Nahrungszubereitung in der Schule
nein. wie man an dem zitat sieht, geht es nicht um bloßes ein-veganer-möchte-vegan-essen geht, sondern dass er verlangt, dass die schule himmel und hölle in Bewegung setzt, damit er alles bequem und zum kleinen preis vor die nase gesetzt bekommt, ohne Rücksicht darauf, was das für Auswirkungen für andere hat.
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Klang etwas so. Und das vegane Kantinenernährung jetzt auch kein unüberwindliches Problem darstellt sieht man ihmo an Unis. Zusätzlich kannst da auch gleich noch Vegetarier und einige religiöse Nahrungsgebote mit abdecken. Insoweit fänd ich es eigentlich logischer.Vampy hat geschrieben:meinst du ernsthaft, ich würde mich daran stören, dass ein veganer veganes essen bekommt?
Be the nation russian propaganda says you are.
nur weil es bei unis ganz gut geht, heißt das nicht, dass es an jeder schule genauso easy geht. die sind auf externe caterer angewiesen, und wenn auch nur 10cent mehr ausgegeben werden müssen, laufen die Eltern sturm.
ich geh davon aus, dass vegetarisch bereits abgedeckt wird, bloß vegan ist halt zu exotisch.
ich geh davon aus, dass vegetarisch bereits abgedeckt wird, bloß vegan ist halt zu exotisch.
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Zu der gerichtlichen Entscheidung ist noch anzumerken:
Beim Kläger handelt es sich um einen veganen Aktivisten, DGE-Kritiker und Webseitenbetreiber aus Berlin.
Die Schule bietet innerhalb ihres Gestaltungsspielraumes DGE konforme omnivore Mahlzeiten und mindestens 1 vegetarische Mahlzeit an und trägt ärztlich festgestellten Einschränkungen Rechnung. Halale und koschere Mahlzeiten werden nicht angeboten. Zum Aufwärmen mitgebrachter Mahlzeiten kann eine Mikrowelle genutzt werden.
Mit Bereitstellung DGE konformer Mahlzeiten, Berücksichtigung ärztlich festgestellter Einschränkungen und der Option eigene Mahlzeiten mitzubringen und erforderlichenfalls in einer Mikrowelle aufzuwärmen, sichert sich die Schule prophylaktisch gegen etwaige Unterstellungen, ungesunde Mahlzeiten anzubieten ab und ermöglicht optional durch mitgebrachte Mahlzeiten ethisch und religiös bedingten Anforderungen an die Ernährung Rechnung zu tragen.
Die teils sachlich berechtigte Kritik an den DGE Empfehlungen ist auf dem vom Kläger beschrittenen Rechtsweg nicht relevant.
Vegane Alternativen für alle Menschen bei Verköstigung in Kindergarten, Schule, Mensa, Arbeitswelt, Gastronomie und in Krankenhäusern uÄ, Heimen, Justizvollzugsanstalten etc sind erstrebenswert, aber leider in der Praxis selbst bei gutem Willen aller Beteiligten schwer oder nicht umsetzbar.
Für ein veganes Kind im Grundschulalter stellt IMO Mitbringen evtl selbst zuhause vorbereiteten Essens in die Ganztagsschule auch Vorbereitung auf das spätere Leben dar. Denn nicht in allen möglicherweise später besuchten Ganztagsschulen und nicht in den Mensen aller Universitäten werden vegane Mahlzeiten angeboten. Bei nach Beendigung schulischer/universitärer Ausbildung möglicherweise in der Arbeitswelt erfolgender Verköstigung könnten vegane Alternativen noch rarer sein.
Beim Kläger handelt es sich um einen veganen Aktivisten, DGE-Kritiker und Webseitenbetreiber aus Berlin.
Die Schule bietet innerhalb ihres Gestaltungsspielraumes DGE konforme omnivore Mahlzeiten und mindestens 1 vegetarische Mahlzeit an und trägt ärztlich festgestellten Einschränkungen Rechnung. Halale und koschere Mahlzeiten werden nicht angeboten. Zum Aufwärmen mitgebrachter Mahlzeiten kann eine Mikrowelle genutzt werden.
Mit Bereitstellung DGE konformer Mahlzeiten, Berücksichtigung ärztlich festgestellter Einschränkungen und der Option eigene Mahlzeiten mitzubringen und erforderlichenfalls in einer Mikrowelle aufzuwärmen, sichert sich die Schule prophylaktisch gegen etwaige Unterstellungen, ungesunde Mahlzeiten anzubieten ab und ermöglicht optional durch mitgebrachte Mahlzeiten ethisch und religiös bedingten Anforderungen an die Ernährung Rechnung zu tragen.
Die teils sachlich berechtigte Kritik an den DGE Empfehlungen ist auf dem vom Kläger beschrittenen Rechtsweg nicht relevant.
Vegane Alternativen für alle Menschen bei Verköstigung in Kindergarten, Schule, Mensa, Arbeitswelt, Gastronomie und in Krankenhäusern uÄ, Heimen, Justizvollzugsanstalten etc sind erstrebenswert, aber leider in der Praxis selbst bei gutem Willen aller Beteiligten schwer oder nicht umsetzbar.
Für ein veganes Kind im Grundschulalter stellt IMO Mitbringen evtl selbst zuhause vorbereiteten Essens in die Ganztagsschule auch Vorbereitung auf das spätere Leben dar. Denn nicht in allen möglicherweise später besuchten Ganztagsschulen und nicht in den Mensen aller Universitäten werden vegane Mahlzeiten angeboten. Bei nach Beendigung schulischer/universitärer Ausbildung möglicherweise in der Arbeitswelt erfolgender Verköstigung könnten vegane Alternativen noch rarer sein.
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