Umgang mit Tiermördern (auch Vegetarier)
mh, so ganz unrecht hast du ja nicht. ich bin der meinung, das es eine sache der formulierung ist. also wenn ich jemanden zwinge darf ich der person keine wahl artikulieren, sondern ggf. noch was androhen, wenn er oder sie nicht tut. zb.: >los, futter den matschkuchen.< wenn ich jetzt komme mit zb.: >futtere den matschkuchen oder trinke die pfütze aus< dann ist es per definition kein direkter zwang mehr. wenn der oder diejenige nun die pfütze trinkt, kann sie oder er nicht behaupten ich habe sie dazu gezwungen, denn sie hätte ja auch den matschkuchen essen können
Ich glaube ja nicht, dass das so stichhaltig ist, du beeinflusst ja nach wie vor die Wahlfreiheit. Allein schon indem du sie so einengst. Der staatliche Zwangsdienst hört ja z.B. auch nicht auf einer zu sein, weil man wahlweise Zivil- oder Wehrdienst leisten kann.
recherchiert, was rechtlich so möglich ist
Da gibts wahrscheinlich nur eins: "Ja Schatz"Vampy hat geschrieben:"entweder du isst vegan oder ich trenn mich von dir!"Lillian hat geschrieben:Wie soll man denn jemanden zum Veganismus zwingen? einsperren und nur noch veganes Essen hinstellen?
"entweder du isst vegan oder du kriegst Hausarrest!"
"entweder du isst vegan oder ich komm dich nicht mehr besuchen".
Freiheit