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Verfasst: 11. Mai 2022 23:01
von somebody
Möglicherweise brachte Ellas Verteidigung ihr den Pass in die JVA. VerteidigerInnen werden bei Besuchen normalerweise nicht durchsucht. Post von VerteidigerInnen wird den inhaftierten Menschen normalerweise ungeöffnet ausgehändigt.

Der Pass wäre aber keine Voraussetzung für Ellas Entlassung aus der Haft gewesen. Ella hätte nur ihre überprüfbaren Personalien angeben müssen.

Warum sich Ella nun zur Preisgabe ihrer Identität entschied wird vielleicht noch bekannt.

Verfasst: 13. Mai 2022 14:53
von Wunderblümchen
Vielleicht um sich in Freiheit um ihre Verteidigung kümmern zu können.

Verfasst: 13. Mai 2022 21:59
von somebody
Vermutlich nein.

Mögliches Rechtsmittel ist Revision. Bei der Revision erfolgt formale Prüfung, ob das Gericht im Prozess alle Vorschriften beachtet hat. Möglicherweise war das nicht der Fall, zB die Ablehnung von Beweisanträgen der Verteidigung. Falls so etwas festgestellt wird, wird der Fall neu verhandelt. Statistisch ist Revision selten erfolgreich.

Ellas Verteidigerin gilt als sehr gute Rechtsanwältin.