Obdachlose "faule Versager" ? ne, natürlich nicht;)
Da sind wit uns ja einig. Geschrieben hab' ich das auch.
In wie Weit das weiterführt ist Ansichtssache. Jedenfalls wurde ein großer Kontrollapparat für die kleine Geldbörse erschaffen. Das füllt die großen Taschen.
Dem der hat dem gibt man. Dem der nichts hat dem macht man es schwer.
Es ist einfach ungerecht.
In wie Weit das weiterführt ist Ansichtssache. Jedenfalls wurde ein großer Kontrollapparat für die kleine Geldbörse erschaffen. Das füllt die großen Taschen.
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Schau nicht auf den Finger der dir den Mond zeigt, sondern auf den Mond.
(frei nach passante, Forenmitglied)
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das ist quatsch. es gibt überall kontrollmechanismen; und gerade weil hartzIV von einer Vielzahl von leuten in Anspruch genommen wird, würden da auch hohe kosten entstehen, wenn es mehr missbrauch gäbe. gibt ja eh schon missbrauch; bloß ist das halt nicht so spektakulär wie wenn irgendwo ne millionensubvention vergeben wird. aber Kleinvieh macht auch mist... und es geht nicht daraum, es den leuten schwer zu amchen. hartzIV sollen die bekommen, die es nötig haben; und nicht hinz und kunz
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Da hab ich jetzt so wieder mal nicht dran gedacht. Wie gesagt, hab halt nur die recht einseitige Perspektive von meiner Arbeit. Da werden keine Kosten heruntergerechnet, weil unsere Miete feststeht und fertig. Und da bei uns ja auch nur Einzelzimmer vermietet werden haben wir auch keine sonstwie gearteten offiziellen Haushalte. Deswegen ist es bei mir halt schon "nur" mit ein paar Kontoauszügen erledigt.Da wird erforscht, in welcher Beziehung Mitbewohner zueinander stehen, da werden KOsten heruntergerechnet gegen jede Logik und jeden Beweis. Und hat sich schon mal jemand mit der Paradoxität der "eheähnlichen Gemeinschaft" beschäftigt?
Und da wir natürlich auch relativ gut mit dem Amt zusammen arbeiten (müssen), läuft das im Normalfall auch dem Gesetz entsprechend korrekt ab.
Unsachlichkeit deutet eher auf Sensibilität hin.Vampy hat geschrieben:es ist meine Meinung, dass das quatsch ist. wenn du so ein sensibelchen bist, dann komm halt nicht mit so populistischen Phrasen.
Ich stehe mit meiner Meinung nicht alleine in der Welt.
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- Kim Sun Woo
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Sehr erfreulich, dass es dort funktioniert. Bis ich selbst vor dem Problem stand, ging ich auch davon aus, dass Mieten feststehen. Trotz Einreichen von Mietverträgen und entsprechenden Kontoabgängen wurde ich jedoch eines Besseren belehrt. Und wenn mir die Geschichte vorher jemand erzählt hätte, ich hätte sie als Übertreibung un unmöglich abgetan. Aber man lernt ja nie aus, neSimsa hat geschrieben:Da werden keine Kosten heruntergerechnet, weil unsere Miete feststeht und fertig.
Es ist doch so: Ein Paar ist nicht verheiratet. Wenn es um ein Erbe nach dem Tod des Partners geht, hat der unverheiratete Lebenspartner ohne Testament keinerlei Rechte. Wenn es um Entscheidungen geht - sagen wir mal im schlimmsten Fall um lebensverlängernde Maßnahmen - hat der unverheiratete Lebenspartner keine Rechte zur Mitbestimmung. Wenn es nach einer jahrelangen Beziehung bei sehr unterschiedlichem Gehalt nach einer Trennung um die Versorgung etc geht, hat der unverheiratete Lebenspartner keine Rechte (korrigiert mich, wenn ich falsch liege, hier bin ich vllt nicht auf dem neusten Stand). Selbst wenn ein Kind im Spiel ist, wird zwar für das Kind gesorgt. Solange die (leider meistens) Frau nicht verheiratet war, geht sie jedoch leer aus, wenn sie nicht/wenig gearbeitet bzw ein niedrigeres Gehalt hat. Der Ausgleich wie bei einer Ehe greift meines Wissens nicht.Kim Sun Woo hat geschrieben:mich würde übrigens interessieren, inwieweit die Idee der "eheähnlichen Gemeinschaft" paradox ist?
Lebt man hingegen in einer "eheähnlichen Gemeinschaft" (und das tut man ja automatisch, wenn man mehr als 1 Jahr zusammenlebt) und ein Partner wird HartzIV-bedürftig, springt automatisch der Lebenspartner ein, wenn er über HartzIV-Niveau lebt. Einspringen heißt in diesem Fall, dass automatisch nur soviel vom Amt gezahlt wird, bis auch der Partner auf Hartz-IV-Niveau lebt.
Der Grundbedarf liegt ja so grob bei 380 €. Sagen wir also Herr A hat nach Abzug der Grundkosten 500 € zum Leben übrig. Das ist sicher kein üppiges Monatsbudget, mit dem man große Sprünge machen kann. Dann bekommt Frau B vom Arbeitsamt ca 260 € Lebensunterhalt - die restlichen 120 € soll Herr A an Frau B zahlen. Meines Wissens gibt es jedoch kein Gesetz, mit dem man dieses Geld auch wirklich einklagen könnte (man ist schließlich nicht verheiratet) - mal abgesehen davon, dass das wohl keine normale Beziehung aushält.
Was bleibt? Auszug? Für mich durchaus paradox.
Das ist doch gar nicht der Kritikpunkt. Raldus verweise zurecht darauf, dass der Staat die Wirtschaft hofiert (z.B. sog. Steuergeschenke) und die Bevölkerung ausnimmt. Z.B. über mit Gängelung einhergehendem Sozialabbau (Hartz Reformen) und über Massensteuern.Vampy hat geschrieben: ich finds immer albern, wenn man eine strikte und konsequente regelung kritisiert, weil anderswo isses lockerer.
recherchiert, was rechtlich so möglich ist