen staat. und den staat durch regeln zu ersetzen versuche ich dementsrpechend nicht. ich zeige lediglich alternativen zur streitschlichtung auf, um darzulegen, dass das argument, dass lediglich die existenz des staates dazu führt, dass wir uns nicht alle gegenseitig abschlachten unzureichend ist.

der verweis mit den "schwarzen schafen" vergisst eine kleinigkeit. der von pünktchen.av eingebrachte Freisler mag ja stellvertretend für die gesamtheit, der zwischen 1933 und 1945 richtenden richter stehen. die waren nun alle rechtswissenschaftlich ausgebildet, und in der wohl übergroßen mehrheit auch vor dem faschismus ausgebildet worden, haben sich aber nun nicht gerade mit der fertigkeit ausgezeichnet recht von unrecht unterscheiden zu können. da ist es schon zeimlich dreist oder gar respektlos noch zu versuchen, das studium der rechtswissenschaften als gradmesser für besagte fähigkeit heranzuziehen.
das "90% der nichtrichter" es nicht verstehen zwischen recht und unrecht zu unterscheiden halte ich für eine ziemlich gewagte behauptung. prüfe allein mal, in wie viel alltagssituationen, du - ganz ohne rechtswissenschaftliche ausbildung - in der lage bist, dein verhalten und das deiner mitmenschen zu beurteilen.
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Beitrag von Akayi » 18. Nov 2008 16:46

eben hieß es noch, ein richter sei aufgrund seiner ausbildung befähigt strafen gerecht und objektiv festzulegen, jetzt sagst du ja selbst, dass der richter nur das ausführt, was ihm von staatlicher seite aus vorgegeben wird. da wäre ja dann zu sehen, dass sogar der richter vom staat mit falschen gesetzen daran gehindert wird, sein volles potential auszuschöpfen. ein grund mehr, gegen den staat zu sein. (edit: wie dem auch sei, weiter unten gibt pünktchen.av ja auch den hinweis, dass deine vermutungen über richter allgemein und richter zischen 1933 und 1945 im besonderen kompletter unfug sind)

(da lasse ich es erstmal unerwähnt, dass du richtern die menschen wegen verstoß gegen die Nürnberger Gesetze ins KZ schickten pauschal keinen vorwurf machen möchtest oder kannst.)

deine aussage über die mehrheit der bevölkerung ist zwar eine bloße behauptung, ich meine trotzdem, dass beispielsweise der schutz der menschenwürde ein zentrales moment des menschenrechts ist, und wir in einer demokratischen gesellschaft leben. deiner meinung nach wäre das ja ein widerspruch, weil die mehrheit diesen schutz ja nicht zu wollen scheint.

der letzte abschnitt bringt noch etwas zum vorschein: deine nicht belegte und mithin falsche annahme führt dich dazu, es gutzuheißen, dem menschen verantwortung zu entziehen, sie zu entmündigen. du fragst gar nicht nach dem menschen, wie ursprünglich angenommen, als es dir noch darum zu gehen schien eine massaker zu verhindern, was zweifellos ausbrechen würde, wenn es keinen staat mehr gäbe. aber dadurch stößt du auch ein wenig in richtung kern des problems. auch du hast erkannt, dass es gar nicht so sehr um den staat geht, sondern um das gewaltmonopol und das bedeutet ja schlussendlich, dass für dich alles in ordnung ist, so lange einer dieses gewaltmonopol inne hat. wobei wir wieder bei deinem beispiel mit den warlords angelangt wären.
Zuletzt geändert von Akayi am 18. Nov 2008 17:00, insgesamt 1-mal geändert.
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pünktchen.av
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Beitrag von pünktchen.av » 18. Nov 2008 16:50

:roll:

die nazis haben gar nicht viele neue gesetze erlassen, die juristen haben die alten gesetze nur anders angewandt, nämlich im geiste der neuen ordnung. und niemand aus dem ganzen mörderapparat der nazis ist je dafür bestraft worden, dass er das mitmorden verweigert hätte (ganz anders sah das z.b bei desertation aus). das ist schlicht die allerdümmste ausrede, die den tätern eingefallen ist. und genauso ist niemand von den ganzen nazimördern mit richterobe nach '45 je von einem (west- ?)deutschen gericht verurteilt worden. ganz im gegenteil, sie haben ganz überwiegend weiter karriere gemacht. gestalten wie filbinger sind da eher die regel als eine ausnahme.

lesen: http://www.ev-akademie-boll.de/fileadmi ... ueller.pdf

das blossstellen von straftätern z.b. am klassischen pranger ist sicherlich kein schlimmerer eingriff in die rechte des betroffenen als strafhaft. wer das knastsystem als die humane alternative zu solchen öffentlichen strafen verteidigt hat einen an der klatsche.

und was die juristische ausbildung mit dem strafbedürfnis von menschen ansstellt, ist bereits mehrfach untersucht worden. angehende jurastudenten, also menschen ohne juristische bildung, würden für dieselben vergehen deutlich mildere strafen verhängen als juristen nach dem ersten staatsexamen.
Sein Pferdestall war abgebrannt, als Konfuzius von der Audienz heimkehrte.
Er fragte: "Sind Menschen verletzt?"
Nach den Pferden fragte er nicht.

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