Asia-Shops

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illith
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Asia-Shops

Beitrag von illith » 22. Jun 2013 23:19

ich mach hier mal nen übergeordneten thread dazu auf, weil ich dort regelmäßig sachen kauf, wo ich keinen schimmer hab, was es ist und was ich damit anzufangen habe :D

neulich hab ich ein paket in nem onlin-shop geordert (ich wollte shirataki), das wollte ich gelegenheit nochmal abfotografieren, weils teils nur in irgendwelchen mir nicht bekannten zeichensätzen beschriftet ist.^^
da hatte ich auch meine erste mochi-erfahrung. da war ich nicht drauf vorbereitet.

heute war ich in bremen in einem shop - und alter schwede :oO: man findet da als veg* ja immer schon alle möglichen tollen sachen, aber hier musste ich auf einmal feststellen, dass da ein oder zwei ganze kühltruhen voll mit fake-fisch und -fleisch und sonstigem spezialkram waren! :shock: witzigerweise sah vieles davon genauso aus wie das zeug von vantastic foods - das halbe hähnchen, das lachsfilet, gulasch... also komplett von größe und farbe und aussehen - frag mich, wer da von wem abgeguckt hat?^^
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couscous
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Re: Asia-Shops

Beitrag von couscous » 22. Jun 2013 23:29

Sind diese fake-fleisch/fisch-dinger da auch deutsch beschriftet oder konnte das personal des Ladens gut deutsch um dir das zu erklären?

ich war mal in einem asia shop, wo der besitzer mich nicht wirklich verstanden hatte und beschriftet war alles nur asiatisch...

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illith
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Beitrag von illith » 22. Jun 2013 23:51

ja, diese fälle kenn ich auch. besonders awkward, wenn einem dann irgendeine essens-probe angeboten wird :drop2:

in dem fall wars aber deutsch (oder wenigstens englisch) beschriftet und bei vielen stand sogar "vegan" oder sowas drauf :)
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Schnute
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Beitrag von Schnute » 23. Jun 2013 14:30

illith hat geschrieben:frag mich, wer da von wem abgeguckt hat?^^
Ich denke, man hat da was bei den Asiaten abgeguckt. Diese Fakesachen sind direkt importiert und entspringen wohl einer alten (buddhistischen?) Tradition. Im aktuellem KoK-Heft ist ein Bericht aus China, da wird am Rand auch auf das Thema eingegangen.

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Beitrag von Akayi » 24. Jun 2013 04:48

illith hat geschrieben: neulich hab ich ein paket in nem onlin-shop geordert (ich wollte shirataki), das wollte ich gelegenheit nochmal abfotografieren, weils teils nur in irgendwelchen mir nicht bekannten zeichensätzen beschriftet ist.^^
Google Translator bzw. das App bietet inzwischen die Möglichkeit Texte von Photos zu erkennen und zu übersetzen :)
illith hat geschrieben: frag mich, wer da von wem abgeguckt hat?^^
Das waren natürlich findige chinesische Geschäftsleute, die sich das im Veganz in Berlin abgeschaut haben. Nein, also wie schon erwähnt ist das ein uraltes buddhistisches Ding, tierische Lebensmittel aus Tofu, Pilzen etc. nachzubilden. Du bekommst auch veganes Sashimi, Lammspieße und andere krasse Sachen.
couscous hat geschrieben:ich war mal in einem asia shop, wo der besitzer mich nicht wirklich verstanden hatte und beschriftet war alles nur asiatisch...
Mach doch mal einen VHS Kurs in Asiatisch?
recherchiert, was rechtlich so möglich ist

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Vampy
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Beitrag von Vampy » 24. Jun 2013 18:33

Akayi hat geschrieben:
couscous hat geschrieben:ich war mal in einem asia shop, wo der besitzer mich nicht wirklich verstanden hatte und beschriftet war alles nur asiatisch...
Mach doch mal einen VHS Kurs in Asiatisch?
na mal im ernst, können die das nicht auf europäisch übersetzen? eigentlich gibts für sowas ja auch gesetze...

ont: ich glaub shirataki-nudeln sind nicht vegan, ich hab da irgendwas mit eierschalen im hinterkopf.
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Nullpositiv
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Re: Asia-Shops

Beitrag von Nullpositiv » 24. Jun 2013 19:29

Das mit der uebersetzung hatte ich auch so im kopf... eigentlich muss doch ueberall importeur, inhaltstoffe und noch ein paar sachen auch deutsch stehen, oder?
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Vampy
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Re: Asia-Shops

Beitrag von Vampy » 24. Jun 2013 20:01

joa, eigentlich schon...
§ 3 Kennzeichnungselemente
(1) Lebensmittel in Fertigpackungen dürfen gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn angegeben
sind:
1. die Verkehrsbezeichnung nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 bis 4,
1a. Angaben nach Maßgabe des § 4 Abs. 5,
2. der Name oder die Firma und die Anschrift des Herstellers, des Verpackers oder eines in einem
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Verkäufers,
3. das Verzeichnis der Zutaten nach Maßgabe der §§ 5 und 6,
4. das Mindesthaltbarkeitsdatum nach Maßgabe des § 7 oder bei in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht
verderblichen Lebensmitteln das Verbrauchsdatum nach Maßgabe des § 7a Abs. 1 bis 3,
5. der vorhandene Alkoholgehalt bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent
nach Maßgabe des § 7b,
6. die Menge bestimmter Zutaten oder Gattungen von Zutaten nach Maßgabe des § 8,
7. nach Maßgabe des § 9a die Angabe der dort genannten Stoffe,
8. nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission vom 31. März 2004 über die
Etikettierung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten mit Phytosterin-, Phytosterinester-, Phytostanolund/
oder Phytostanolesterzusatz (ABl. EU Nr. L 97 S. 44) die Angaben
a) des Artikels 2 Satz 2 Nr. 1, 3, 4, 5, 7 und 8 der Verordnung (EG) Nr. 608/2004,
b) des Artikels 2 Satz 2 Nr. 2 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 608/2004.

(2) Die Angaben nach Absatz 1 Nr. 2, 3, 7 und 8 können entfallen
1. bei einzeln abgegebenen figürlichen Zuckerwaren,
2. bei Fertigpackungen, deren größte Einzelfläche weniger als 10 qcm beträgt,
3. bei zur Wiederverwendung bestimmten Glasflaschen, die eine unverwischbare Aufschrift tragen und
dementsprechend weder ein Etikett noch eine Halsschleife oder ein Brustschild haben,
4. bei Fertigpackungen, die verschiedene Mahlzeiten oder Teile von Mahlzeiten in vollständig gekennzeichneten
Fertigpackungen enthalten und zu karitativen Zwecken abgegeben werden.
Abweichend von Satz 1 sind in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 und 4 die Zutaten der Anlage 3 stets anzugeben, es
sei denn, die Verkehrsbezeichnung des Lebensmittels lässt auf das Vorhandensein der jeweiligen Zutat schließen.
(3) Die Angaben nach Absatz 1 sind auf der Fertigpackung oder einem mit ihr verbundenen Etikett an gut
sichtbarer Stelle in deutscher Sprache, leicht verständlich, deutlich lesbar und unverwischbar anzubringen.
Die Angaben nach Absatz 1 können auch in einer anderen leicht verständlichen Sprache angegeben werden,
wenn dadurch die Information des Verbrauchers nicht beeinträchtigt wird. Sie dürfen nicht durch andere
Angaben oder Bildzeichen verdeckt oder getrennt werden; die Angaben nach Absatz 1 Nr. 1, 4 und 5 und die
Mengenkennzeichnung nach § 7 Abs. 1 des Eichgesetzes sind im gleichen Sichtfeld anzubringen.
(4) Abweichend von Absatz 3 können
1. die Angaben nach Absatz 1 bei

a) tafelfertig zubereiteten, portionierten Gerichten, die zur Abgabe an Einrichtungen zur
Gemeinschaftsverpflegung zum Verzehr an Ort und Stelle bestimmt sind,
b) Fertigpackungen, die unter dem Namen oder der Firma eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
niedergelassenen Verkäufers in den Verkehr gebracht werden sollen, bei der Abgabe an diesen,

c) Lebensmitteln in Fertigpackungen, die zur Abgabe an Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2
bestimmt sind, um dort zubereitet, verarbeitet, aufgeteilt oder abgegeben zu werden,
2. die Angaben nach Absatz 1 bei Fleisch in Reife- und Transportpackungen, die zur Abgabe an Verbraucher im
Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bestimmt sind,
in den dazugehörenden Geschäftspapieren enthalten sein, wenn sichergestellt ist, dass diese Papiere mit allen
Etikettierungsangaben entweder die Lebensmittel, auf die sie sich beziehen, begleiten, oder vor oder gleichzeitig
mit der Lieferung abgesandt wurden. Im Falle der Nummer 1 Buchstabe b und c sind die in Absatz 1 Nr. 1, 2 und
4 genannten Angaben auch auf der äußeren Verpackung der Lebensmittel anzubringen.
Im Falle des Absatzes 2
Nr. 3 müssen die Angaben nach Absatz 1 Nr. 1 und 4 nicht im gleichen Sichtfenster angebracht sein.
(5) Die Angaben nach Absatz 1 können entfallen bei
1. Lebensmitteln, die kurz vor der Abgabe zubereitet und verzehrfertig hergerichtet
a) in Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung im Rahmen der Selbstbedienung oder
b) zu karitativen Zwecken
zum unmittelbaren Verzehr abgegeben werden,
2. Dauerbackwaren und Süßwaren, die in der Verkaufsstätte zur alsbaldigen Abgabe an den Verbraucher
verpackt werden, sofern die Unterrichtung des Verbrauchers über die Angaben nach Absatz 1 auf andere
Weise gewährleistet ist.
(6) Abweichend von Absatz 3 können die Angaben nach Absatz 1 bei Brötchen auf einem Schild auf oder neben
der Ware angebracht werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf

ausnahme greift hier wohl nicht
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Sturmtochter
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Beitrag von Sturmtochter » 25. Jun 2013 09:58

illith hat geschrieben: heute war ich in bremen in einem shop - und alter schwede :oO: man findet da als veg* ja immer schon alle möglichen tollen sachen, aber hier musste ich auf einmal feststellen, dass da ein oder zwei ganze kühltruhen voll mit fake-fisch und -fleisch und sonstigem spezialkram waren! :shock: witzigerweise sah vieles davon genauso aus wie das zeug von vantastic foods - das halbe hähnchen, das lachsfilet, gulasch... also komplett von größe und farbe und aussehen - frag mich, wer da von wem abgeguckt hat?^^
So einen Laden würde ich auch gerne mal betreten. :engel:
Hier gibt´s leider nur kleinere Asialäden mit wenig veganem Angebot. Mockduck und Tempeh sind da das höchste der Gefühle...

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Beitrag von Nullpositiv » 25. Jun 2013 10:02

Sturmtochter hat geschrieben:Mockduck und Tempeh sind da das höchste der Gefühle...
Bei uns gibt es das beides schon nicht :/
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