Seite 9 von 11

Verfasst: 9. Jun 2017 16:20
von Omniknight
Greenfinch6999 hat geschrieben:...
Greenfinch6999, du kannst gegen Schächten und Beschneidungen etc sein, ohne ein Antisemit zu sein. Dir ist schon klar, dass du jetzt selber beweisen musst, dass er ein Antisemit ist oder dich potentiell strafbar machst?

Wenn du willst kann ich dir per PN mehr infos zur Person hinter indyvegan zukommen lassen. Vielleicht verstehst du dann besser warum sie tut, was sie tut.

Das Urteil ist viel zu niedrig. 4'000 Franken sind ja ein Witz. Das ist ja nicht mal ein Monatslohn.

Verfasst: 9. Jun 2017 16:48
von Akayi
Omniknight hat geschrieben: Akayi für dich sind alle rechts. Liefer lieber Argumente warum Kessler ein Antisemit sein soll. Bitte konkrete Zitate und Kontext der Aussage.
Habe ich doch verlinkt?

Wäre doch spannend wenn von dir außer Autoritätsargumenten sonst noch was käme.

Verfasst: 9. Jun 2017 19:17
von Greenfinch6999
Hast du bereits, danke. Er wurde schon wegen Antisemitismus verurteilt und seine Aussagen im VgT Magazin sind deutlich genug.

Also wenn du 4000.- für das Liken eines harmlosen Comments okay findst, dann habe ich echt keine (anständigen) Worte für dich.
Zumal das Liken eines Comments dessen Verbreitung NICHT unterstützt. Bei einem Post schon, bei Kommentaren nicht.

Anders sähe es aus wenn jemand einen Comment à la "erschiesst alle Flüchtlinge" (oder Rechte um's dir recht zu machen) schreiben würde, denn das wäre ein Aufruf zur Gewalt.

Verfasst: 9. Jun 2017 19:18
von illith
das hast du gut zusammengefasst, green. :) (auf der vorherigen seite)

Verfasst: 9. Jun 2017 19:45
von somebody
Omniknight, ohne Kenntnis des vollständigen Urteils einschließlich Begründung und/oder sonstiger Hintergrundinformationen halte ich Diskussion über ein Urteil und/oder über eine von einem Gericht verhängte Strafe für wenig sinnvoll.

Verfasst: 10. Jun 2017 01:06
von gemüse
somebody, wenn die Verurteilung rechtskräftig geworden ist, dürfte das Urteil hier zugänglich werden (eventuell anonymisiert):
http://www.gerichte-zh.ch/entscheide/en ... eigen.html
Bis dahin die Medienmitteilung des Gerichts:
http://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/use ... 160246.pdf

Kontakte zur Neonazi- und Revisionistenszene darf man ihm laut folgendem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2002 attestieren:
http://relevancy.bger.ch/php/clir/http/ ... &print=yes

Was den Antisemitismus betrifft: Falls ältere Exemplare der Vereinszeitschrift nicht online aufrufbar sind, kann die Schweizerische Nationalbibliothek weiterhelfen ( https://www.nb.admin.ch/ ).
Ansonsten finden sich auf web.archive.org zum Beispiel das hier: https://web.archive.org/web/20020707173 ... 020215.htm
Berichte auf gra.ch:
1995: http://chronologie.gra.ch/chronology/3118/
1996: http://chronologie.gra.ch/chronology/3046/
1998: http://chronologie.gra.ch/chronology/2867/
2001: http://chronologie.gra.ch/chronology/2488/ und http://chronologie.gra.ch/chronology/2504/

Verfasst: 10. Jun 2017 01:36
von somebody
gemüse, vielen Dank für die Links. :) Vielleicht können die einschlägigen Strafsachen dort nachvollzogen werden.
Werden Zitate aus gerichtlichen Entscheidungen zur Entkräftung von Kritik an Menschen/Organisationen aus der rechten Szene oder anderen problematischen Kreisen verwendet, schrillen bei mir die gedachten Alarmglocken. Sehr oft stellen sich nach meiner Beobachtung die Fälle aus Sicht der Gerichte etwas anders als nach Darstellung der Betroffenen und/oder deren Lobby/Unterstützerschaft dar. Wer überzeugen will veröffentlicht keine Zitate aus gerichtlichen Entscheidungen sondern die kompletten, erforderlichenfalls anonymisierten gerichtlichen Entscheidungen.

Verfasst: 10. Jun 2017 04:04
von gemüse
Gern geschehen, somebody. Leider fiel mir erst hinterher auf, dass Du nicht nach der Entscheidung zu diesem Facebook-Like fragtest, sondern nach der zu Gabriele Busses post. Seltsamerweise findet sich dazu online bisher nur die Vereins-Meldung, und die enthält keine Geschäftsnummer (dafür einen Tippfehler). Dein Hinweis zu kompletten Entscheidung erscheint mir daher gleich doppelt sinnvoll.

Greenfinch6999, laut Medienmitteilung des Bezirksgerichts Zürich handelt es sich um eine bedingte Geldstrafe. Offenbar will der Verurteilte Berufung einlegen http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/ver ... y/14752801 .

Verfasst: 10. Jun 2017 14:56
von somebody
gemüse, mich interessieren mehrere Urteile aus CH, wg denen ich in Unkenntnis der von Dir aufgezeigten Recherchemöglichkeit bisher im Dunkel tappe.

Vielen Dank auch für den Tagesanzeiger Link. Wg den darin erwähnten Besonderheiten des Falles (bedingte Geldstrafe (für nicht mit CH vertraute UserInnen: zur Bewährung ausgesetzte Geldstrafe), 40 Tagessätze, Staatsanwaltschaft forderte 80 Tagessätze, 1ter Fall in CH einer Strafe wg Likens eines FB Beitrags, wird erst nach Überprüfung durch übergeordnetes Gericht rechtskräftig) ist IMO dessen Bewertung im derzeitigen Verfahrensstand & ohne Hintergrundinformationen kaum möglich. Bereits die 40 Tagessätze sind über den mir aus der dt Rechtsprechung bekannten 15 bis 30 Tagessätzen für abwertenden Sprachgebrauch von ErsttäterInnen im Zusammenhang mit umstrittenen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Zumindest nähere Infos über den verurteilten Menschen & dessen Beziehung zum Anzeigeerstatter wären zur groben Meinungsbildung erforderlich.

Editiert, 21:08 Uhr: Text ergänzt

Verfasst: 12. Jun 2017 03:19
von Omniknight
Greenfinch6999 hat geschrieben:Also wenn du 4000.- für das Liken eines harmlosen Comments okay findst, dann habe ich echt keine (anständigen) Worte für dich.
«Antisemit»,«Faschist» und «Rassist» sind keine harmlosen Comments. Das Internet ist kein rechtloser Raum. Stell dir mal vor, du würdest öffentlich zum Beispiel "Diebin" etc. genannt. Das würdest du auch nicht auf dir sitzen lassen.

Ja, ich finde gerade Geldbussen sind in der Schweiz zu mild.

Hier sind noch die Gedanken eines Anwalts zum Fall: Link

Indyvegan hat quasi einen modernen Pranger erschaffen. Indyvegan verwendet dabei unter anderem Guilt by Association. Das die Opfer sich das nicht länger gefallen lassen, kann ich verstehen. Mit der Anonymität hat es nicht geklappt und so wird sich die Hauptperson hinter Indyvegan wohl vor Gericht verantworten müssen.

Wer jetzt ernsthaft noch Indyvegan verteidigt und einen digitalen Pranger befürwortet, dem/der ist in meinen Augen nicht mehr zu helfen. Es ist schlicht ein Rückschritt ins Mittelalter.

Es hat schon fast was von einem Roman: "Der dessen Namen nicht genannt werden darf". :laugh: