Möglicherweise brachte Ellas Verteidigung ihr den Pass in die JVA. VerteidigerInnen werden bei Besuchen normalerweise nicht durchsucht. Post von VerteidigerInnen wird den inhaftierten Menschen normalerweise ungeöffnet ausgehändigt.
Der Pass wäre aber keine Voraussetzung für Ellas Entlassung aus der Haft gewesen. Ella hätte nur ihre überprüfbaren Personalien angeben müssen.
Warum sich Ella nun zur Preisgabe ihrer Identität entschied wird vielleicht noch bekannt.
A49 Ausbau vs Dannenröder Forst ...
Forumsregeln
Denkt dran: Keine Aufrufe & Anstiftungen zu illegalen Handlungen!
Denkt dran: Keine Aufrufe & Anstiftungen zu illegalen Handlungen!
-
- Beiträge: 4409
- Registriert: 14.03.2013
Vermutlich nein.
Mögliches Rechtsmittel ist Revision. Bei der Revision erfolgt formale Prüfung, ob das Gericht im Prozess alle Vorschriften beachtet hat. Möglicherweise war das nicht der Fall, zB die Ablehnung von Beweisanträgen der Verteidigung. Falls so etwas festgestellt wird, wird der Fall neu verhandelt. Statistisch ist Revision selten erfolgreich.
Ellas Verteidigerin gilt als sehr gute Rechtsanwältin.
Mögliches Rechtsmittel ist Revision. Bei der Revision erfolgt formale Prüfung, ob das Gericht im Prozess alle Vorschriften beachtet hat. Möglicherweise war das nicht der Fall, zB die Ablehnung von Beweisanträgen der Verteidigung. Falls so etwas festgestellt wird, wird der Fall neu verhandelt. Statistisch ist Revision selten erfolgreich.
Ellas Verteidigerin gilt als sehr gute Rechtsanwältin.
Suche Signatur.