Nahrungszubereitung in der Schule
in einer anderen gruppe wurde mit der anscheiennd verfassungsmäßig garantierten gewissensfeiheit argumentiert^^
im verlinkten text steht btw was von "kostenbeteiligungspflichtiges Mittagessen" - das klingt für mich, dass man auf jeden fall den beitrag dafür zahlen muss...?
im verlinkten text steht btw was von "kostenbeteiligungspflichtiges Mittagessen" - das klingt für mich, dass man auf jeden fall den beitrag dafür zahlen muss...?
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Lektüre des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt meine gestrige Einschätzung:
Die Schülerinnen und Schüler sind nicht zum Verzehr der in der Schule angebotenen Mahlzeiten verpflichtet.
Ursprünglich bestand Eigenbeteiligung von 3 Euro je Mahlzeit. Kläger beantragte Aufhebung der Eigenbeteiligung. Schule hob Eigenbeteiligung auf.
Vegetarische Mahlzeiten werden an der Schule angeboten.
Der Kläger wollte bewirken, dass die Schule vom aktuell liefernden Caterer oder einem anderen Caterer vegane Mahlzeiten bezieht.
Der die Schule beliefernde Caterer hat keine veganen Mahlzeiten im Sortiment.
Die Schule kann nach Auffassung des Gerichts nicht zum Bezug veganer Mahlzeiten von einem anderen Caterer verpflichtet werden.
Dem Kläger kann für seine Tochter von einem Caterer seiner Wahl vegane Mahlzeiten in die Schule liefern lassen.
http://dejure.org/dienste/vernetzung/re ... K%20503.15
http://www.berlin.de/gerichte/verwaltun ... 478743.php
http://www.berlin.de/gerichte/verwaltun ... isiert.pdf - Beschluss des Gerichts als .pdf-Datei
Aus veganer Sicht leider ärgerlich.
Auf Basis geltenden Rechts leider nicht zu beanstanden.
Die Schülerinnen und Schüler sind nicht zum Verzehr der in der Schule angebotenen Mahlzeiten verpflichtet.
Ursprünglich bestand Eigenbeteiligung von 3 Euro je Mahlzeit. Kläger beantragte Aufhebung der Eigenbeteiligung. Schule hob Eigenbeteiligung auf.
Vegetarische Mahlzeiten werden an der Schule angeboten.
Der Kläger wollte bewirken, dass die Schule vom aktuell liefernden Caterer oder einem anderen Caterer vegane Mahlzeiten bezieht.
Der die Schule beliefernde Caterer hat keine veganen Mahlzeiten im Sortiment.
Die Schule kann nach Auffassung des Gerichts nicht zum Bezug veganer Mahlzeiten von einem anderen Caterer verpflichtet werden.
Dem Kläger kann für seine Tochter von einem Caterer seiner Wahl vegane Mahlzeiten in die Schule liefern lassen.
http://dejure.org/dienste/vernetzung/re ... K%20503.15
http://www.berlin.de/gerichte/verwaltun ... 478743.php
http://www.berlin.de/gerichte/verwaltun ... isiert.pdf - Beschluss des Gerichts als .pdf-Datei
Aus veganer Sicht leider ärgerlich.
Auf Basis geltenden Rechts leider nicht zu beanstanden.
Suche Signatur.
finde ich auch aus veganer sicht nicht ärgerlich. man kann als veganer doch nicht erwarten überall die super-Sonderbehandlung zu kriegen und alle einen betüdeln um einem den lieblingstofu zu servieren. von veganern darf man auch etwas eigenverantwortung erwarten. dann muss der typ halt für sein Kind vorkochen und ihm was für die schule mitgeben lassen. machen die meisten anderen ja wohl auch. finds schon ziemlich anmaßend, zu erwarten, dass da sofort ein neuer caterer an land gezogen wird, nur weil der eine nicht das superexklusiv-Sortiment hat.
Think, before you speak - google, before you post!
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wieso sollen sich alle anderem dem veganer anpassen? es ist ja nicht so, dass das Mädel verhungern würde, oder veganes Catering nicht möglich wäre. es geht darum, dass der vater verlangt, dass die schule den caterer wechselt, anstatt dass er einfach selbst bei nem anderen caterer essen für die tochter bestellt.
wahrscheinlich ist die schule, die schüler und die Eltern sowohl preislich als auch qualitativ mit dem bisherigen caterer zufrieden, und ein anderer wäre vlt teurer, hätte bestimmte Sachen nicht im Sortiment, würde von weiter herkommen o.ä. sollen die wechseln, bloß weil eine Person halt andere ansprüche hat? ich hätte keine lust, mehr Geld zahlen zu müssen und schlechteres essen zu bekommen, bloß weil irgendwo ein Rohköstler dabei ist, und wegen dem n essensanbieter ausgewählt werden muss, der auch durians im Angebot hat.
wahrscheinlich ist die schule, die schüler und die Eltern sowohl preislich als auch qualitativ mit dem bisherigen caterer zufrieden, und ein anderer wäre vlt teurer, hätte bestimmte Sachen nicht im Sortiment, würde von weiter herkommen o.ä. sollen die wechseln, bloß weil eine Person halt andere ansprüche hat? ich hätte keine lust, mehr Geld zahlen zu müssen und schlechteres essen zu bekommen, bloß weil irgendwo ein Rohköstler dabei ist, und wegen dem n essensanbieter ausgewählt werden muss, der auch durians im Angebot hat.
Think, before you speak - google, before you post!