Dann stellt sich aber die Frage der Beweisbarkeit. Solange man das „Ziel“ der Ablehnung nicht offen kundtut oder es mit seinen Schauspielkünsten zu offensichtlich übertreibt, dürfte es schwierig sein, die dahinterstehende Absicht nachzuweisen. Es wäre ja möglich, daß jemand tatsächlich eine Rächtschraipschwäche oder ein Alkoholproblem hat.chestnut hat geschrieben:Die Leute vom Arbeitsmarktservice achten schon ziemlich genau darauf, ob die Arbeitslosengeldbezieher das Finden einer Stelle absichtlich vereiteln.
Letztendlich hängt es wahrscheinlich vom Sachbearbeiter/Arbeitsvermittler ab, wie genau jede einzelne Bewerbung „überprüft“ wird. Bei mir hat nie jemand genauer nachgefragt; selbst wenn es auf eine Bewerbung gar keine Antwort gab, wurde das so hingenommen. (Keine Ahnung, ob das Jobcenter bei den Arbeitgebern ohne weiteres nachfragen kann/darf, ob die Bewerbung dort eingegangen ist und ob es ggf. etwas „Auffälliges“ gab.)